Prozess am Amtsgericht gegen zwei junge Männer: sie sollen in einer Straßenbahn in Halle-Neustadt einen 17-Jährigen körperlich malträtiert haben
Am Amtsgericht wird heute zwei jungen Männern der Prozess gegen wegen gefährlicher Körperverletzung gemacht.
Den am 20.04.1998 in Halle (Saale) und am 28.06.1997 in Wolfen geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, am 27.01.2024 gegen 0:35 Uhr in Halle (Saale) gemeinschaftlich handelnd den am 01.01.2007 in Aleppo geborenen Zeugen K körperlich misshandelt und an seiner Gesundheit geschädigt zu haben.
In einer Straßenbahn der Linie 10 an der Haltestelle „S-Bahnhof Neustadt“ sollen die alkoholenthemmten Angeklagten aufgrund eines vorab gefassten Tatentschlusses den geschädigten Zeugen angegriffen haben, wobei zunächst einer der Angeklagten mit der flachen rechten Hand in die linke Gesichtshälfte des Geschädigten schlug und danach der andere Angeklagte dem Geschädigten einen Schlag mit der rechten Faust gegen das linke Auge verabreichte.
Das Gesetz droht für die gefährliche Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren an.
Einer der Angeklagten ist bereits – wenn auch nicht einschlägig – vorbestraft.
Schläger bleiben Schläger. Wer einmal diese Barriere durchbrochen hat auf Menschen einzuprügeln, der kann das schlecht zurücknehmen. Da gibt’s bestimmt nur Bewährung.
Falsch. Bei einer Vorstrafe kann eine Bewährung durchaus ausgeschlossen werden. Und Alkohol ist keine Entschuldigung!
Was ist denn bei dir immer „Bewährung“? Erklär mal dein Rechtsverständnis.
wären die Verhätnisse umgekehrt und 2 Leute aus Aleppo hätten einen Deutschen angriffen, würden die Kommentarspalten überquellen……
Liegt vielleicht daran, das in diesem Artikel Ross und Reiter eindeutig benannt werden…?
Sogar detaillierte Geburtsdaten gibt’s dazu. Könnte man weglassen, dann wäre vielleicht mehr los hier.
Herr Kerkermeister, ihr Rat ist gefragt. Wie würden Sie die Straftäter verurteilen?