Prozessbeginn am Landgericht Halle unter anderem wegen Diebstahl, Körperverletzung und Bedrohung

Gleich wegen einer ganzen Reihe an Straftaten macht das Landgericht in Halle (Saale) ab heute einem 33-Jährigen den Prozess. Gegen den Angeklagten liegen zwei Anklageschriften vor.
Mit der ersten Anklageschrift vom 25.07.2023 werden dem Angeklagten ein räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit Körperverletzung und ein Raub zur Last gelegt.
Der Angeklagte soll im November 2022 in einem Bekleidungsgeschäft in Günthersdorf verschiedene Bekleidungsstücke eingesteckt haben, um diese unbezahlt mitzunehmen. Als ihn ein Sicherheitsmitarbeiter darauf angesprochen habe, habe der Angeklagte zum Schlag mit seiner rechten Faust ausgeholt, um sich auf diese Weise den Besitz der zuvor entwendeten Gegenstände zu erhalten. Der Schlag mit der rechten Faust habe den Mitarbeiter am linken Unterarm getroffen.
Im Dezember 2022 soll der Angeklagte in einem Lebensmittelgeschäft in Merseburg den Kassierer aufgefordert haben, Geld aus der Kasse herauszugeben. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, habe der Angeklagte mit seiner rechten Faust gegen eine Waage geschlagen, wodurch diese zu Bruch gegangen sei. Als der Kassierer das Öffnen der Kasse durch den Angeklagten dadurch habe verhindern wollen, dass er seine Hände schützend über die Kasse gehalten habe, habe der Angeklagte auf dessen Hände geschlagen, wodurch dieser Schmerzen erlitten habe. Daraufhin habe der Angeklagte nach der Kasse gegriffen und diese zu Boden geworfen. Aus dem sich dadurch öffnenden Geldfach habe er Geldscheine im Gesamtwert von ca. 2.000,00 Euro entnommen, um diese für sich zu verwenden.
Mit der zweiten Anklageschrift vom 22.12.2023 werden dem Angeklagten drei Straftaten zur Last gelegt, ein Diebstahl mit Waffen, ein besonders schwerer Fall des Diebstahls, jeweils in Tateinheit mit Sachbeschädigung, und eine versuchte Nötigung in Tateinheit mit Beleidigung.
Im August 2023 habe er sich Zutritt zu einem Bekleidungsgeschäft in Halle verschafft, indem er die verschlossene Schiebetür im Eingangsbereich gewaltsam aufgedrückt habe. Sodann habe er aus dem Geschäft diverse Bekleidungsgegenstände entwendet, um diese für sich zu behalten. An der Schiebetür sei ein Schaden in Höhe von über 16.000,00 Euro entstanden.
Ebenfalls im August 2023 habe der Angeklagte ein Friseurgeschäft in Merseburg betreten, in dem seine Ex-Freundin gearbeitet habe. Dabei habe er lautstark das Sorgerecht für die gemeinsame Tochter eingefordert und seine Ex-Freundin bedroht und beleidigt.
Im Anschluss habe der Angeklagte begonnen, im Friseurgeschäft zu randalieren, indem er u. a. die Registrierkasse zu Boden geworfen habe. Aus der sich dadurch öffnenden Kassenlade habe er Geldscheine im Wert von 100,00 Euro und Münzgeld in bekannter Höhe entnommen, um das Geld für sich zu behalten. Während der Tat habe der Angeklagte ein Paketmesser in seiner linken Hosentasche bei sich geführt. In dem Friseurgeschäft sei ein Schaden von mehr als 1.300,00 Euro entstanden.
Der Angeklagte hat sich nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen.
Räuberischer Diebstahl und Raub werden jeweils mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, Diebstahl mit Waffen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, ein besonders schwerer Fall des Diebstahls mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren und Nötigung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Da der Angeklagte möglicherweise an einer psychischen Erkrankung leidet, kommt außerdem seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.
Na dann am besten Höchststrafe um Exfreundin und Kind zu schützen.
Der sollte wirklich Arztlicht untersucht werden auf seinen geistigen zustand.
Ein Beispiel dafür, wie wir deutschen Bürger unter diesen „Sicherheitsbedingungen“ täglich in Bedrohungen geraten können!
Du weißt also, dass alle Opfer Deutsche waren? Donnerwetter…
Dieser Angeklagte ist unbelehrbar und sollte wirklich weg gesperrt werden damit die Allgemeinheit geschützt wird. Wieso sollte er psychisch krank sein? Er ist einfach ein brutaler Dieb
Du kennst ihn?warst an der Ermittlung beteiligt? Bist Arzt? Bist Gutachter? Oder bist du nur ein einfach gestrickten Mensch? Es wurde aus einer Anklageschrift zitiert. Jetzt erfolgt die Beweisaufnahme. Ist öffentlich, kannst dir ein Bild machen.
Der hat ja wohl ein großes Problem mit der Impulskontrolle. Sollte mal in psychologische Behandlung.
Schuldunfähig oder zumindest, stark eingeschränkte Schulfahigkeit. Eventuell hat er morgens noch ein Bier getrunken?! Wird ein paar Monate, liebevoll in einer Klinik therapiert, um dann als „geheilt“ entlassen zu werden. Diese Herren wissen längst, ab wann sie sich als psychologisch krank darstellen müssen, um deutsche Gutachter und Justiz zu übertölpeln.