Prozesse gegen vier mutmaßliche Drogendealer beginnen heute am Landgericht in Halle
Am Landgericht in Halle (Saale) beginnen heute die Prozesse gegen vier mutmaßliche Drogenhändler. In allen Fällen geht es um bewaffneten Handel mit Betäubungsmitteln.
Dem im September 1983 geborenen Angeklagten werden bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Verstoß gegen das Waffengesetz sowie unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln und unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln im besonders schweren Fall in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Der Angeklagte soll im Mai 2022 in Halle ca. 110 Gramm Cannabis sowie ca. 40 Gramm Amphetamin zum gewinnbringenden Weitverkauf verwahrt haben. Griffbereit habe der Angeklagte zur Absicherung seiner Drogengeschäfte bewusst an verschieden Stellen seiner Wohnung Einhandmesser, Klappmesser, Schlagringe, Wurfkarten, Krallenmesser und Steckmesser platziert, um jederzeit auf diese zugreifen zu können. Zudem seien 980 EUR Bargeld aufgefunden und sichergestellt worden, die aus vorangegangen Betäubungsmittelgeschäften herrührten. Bereits im September 2021 soll der Angeklagte in Halle einer Verkehrskontrolle unterzogen worden sein. Dabei habe er zum Zweck des gewinnbringenden Weiterverkaufs ca. 8 Gramm Marihuana, ca. 7 Gramm Amphetamin sowie 12 Ecstasy-Tabletten und zum Eigenkonsum weitere 1,5 Gramm Tabak-Cannabis-Gemisch bei sich geführt. Zu Absicherung der Verkaufsgeschäfte habe er zwei Klappmesser getragen. Zudem seien 460 EUR Bargeld beim Angeklagten aufgefunden und sichergestellt worden, die aus vorangegangen Betäubungsmittelgeschäften herrührten. Der Angeklagte hat sich eingelassen und hierbei den Erwerb der Betäubungsmittel eingeräumt, ein Handeltreiben hingegen bestritten. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Dem im August 1998 geborenen Angeklagten P. H., dem im Juni 2002 geborenen Angeklagten W. und dem im Juli 1996 geborenen Angeklagten R. H. wird bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Dem Angeklagten R. H. wird darüber hinaus unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in zwei Fällen zur Last gelegt. Die Angeklagten sollen bei der gesondert verfolgten P. in Halle Betäubungsmittel gelagert haben. Bei einer richterlich angeordneten Durchsuchung der Wohnung der P seien ca. 50 Gramm Cannabis, eine Feinwaage sowie diverse Klemmtütchen sichergestellt worden. Zur Absicherung der Drogengeschäfte sollen die Angeklagten im Wohnzimmer ein Messer aufbewahrt haben. Kurz vor der Vollstreckung des Durchsuchungsbeschlusses sollen die Beschuldigten ca. 55 Gramm Cannabis aus dem Betäubungsmittelvorrat entnommen haben, welches der Angeklagte R. H. in seine Umhängetasche verstaut habe. Der Angeklagte W. habe einen Teleskopschlagstock und der Angeklagte R. Z. ein Messer bei sich geführt. Auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Halle seien die Angeklagten dann auf drei Polizeibeamte getroffen. Die Angeklagten hätten versucht sich durch Flucht zu entziehen. Dabei habe der Angeklagte W. einem Polizeibeamten mit voller Wucht gegen das linke Schienbein geschlagen, um die Flucht zu ermöglichen und die Sicherstellung der Betäubungsmittel zu verhindern. Die Angeklagten haben jeweils von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Bezogen auf den Besitz von Betäubungsmitteln hat sich der Angeklagte R. H. geständig eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Der Angeklagte W. war zur Tatzeit Heranwachsender, so dass je nach Reife auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu zehn Jahren Jugendstrafe in Betracht kommt.
Hätte es nicht ausgereicht, die jungen Männer zu belehren und dann wieder auf freien Fuss zu setzen?
Fragen!
Mindeststrafe 5 Jahre.
Einsperren! Glasklar!
Du meinst durch belehren hören die auf, Drogen zu verkaufen, Waffen zu besitzen in welcher Welt lebst du??
Hier findet eine Vorverurteilung statt leider stehen in diesen Text Halbwahrheiten wer das geschrieben hat sollte sich was schämen
Wie bitte?
„wird vorgeworfen“
„er soll“
„Griffbereit habe der Angeklagte“
Usw. usw. Alles konjunktiv (wenn Dir das was sagt).
Totaler Dünnsch…, Deine Behauptungen, „Heike“