Prozess gegen Räuber wird am Landgericht neu aufgerollt:  Bundesgerichtshof hebt Urteil auf – sind 7,5 Jahre Haft zuviel

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  1. tutz sagt:

    So ein Typ gehört komplett weggesperrt.

    • Neustädter sagt:

      Das sehe ich aber genaoso. 7,5 Jahre sind nicht zu lang sondern viel zu kurz.

      Ein notorischer Gewalttäter gehört in eine Verwahrung und das lebenslang.
      Vielleicht sollte man mal an alle hier genannte Opfer denken! Was ist mit der bleibenden Problemen und zu wissen, dass dieser Typ in ein paar Jahren wieder frei durch die Gegend läuft.

  2. Aha sagt:

    Also dafür sollen 7 Jahre und 6 Monate zu viel sein? Also das LG hätte „Du ,du“ machen müssen. Ich hätte nicht unter 10 Jahren gerechnet bei so einer Anklage.

  3. Er sagt:

    Was für ein Theater, so ermutigt man alle weiter kriminell zu sein, prima wie die Gerichte arbeiten!

  4. Emmi sagt:

    Täter haben scheint es mehr Rechte. Fragt mal einer nach den Opfern, wie es ihnen geht, ob sie noch immer psychisch leiden?

  5. Kevin S. sagt:

    Stimmt, 7 Jahre sind dafür viel zu viel. Ist ja nichts weiter passiert. 2x Polizeirevier kehren hätte als Strafe sicher auch gelangt.
    Was ist schon eine Todesdrohung unter Freunden.

  6. unlustig geimpfter sagt:

    Welch detaillierte Schilderung….. Wenn das mal immer so wäre.

  7. Tom sagt:

    Wer hier 10 Jahre fordert. 🙂 Mal geschaut was die Diebesbande aus dem grünen Gewölbe in Dresden für Strafen erhalten haben?

    • Kritiker sagt:

      Paar olle Diamanten im Altschliff, faktisch nie veräußerbar und das Umschleifen ist sinnlos .

      Der Bruch war im Gegensatz zur Goldmünze eher witzlos . Die werden nicht viel daran verdienen .

      Der ideelle Wert ist extrem hoch , der rein materielle ziemlich niedrig, auch wenn es Diamanten waren .

      Rohdiamanten zu klauen, hätte mehr eingebracht .

  8. Detlef sagt:

    Wir brauchen mehr „Knallhart-Richter“

  9. Horrido sagt:

    Für Straftäter gibts scheinbar nur noch Streicheleinheiten,wen wunderts dass da immer mehr das Risiko eingehen.

    • Bitte weiter so sagt:

      Wenn wir mittlerweile Richter haben die sich nicht als Mann fühlen, respektive Richterinnen als Frauen sondern mehr als saure Gurken oder Eichhörnchen dann brauchen sich Normalbürger nicht wundern, das wenn sie nach einer Anzeige gegen Verbrecher danach um ihr Leben bzw. das ihrer Familien fürchten müssen. Somit weniger Anzeigen und upps Statistiken stimmen. Hipp hipp hurra, alles ist Super alles ist wunderbar.

  10. dicker sagt:

    Bei mir währe der nie mehr auf die Strasse gekommen.
    Zuchthaus für immer.

    • Lernen durch Schmerzen sagt:

      Deswegen bist du auch da, wo du bist und nicht Richter an einem Gericht. 😉

      • Gummizellen-Krise sagt:

        „Deswegen“ wohl kaum, kleiner Hilfstroll.

      • 🆘 sagt:

        @ Hirntoter:

        Es gibt genug Beispiele, wo Opfer „nur“ verprügelt wurden, in der Folge der Schläge aber ihr Augenlicht verloren, zum Schwerstpflegefall wurden oder starben. Beispiele sind Tukce in Offenbach, Dennis in Bonn oder der Ex-Polizist in Berlin.

        Wer also notorisch Menschen ausraubt und verprügelt, nimmt dies in Kauf und es ist nur Glück, wenn nichts Schlimmes passiert.

        Solche Typen sind gemeingefährlich und gehören daher weggesperrt. Nenn es „Sicherheitsverwahrung“, wenn dir das Wort besser gefällt.

    • @dicker sagt:

      Bei dir wäre es nur BewäHrung geworden

  11. übrigens... sagt:

    „Der Bundesgerichtshof war der Auffassung, dass das Landgericht versäumt habe, bei der Gesamtstrafenbildung die Notwendigkeit eines etwaigen Härteausgleichs zu prüfen…“

    Haben die Verantwortlichen im Landgericht eigentlich Konsequenzen für ihr Versäumnis zu tragen oder steht man dort über dem Gesetz?

  12. Jim Knopf sagt:

    Es war wohl ein Stich einkalkuliert und hätte tödlich enden können .

  13. JPK sagt:

    Es geht dem BGH ja nicht per se darum, dass sie es zu viel finden, sondern dass das Landgericht einen Fehler im Prozess gemacht hat, indem es eine vorgeschriebene Regel vergessen hat einzuhalten. Leider hat der Autor dieses Textes scheinbar vergessen, ein Fragezeichen zu setzen, was aus einer rhetorischen Frage ein scheinbares Statement des Bundesgerichtshofes macht.
    Sollte dieser „Härteausgleich“ im neuen Prozess dazu führen, dass in der Prüfung dessen auffällt, dass dieser nicht zu gewähren ist, dann kommt es wahrscheinlich zu einer gleichen Strafe wie zuvor. Aber dann wurde eben alles richtig gemacht im Prozess und den dafür vorgeschriebenen Regeln, die einen fairen Prozess für alle garantieren sollen.

    • Knorkator sagt:

      👍 Vernünftiger Kommentar. Der BGH beanstandet ja nicht die Strafe an sich, sondern den Verfahrensfehler. Der Verfasser dieses Berichtes, sowie dem Bericht über den Unfall auf der A38, war entweder übermüdet oder hatte noch Restalkohol. Wobei der Bericht von der A38 haarsträubender ist.

  14. Kerkermeister sagt:

    Bewährung hätte er verdient.

  15. Hölle Saale sagt:

    Raub ist in Hölle ein Gewohnheitsdelikt geworden.

  16. Dankeschön sagt:

    Tja… ich sage mal voraus das wir den wenn er dann seine sogenannte gerechtfertigte Strafe abgesessen hat, bald wieder vor Gericht sehen. Aber dann wegen diverser schlimmere Delikte… aber juckt ja dann unsere Richter in ihren fetten Villen nicht Sie und ihre Familien wohnen ja dann vielleicht schon in Malle.

    • fetter Villenrichter aus Malle sagt:

      Beim ersten Mal auf die Straße spucken sofort lebenslang in Kerkerhaft!

      Denn sonst…. wie jeder weiß….

  17. Steffen Spielberg sagt:

    Hatte gerade überlegt ein Drehbuch mit den Storys zu schreiben und für einen Film zu verwenden, aber ist doch zu langweilig – immer das gleiche Vorgehen. Gääähn.