Prozess gegen mutmaßliche Automatensprenger beginnt heute

Am Landgericht in Halle (Saale) geht heute der Prozess gegen zwei Männer wegen der Sprengung von Fahrkartenautomaten los. 7 Prozesstage sind zunächst angesetzt.
Dem im Dezember 1990 geborenen Angeklagten T. werden zwei und dem im Dezember 1980 geborenen Angeklagten S. wird eine Tat des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion jeweils in Tateinheit mit vollendetem bzw. versuchtem Diebstahl im besonders schweren Fall und in Tateinheit mit Sachbeschädigung zur Last gelegt.
Der Angeklagte T. soll im Februar 2023 in Böhlen einen Fahrausweisautomaten der Deutschen Bahn mit Hilfe eines explosiven Gasgemisches gesprengt haben, um auf diese Weise die Wegnahme der im Automaten verbauten Geldkassetten zu ermöglichen. Durch die Detonation wurde der Automat total zerstört. Es entstand ein Sachschaden von ca. 20.500,00 Euro. Nach der Explosion habe der Angeklagte T. zwei Zusatzrestgeldspeicher mit einem Bargeldbetrag von ca. 775,00 Euro entwendet.
Im April 2023 sollen sich die Angeklagten T. und S. gemeinsam mit dem gesondert verfolgten S. zu einem Fahrkartenautomaten in Gröbers begeben und diesen mittels einer selbstgebauten Lunte zur Explosion gebracht haben, um an das Bargeld im Inneren des Automaten zu gelangen. Da die Detonation eine Entnahme der Geldkassette nicht ermöglicht habe, seien die Angeklagten geflüchtet und wenig später von der Polizei vorläufig festgenommen worden. An dem völlig zerstörten Fahrkartenautomaten entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 22.700,00 Euro.
Der Angeklagte T. hat die Taten in Abrede gestellt. Der Angeklagte S. hat die ihm zur Last gelegte, im April 2023 begangene Tat eingeräumt.
Das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Auch wenn bei dieser Straftat keine Menschen Verletzt wurden sollte die Haftstrafe minimum 5 Jahre betragen.
Automaten mit ausschließlich bargeldloser Zahlfunktion würden das Problem schnell lösen.
Wäre es vielleicht eine gute Idee, Bargeld grundsätzlich abzuschaffen, um Straftaten zu verhindern?
Nein. Die Straftaten verlagern sich dann nur woanders hin.
Also müsste man die Straftaten abschaffen.
Es würde verhindern, dass Automaten gesprengt würden.
10 Jahre bei der Bahn abarbeiten ohne lohn
Schotter pickeln und gabeln ist eine angenehme Tätigkeit für 8-10 Stunden täglich. Da lernt man Erhfurcht vor der Arbeit…Und ja, die Rotten arbeiten dort bei Wind und Wetter, das kräftigt die Gesundheit auch von T. und S.
Also ran, keine Luft dran lassen