Prozess am Amtsgericht Halle: Mann hat am Pfälzer Ufer „Heil Hitler“ gerufen
Dem am 07.07.1974 in Friedrichshafen geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, am 26.06.2024 gegen 22:00 Uhr in Halle (Saale) Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation öffentlich verwendet zu haben. Aus diesem Grund macht ihm das Amtsgericht heute den Prozess.
Der Angeklagte soll sich am 26.06.2024, gegen 22:00 Uhr am Pfälzer Ufer in Halle (Saale) aufgehalten haben. Dort habe er für Unbeteiligte deutlich hörbar „Heil Hitler“ gerufen. Dies in Kenntnis der Tatsache, dass es sich bei dem genannten Ausruf um eine Parole der verbotenen NSDAP handelt, deren Gebrauch in der Öffentlichkeit nicht erlaubt ist.
Das Gericht hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft im Strafbefehlsverfahren gegen den Angeklagten eine Geldstrafe i.H.v. 1250 € (25 Tagessätze zu 50 €) festgesetzt. Gegen diesen Strafbefehl hat der Angeklagte Einspruch eingelegt.
Das Gesetz droht für das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren an.
Dass der sich auch noch erdeistet, dagegen Einspruch zu erheben. 🙄
Ach du meine Güte