Prozess gegen Räuber wird am Landgericht neu aufgerollt: Bundesgerichtshof hebt Urteil auf – sind 7,5 Jahre Haft zuviel
Am Landgericht in Halle (Saale) wird heute der Prozess gegen einen mutmaßliche notorischen Räuber. Der war eigentlich am 21.11.2022 wegen räuberischer Erpressung in zwei Fällen, besonders schwerer räuberischer Erpressung in einem Fall und besonders schweren Raubes in einem weiteren Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt und die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Doch der Bundesgerichtshof nach einer Revision des Angeklagten das Urteil des Landgerichts Halle in dem Aussprüchen über die Gesamtstrafe und die Dauer des Vorwegvollzugs aufgehoben und die Sache im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Der Bundesgerichtshof war der Auffassung, dass das Landgericht versäumt habe, bei der Gesamtstrafenbildung die Notwendigkeit eines etwaigen Härteausgleichs zu prüfen, da der Angeklagte bereits im Mai 2019 durch das Amtsgericht Halle (Saale) zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, die im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt wurde. Daher habe das Landgericht prüfen müssen, ob die nunmehr abgeurteilten Taten vor der früheren Verurteilung begangen wurden, weil es in diesem Fall einen Härteausgleich hätte vornehmen müssen.
Nach den Feststellungen forderten der Angeklagte und der gesondert verfolgte H. im Juni 2020 in Halle einen Mann unvermittelt und unter Androhung „eines Stichs“ auf, Bargeld in Höhe von 300,00 Euro herauszugeben. Nachdem der Mann sich geweigert hatte, Geld herauszugeben, forderten der Angeklagte und der gesondert verfolgte H. diesen auf, mitzukommen, was der Mann auch tat. Sodann begannen beide, mit den Fäusten mehrfach auf den Mann einzuschlagen, um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen. Da der Mann nur 18,00 Euro Bargeld mit sich führte, bot er ihnen zusätzlich sein Mobiltelefon an. Der Angeklagte forderte daraufhin die Herausgabe des Mobiltelefons und des Bargelds. Dieser Forderung kam der Mann aus Angst vor den angedrohten Tätlichkeiten nach. Der Angeklagte nahm das Bargeld und das Mobiltelefon an sich und wollte diese Gegenstände für sich behalten.
Im November 2021 forderte der Angeklagte in Halle einen Mann auf, dessen Mobiltelefon herauszugeben und drohte diesem damit, ihn andernfalls abzustechen. Aus Angst vor Tätlichkeiten des Angeklagten gab der Mann sein Mobiltelefon heraus. Sodann forderte der Angeklagte den Mann auf, das Mobiltelefon zu entsperren und schlug dabei mit seiner rechten Faust in die linke Gesichtshälfte des Mannes, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen. Schließlich forderte der Angeklagte den Mann auf, ihm die PIN-Nummer für das Mobiltelefon zu nennen und drohte ihm an, ihn andernfalls auf der Stelle abzustechen. Aus Angst gab der Mann die PIN-Nummer preis und rannte davon. Sein Fahrrad ließ er dabei zurück. Der Angeklagte entfernte sich mit dem Mobiltelefon und dem Fahrrad des Mannes vom Tatort.
Ebenfalls im November 2021 bat der Angeklagte einen Mann in Halle unter dem Vorwand, seinen Bruder anrufen zu müssen, um dessen Handy. Nachdem ein Gespräch nicht zustande gekommen war, gab der Angeklagte dem Mann zu verstehen, dass er „sein Handy vergessen könne“. Als der Mann nach seinem Mobiltelefon griff, holte der Angeklagte aus der Innentasche seiner Jacke einen Schraubendreher hervor, hielt diesen an den Hals des Mannes und forderte ihn auf, „keine Faxen“ zu machen, da er ihn andernfalls abstechen würde. Danach schlug der Angeklagte mit dem Schraubenzieher auf die Hand des Mannes, der sein Mobiltelefon aus Angst losließ. Als der Mann in der Folge versuchte, auf den Angeklagten einzureden, um sein Mobiltelefon zurückzubekommen, holte der Angeklagte aus seiner Jackentasche ein Pfefferspray und forderte den Mann auf, nunmehr auch seine Kopfhörer zu übergeben. Nachdem sich der Mann geweigert hatte, die Kopfhörer herauszugeben, forderte der Angeklagte ihn energisch auf, die Kopfhörer herauszugeben und drohte damit, ihn andernfalls abzustechen. Aus Angst übergab der Mann dem Angeklagten schließlich auch die Kopfhörer. Der Angeklagte entfernte sich im Anschluss mit dem Mobiltelefon und den Kopfhörern, um diese für sich zu behalten.
