Prozess gegen Disko-Schläger beginnt am Landgericht
Am Landgericht in Halle beginnt heute der Prozess gegen einen 25-Jährigen, dem eine gefährliche Körperverletzung sowie ein besonders schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt werden.
Er soll im März 2023 in einer Diskothek in Halle mit weiteren nicht ermittelbaren Personen eine verbale Auseinandersetzung mit dem später Geschädigten provoziert haben. Als dieser die Diskothek habe verlassen wollen, habe der Angeklagte ihm mindestens einmal mit der Faust ins Gesicht geschlagen und Pfefferspray ins linke Auge gesprüht. Sodann sollen der Angeklagte und ein bislang nicht ermittelbarer Mittäter abwechselnd auf den Geschädigten eingeschlagen haben, wobei einer der beiden Täter den Geschädigten von hinten festgehalten und von hinten auf ihn eingeschlagen habe, während der andere den Geschädigten von vorn mit Schlägen traktiert habe. Als der Geschädigte durch die Schläge zu Boden gegangen sei, hätten der Angeklagte und sein Mittäter sodann abwechselnd auf ihn eingetreten. Der Geschädigte habe durch die Angriffe eine Schwellung der rechten Augenbraue, eine Prellung und ein Hämatom an der Nase sowie Schwellungen und eine Platzwunde an der Ober- und Unterlippe erlitten.
Im Mai 2023 sei es zu einer verbalen Auseinandersetzung des Angeklagten und des später Geschädigten in einer Diskothek in Halle gekommen. Dabei habe der Angeklagte den Geschädigten aufgefordert, dessen Sonnenbrille herauszugeben. Da der Angeklagte dem Geschädigten die Sonnenbrille nicht zurückgegeben habe, habe der Geschädigte sie vom Angeklagten herausgefordert. Infolgedessen sei es erneut zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen, in welcher der Angeklagte vom Geschädigten die Herausgabe von dessen Umhängetasche samt Inhalt gefordert habe. Dabei habe er ihn mit der linken Hand an der Kleidung vor der Brust festgehalten und in der rechten Hand ein Klappmesser mit ca. 4,5 cm langer geöffneter Klinge geführt. Der Geschädigte habe sich geweigert, dem Angeklagten seine Tasche auszuhändigen, sondern diesen vielmehr weggestoßen. Daraufhin habe eine körperliche Auseinandersetzung zwischen ihnen begonnen. Während der Geschädigte versucht habe, den Angeklagten im sog. Schwitzkasten zu halten, habe dieser mehrfach gegen den Körper des Geschädigten geschlagen und einmal mit seinem Messer in dessen Rücken gestochen. Als der Geschädigte daraufhin zu Boden gegangen sei, habe der Angeklagte ihm die Umhängetasche weggenommen, aus dieser diverse Gegenstände, u. a. eine EC-Karte, Bargeld und Kopfhörer, entnommen und sei mit diesen Gegenständen davongelaufen. Der Geschädigte habe eine offene Wunde am hinteren Thorax und eine offene Oberschenkelwunde erlitten.
Der Angeklagte hat zum ersten Tatvorwurf keine Angaben gemacht und den zweiten Tatvorwurf in Abrede gestellt. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
5 Jahre Knast wären schon angemessen, aber wer die deutsche Justiz kennt, weiss, dass es auf 5 Sozialstunden rauslaufen wird.
Letzten Absatz nicht verstanden oder wolltest du nur Unfug loswerden? Wenn deine Behauptung wahr ist, du also die deutsche Justiz kennst, dann sei doch froh, so glimpflich davon gekommen zu sein.