Prozess wegen Wahlfälschung in Halle-Neustadt
Wegen der mutmaßlichen Wahlfälschung bei der Europawahl in einem Wahllokal in Halle-Neustadt wird einem ehemaligen Wahlvorstand der Prozess gemacht. Gegen den Mann wurde Anklage erhoben. Am 30. Mai beginnt der Prozess gegen den damaligen Wahlvorsteher Manfred D., ehemaliges SPD-Mitglied, am Amtsgericht Halle.
Im betreffenden Wahllokal 571-03 in der KGS „Wilhelm von Humboldt“ war zur Europawahl am Wahlabend telefonisch ein falsches Wahlergebnis an die Stadt übermittelt worden, welches vom ausgefüllten Wahlprotokoll abweicht. Es wurden 101 Stimmen mehr abgerechnet als Wahlberechtigte kamen. 96 Stimmen kamen der Partei „Die Linke“ zu Gute, 4 Stimmen der Partei „CDU“ sowie eine Stimme der Partei „SPD“, der AfD wurden 42 Stimmen unterschlagen.
Wahlfälschung gemäß § 107a StGB kann mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Das Gericht hat zu dem Termin neben dem Angeklagten und seinem Verteidiger 8 Zeugen geladen. Ein weiterer Termin ist bisher nicht bestimmt.
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