Prozess am Landgericht: Tochter eines befreundeten Paares über Jahre missbraucht

Dem im September 1984 geborenen Angeklagten werden schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes in 28 Fällen, der Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte sowie die Besitzverschaffung kinderpornografischer Inhalte für Dritte zur Last gelegt.

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Der Angeklagte soll von November 2010 bis Januar 2014 sexuelle Handlungen unterschiedlicher Intensität an der damals unter 14 Jahre alten Tochter eines befreundeten Ehepaares vorgenommen haben. Im Juli 2023 habe der Angeklagte im Rahmen eines pädosexuellen Rollenspiels auf einer Internetplattform einer Mitspielerin kinderpornografische Bilddateien, die unter anderem das von ihm zwischen 2010 und 2014 mutmaßlich sexuell missbrauchte Mädchen zeigten, übersandt.

Im September 2023 sei der Angeklagte zum Zeitpunkt der Durchsuchung seiner Wohnung in Halle im Besitz diverser Bild- und Videodateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten gewesen.

Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren zu den Tatvorwürfen teilweise eingelassen.

Bereits für eine Tat des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

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Keine Antworten

  1. 10010110 sagt:

    Wie viele Pädokriminelle gibt’s denn hier in Halle? 😮 Da sind ja ständig Gerichtsprozesse!

  2. Ach nee sagt:

    „nicht unter zwei Jahren“…
    Die Betroffene hat durch ihn lebenslänglich

  3. Emmi sagt:

    Die Strafe ist viel zu mild. Solch eine Veranlagung geht ja auch nicht weg. Eigentlich müssten solche Männer für immer weg gesperrt werden. Denn wenn sie entlassen werden, wer hat da die Kontrolle. Einfach ekelhaft.

  4. Marcel sagt:

    Sowas gehört weggesperrt.
    Für immer.
    Ihr Kind könnte das nächste sein.