Prozess am Landgericht: „Schuldeneintreiber“ sollen Mann niedergestochen und Zeugen bedroht haben
Am heutigen Tag beginn am Landgericht Halle der Prozess gegen einen 25- und einen 27-Jährigen wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie Nötigung in Tateinheit mit Bedrohung. 9 Prozesstage sind zunächst angesetzt.
Im September 2023 habe der Angeklagte Ha. mit G. S. ein Treffen in einem Bistro in Halle vereinbart, um eine angebliche Geldforderung gegen G. S. zu besprechen. Dabei habe der Angeklagte Ha. im Auftrag des gesondert verfolgten C. gehandelt und gewusst, dass G. S. keinerlei Geldschulden gehabt habe. Daraufhin hätten sich die Angeklagten Ha., Ho. sowie der gesondert verfolgte A. zu dem Bistro begeben. Dort sei zwischenzeitlich auch G. S. mit drei Begleitern eingetroffen. Nachdem man sich an einen Tisch im Außenbereich gesetzt gehabt habe, habe der Angeklagte Ho. 500 Euro und der Angeklagte Ha. etwa 1.000 Euro von G. S. gefordert. Dabei habe der Angeklagte Ha. dem G. S. u. a. mit den Worten, dass er nichts zu verlieren habe und heute noch Blut auf seinem Knie haben wolle, gedroht. Wegen des sich sodann auch mit dem inzwischen eingetroffenen gesondert verfolgten C. entwickelnden lauten Streitgesprächs habe der Betreiber des Bistros sämtliche Personen aus seinem Lokal verwiesen. Vor dem Bistro sei G. S. sodann von den Angeklagten Ha. und Ho. sowie weiteren Personen umringt worden. Plötzlich hätten die Angeklagten Ha. und Ho. jeder ein Messer gezogen. Der Angeklagte Ho. habe sich mit einer Stichbewegung auf G. S. gestürzt, der sich zunächst habe wegdrehen können. Danach hätten die Angeklagten Ha. und Ho. wechselseitig auf G. S. eingestochen, der den Stichen weiterhin habe ausweichen können. Schließlich habe ihn der Angeklagte Ho. mit dem Messer am linken Unterarm getroffen. Durch die sofort stark blutende Stichwunde sei G. S. zu Fall gekommen und am Boden liegen geblieben. Nachdem er noch einmal habe aufstehen können, habe ihn einer der Angreifer von hinten gegen den Kopf geschlagen, so dass er erneut zu Boden gegangen sei. In dieser Situation hätten die Angeklagten Ha. und Ho. abwechselnd mit ihren Füßen gegen seinen Körper und vor den Kopf getreten. G. S habe durch den Messerstich des Angeklagten Ho. eine ca. 3 cm tiefe und 30 cm lange Schnittwunde am linken Unterarm erlitten. Durch den Stich, der notoperativ im Universitätsklinikum Halle habe versorgt werden müssen, seien Arterien und Sehnen des Ringfingers und des kleinen Fingers durchtrennt worden. Außerdem habe G. S. eine blutende Platzwunde am Kopf erlitten.
Im Oktober 2023 hätten die Angeklagten Ha. und Ho. sowie der gesondert verfolgte A. den B. C., der bei der Tat zum Nachteil des G. S. im September 2023 zugegen gewesen sei, angesprochen. Der Angeklagte Ha. habe B. C. aufgefordert, wegen jenes Vorfalls keine Aussage bei der Polizei zu machen und ihm andernfalls angedroht, ihn und seine Familie umzubringen. Dabei habe er demonstrativ auf einen pistolenähnlichen Gegenstand, den er im Hosenbund getragen habe, gedeutet. Dabei habe er im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit dem Angeklagten Ho. und dem gesondert verfolgten A. gehandelt, welche seine Forderung durch ihre Anwesenheit und körperliche Präsenz unterstützt hätten.
Der Angeklagte Ha. hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Der Angeklagte Ho. hat die Taten in Abrede gestellt. Im Falle einer Verurteilung droht den Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Und Z und Y sowie Q waren Zeuge ?
Bei diesen Buchstabensalat findet ein Richter kein gerechtes Urteil.
Die kennen ja die richtigen Namen und die Menschen dahinter.
Genau ! Der Richter kennt NUR den Anfangsbuchstaben 😅 Der Staatsanwalt nur den letzten Buchstaben und der Verteidiger die Schuhgröße … und nur damit wird dann der Fall aufgeklärt.😅