Im Januar 2022 hielten der Angeklagte und der gesondert verfolgte H. einen Mann in Halle fest und nahmen diesen mit Hilfe eines Schlagstocks in den sog. Polizeigriff. In dieser Position brachten sie den Mann zu einer Bankfiliale. Dort durchsuchte der gesondert verfolgte H. den Mann und nahm aus dessen Jacke einen Geldbeutel und aus der Hosentasche ein Mobiltelefon. Sodann zog der gesondert verfolgte H. einen pistolenähnlichen Gegenstand aus der Innentasche seiner Jacke, richtete diesen zielgerichtet auf den Oberkörper des Mannes und forderte ihn auf, die PIN-Nummer für die im Geldbeutel aufgefundene Bankkarte zu nennen. Aus Angst vor weiteren Tätlichkeiten gab der Mann die PIN-Nummer preis. Nachdem der Angeklagte und der gesondert verfolgte H. festgestellt hatten, dass auf dem Konto des Mannes kein Geld war, gaben sie ihm dessen Geldbeutel und Bankkarte zurück und entfernten sich mit dem zuvor entwendeten Mobiltelefon, um dieses für sich zu behalten.
So ein Typ gehört komplett weggesperrt.
Das sehe ich aber genaoso. 7,5 Jahre sind nicht zu lang sondern viel zu kurz.
Ein notorischer Gewalttäter gehört in eine Verwahrung und das lebenslang.
Vielleicht sollte man mal an alle hier genannte Opfer denken! Was ist mit der bleibenden Problemen und zu wissen, dass dieser Typ in ein paar Jahren wieder frei durch die Gegend läuft.
Also dafür sollen 7 Jahre und 6 Monate zu viel sein? Also das LG hätte „Du ,du“ machen müssen. Ich hätte nicht unter 10 Jahren gerechnet bei so einer Anklage.
Du kannst doch gar nicht rechnen.
Was soll so ein dämlicher Kommentar ???
Aha
Was für ein Theater, so ermutigt man alle weiter kriminell zu sein, prima wie die Gerichte arbeiten!
Täter haben scheint es mehr Rechte. Fragt mal einer nach den Opfern, wie es ihnen geht, ob sie noch immer psychisch leiden?
Stimmt, 7 Jahre sind dafür viel zu viel. Ist ja nichts weiter passiert. 2x Polizeirevier kehren hätte als Strafe sicher auch gelangt.
Was ist schon eine Todesdrohung unter Freunden.
Welch detaillierte Schilderung….. Wenn das mal immer so wäre.
Wer hier 10 Jahre fordert. 🙂 Mal geschaut was die Diebesbande aus dem grünen Gewölbe in Dresden für Strafen erhalten haben?
Paar olle Diamanten im Altschliff, faktisch nie veräußerbar und das Umschleifen ist sinnlos .
Der Bruch war im Gegensatz zur Goldmünze eher witzlos . Die werden nicht viel daran verdienen .
Der ideelle Wert ist extrem hoch , der rein materielle ziemlich niedrig, auch wenn es Diamanten waren .
Rohdiamanten zu klauen, hätte mehr eingebracht .
Wir brauchen mehr „Knallhart-Richter“
Für Straftäter gibts scheinbar nur noch Streicheleinheiten,wen wunderts dass da immer mehr das Risiko eingehen.
