Prozessbeginn gegen mutmaßlichen Sextäter
Ein halbes Jahr nach einer versuchten Vergewaltigung in Halle-Neustadt beginnt am Landgericht Halle der Prozess gegen den Tatverdächtigen, einen 19-Jährigen aus Somalia. Der Afrikaner soll im vergangenen August über ein Balkonfenster in die Wohnung einer 74-Jährigen eingedrungen sein und versucht haben, sich an ihr zu vergehen. Als die Frau sich wehrte, soll er sich gewürgt und geschlagen haben. Die Frau konnte den Alarmknopf drücken und aus der Wohnung flüchten. Nur mit Nachthemd bekleidet rief sie auf der Straße um Hilfe. Der Täter flüchtete indes.
Nur drei Tage später soll er, wieder durch ein offenes Fenster, in eine weitere Wohnung eingedrungen sein. Hier wurden Bargeld, Ausweise und EC- bzw. Kreditkarten entwendet.
Der Angeklagte bestreitet die Taten. Im Falle einer Verurteilung droht bei Anwendung von Erwachsenenstrafrecht eine Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren. Da der Angeklagte zum Zeitpunkt der Taten Heranwachsender war, kommt je nach Entwicklungsreife auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren in Betracht.Das gericht hat zunächst vier weitere Prozesstage angesetzt.
Entweder man ist erwachsen,oder man ist nicht erwachsen. Was soll dieses zurechtbiegen der gesetze ?