Prozess am Amtsgericht wegen Nazi-Parole unter Youtube-Video

Dem im September 1965 in Halle (Saale) geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, am 18.09.2023 in Halle (Saale) im Inland Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation in einem von Ihm verbreiteten Inhalt (§ 11 II StGB) verwendet zu haben.
Der Angeklagte soll unter Verwendung seines Youtube-Accounts ein von einem Youtube-Kanal hochgeladenes Video mit der Überschrift „Urlaub im Dritten Reich – Kraft durch Freude“ (Dokumentation, 2000) für jedermann jederzeit wahrnehmbar wie folgt dokumentiert haben:
„Alles für Deutschland!!!“,
Hierbei sei ihm bewusst gewesen, dass es sich dabei um den Wahlspruch der Sturmabteilung (SA) der NSDAP handelte.
Die dem Angeklagten vorgeworfene Straftat kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft werden.
Die Angeklagte ist bereits mehrfach vorbestraft.
Dummheit schützt vor Strafe nicht…
Die Welt wird immer verrückter.
Wäre es auch strafbar, wenn man „Ich tue alles für Deutschland“ sagen würde?
Ich kannte den Spruch, dessen Hintergrund und Verbot tatsächlich nicht, bis AfD-Höcke, den man wohl ungestraft als Nazi bezeichnen darf, wegen dessen Verwendung vor Gericht stand.
Nun weißt du es. Wenn du dich an eine mögliche Strafbnarkeit rantasten willst, dann tu das. Niemand kann dich aufhalten. Für rechtliche Fragen konsultiere bitte einen Rechtsanwalt. Dazu sind die da.