Wenn wir mittlerweile Richter haben die sich nicht als Mann fühlen, respektive Richterinnen als Frauen sondern mehr als saure Gurken oder Eichhörnchen dann brauchen sich Normalbürger nicht wundern, das wenn sie nach einer Anzeige gegen Verbrecher danach um ihr Leben bzw. das ihrer Familien fürchten müssen. Somit weniger Anzeigen und upps Statistiken stimmen. Hipp hipp hurra, alles ist Super alles ist wunderbar.
Bei mir währe der nie mehr auf die Strasse gekommen.
Zuchthaus für immer.
Deswegen bist du auch da, wo du bist und nicht Richter an einem Gericht. 😉
„Deswegen“ wohl kaum, kleiner Hilfstroll.
@ Hirntoter:
Es gibt genug Beispiele, wo Opfer „nur“ verprügelt wurden, in der Folge der Schläge aber ihr Augenlicht verloren, zum Schwerstpflegefall wurden oder starben. Beispiele sind Tukce in Offenbach, Dennis in Bonn oder der Ex-Polizist in Berlin.
Wer also notorisch Menschen ausraubt und verprügelt, nimmt dies in Kauf und es ist nur Glück, wenn nichts Schlimmes passiert.
Solche Typen sind gemeingefährlich und gehören daher weggesperrt. Nenn es „Sicherheitsverwahrung“, wenn dir das Wort besser gefällt.
Der Blinde ist unter den Schwerhörigen der Krösus.
Bei dir wäre es nur BewäHrung geworden
„Der Bundesgerichtshof war der Auffassung, dass das Landgericht versäumt habe, bei der Gesamtstrafenbildung die Notwendigkeit eines etwaigen Härteausgleichs zu prüfen…“
Haben die Verantwortlichen im Landgericht eigentlich Konsequenzen für ihr Versäumnis zu tragen oder steht man dort über dem Gesetz?
Es war wohl ein Stich einkalkuliert und hätte tödlich enden können .
Es geht dem BGH ja nicht per se darum, dass sie es zu viel finden, sondern dass das Landgericht einen Fehler im Prozess gemacht hat, indem es eine vorgeschriebene Regel vergessen hat einzuhalten. Leider hat der Autor dieses Textes scheinbar vergessen, ein Fragezeichen zu setzen, was aus einer rhetorischen Frage ein scheinbares Statement des Bundesgerichtshofes macht.
Sollte dieser „Härteausgleich“ im neuen Prozess dazu führen, dass in der Prüfung dessen auffällt, dass dieser nicht zu gewähren ist, dann kommt es wahrscheinlich zu einer gleichen Strafe wie zuvor. Aber dann wurde eben alles richtig gemacht im Prozess und den dafür vorgeschriebenen Regeln, die einen fairen Prozess für alle garantieren sollen.
👍 Vernünftiger Kommentar. Der BGH beanstandet ja nicht die Strafe an sich, sondern den Verfahrensfehler. Der Verfasser dieses Berichtes, sowie dem Bericht über den Unfall auf der A38, war entweder übermüdet oder hatte noch Restalkohol. Wobei der Bericht von der A38 haarsträubender ist.
Bewährung hätte er verdient.
Wenn die blöden Gesetze nicht wären….
Raub ist in Hölle ein Gewohnheitsdelikt geworden.
Tja… ich sage mal voraus das wir den wenn er dann seine sogenannte gerechtfertigte Strafe abgesessen hat, bald wieder vor Gericht sehen. Aber dann wegen diverser schlimmere Delikte… aber juckt ja dann unsere Richter in ihren fetten Villen nicht Sie und ihre Familien wohnen ja dann vielleicht schon in Malle.
Beim ersten Mal auf die Straße spucken sofort lebenslang in Kerkerhaft!
Denn sonst…. wie jeder weiß….
Hatte gerade überlegt ein Drehbuch mit den Storys zu schreiben und für einen Film zu verwenden, aber ist doch zu langweilig – immer das gleiche Vorgehen. Gääähn.