Prozess am Amtsgericht Halle nach Einbruch in Autohaus an der B80

Dem im November 1986 in Halle (Saale) geborenen Angeklagten wird ein versuchter Diebstahl mit Waffen, ein Verstoß gegen das Waffengesetz und eine Sachbeschädigung vorgeworfen.
Der Angeklagte soll sich am 14.02.2025 gegen 20:00 Uhr mit einer Sturmhaube vermummt auf das Gelände eines Auto-und Motorradhauses in der Eislebener Chaussee in Halle (Saale) begeben haben, um einen der dort stehenden, durch ihn noch nicht näher bestimmten Personenkraftwagen an sich zu nehmen und diesen für sich zu verwenden. Hierbei habe der Angeklagte ein Cuttermesser und ein einsatzbereites, als Taschenlampe getarntes Elektroimpulsgerät, welches sich griffbereit in seinem Rucksack befand, sowie ein Tierabwehrspray in seiner vorderen linken Hosentasche mit sich geführt, um möglichen Widerstand überwinden zu können.
Um festzustellen, ob sich im Inneren stehlenswerte Personenkraftwagen befinden, habe der Angeklagte zunächst durch das Rolltor in die Werkstatt des Autohauses gesehen. Danach habe er mit Pflastersteinen jeweils eine Fensterscheibe der beiden Rolltore eingeworfen, um anschließend das Rolltor zu öffnen. Durch das Einwerfen der Fensterscheibe am Rolltor wurde – was der Angeklagte nicht wusste – ein stiller Alarm ausgelöst und die Polizei alarmiert. Als der Angeklagte die daraufhin am Tatort erschienenen Polizeibeamten bemerkte, habe er erkannt, dass er seinen Plan mit dem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln nicht mehr die Tat umsetzen konnte und sei fußläufig geflüchtet.
Der Angeklagte ist vielfach – auch bereits mehrfach einschlägig – vorbestraft.
Das Gesetz droht für den dem Angeklagten vorgeworfenen Diebstahl mit Waffen Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren, für den Verstoß gegen das Waffengesetz Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und für die Sachbeschädigung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren an. Der Versuch einer Straftat kann milder bestraft werden als die vollendete Straftat (§ 23 Abs. 2 StGB).
Wer hat denn diesen Text verfasst, köstlich!
Pressestelle Polizei
Wohl kaum.
Nix köstlich ! Bei solchem Geschwafel zuckt bei mir immer das rechte Augenlied. Da bist du fertig mit lesen und weißt gar nicht mehr worum es am Anfang ging.
Dürfte für eine Haft ohne Bewährung reichen
Du kennst wohl den Richter!?
Lies mal den vorletzten Absatz des Artikels. Der ist ganz besonders kurz.