Prozess am Amtsgericht gegen zwei junge Männer: sie sollen in einer Straßenbahn in Halle-Neustadt einen 17-Jährigen körperlich malträtiert haben

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  1. Emmi sagt:

    Schläger bleiben Schläger. Wer einmal diese Barriere durchbrochen hat auf Menschen einzuprügeln, der kann das schlecht zurücknehmen. Da gibt’s bestimmt nur Bewährung.

    • Gedankenspiel sagt:

      Falsch. Bei einer Vorstrafe kann eine Bewährung durchaus ausgeschlossen werden. Und Alkohol ist keine Entschuldigung!

    • Ach Emmi... sagt:

      Was ist denn bei dir immer „Bewährung“? Erklär mal dein Rechtsverständnis.

  2. nur mal so sagt:

    wären die Verhätnisse umgekehrt und 2 Leute aus Aleppo hätten einen Deutschen angriffen, würden die Kommentarspalten überquellen……

    • SoSo sagt:

      Liegt vielleicht daran, das in diesem Artikel Ross und Reiter eindeutig benannt werden…?
      Sogar detaillierte Geburtsdaten gibt’s dazu. Könnte man weglassen, dann wäre vielleicht mehr los hier.

  3. Detlef sagt:

    Herr Kerkermeister, ihr Rat ist gefragt. Wie würden Sie die Straftäter verurteilen?