Radler bei Unfall in der Talstraße verletzt
Gegen 07:00 Uhr ereignete sich im Bereich Talstraße in Halle (Saale) ein Verkehrsunfall. Nach ersten polizeilichen Erkenntnissen kam ein Radfahrer, aufgrund der Betätigung einer Signalanlage eines PKW, zu Fall. Der Fahrradfahrer zog sich Verletzungen zu und wurde zur weiteren Behandlung in ein städtisches Krankenhaus eingeliefert.
Der beteiligte PKW entfernte sich nach dem Verkehrsunfall vom Unfallort. Das Polizeirevier Halle (Saale) hat die Ermittlungen zum Unfallhergang aufgenommen.
Omg …. Wer so schreckhaft ist sollte nicht am Straßenverkehr teilnehmen … Da kann ja sonstwas passieren.
Du hast Angst vor – völlig geräuschlosen – Masken! Häng dich lieber nicht zu weit aus dem Kellerfenster.
Maske, Autohupe… alles gleich…
Maske macht einigen wenigen viel mehr Angst als „Hupen“. Wird nur noch von der Angst vor Immunität getoppt.
Stimmt… Aber Schreckhaftigkeit ist kein Grund sich vom Unfallort zu entfernen.
Nennt sich übrigens unterlassene Hilfeleistung und ist nicht ohne Grund strafbar.
Sag ich auch, die Radfahrer Mal wieder der hat bestimmt nicht umsonst gehupt.
Hörsturz.
Lernt man so eine Formulierung auf der Polizeischule? 😆 Ich brauchte erstmal eine Weile, um zu kapieren, dass hier anscheinend der Blinker gemeint ist. Ich dachte erst, der Autofahrer hat den Drücker an einer Ampel betätigt. 😀
Hier wäre endlich mal „scheinbar“ richtig gewesen. Es war nicht der Fahrtrichtungsanzeiger oder eine sonstige lichttechnische Einrichtung.
Und weil du nichts gelernt hast – nirgends -, dauert das bei dir immer so lange, bis du was kapierst. Falls du was kapierst.
Deswegen stolperst du auch immer wieder über die immer gleichen „Probleme“ im Alltag.
https://www.duden.de/sprachwissen/sprachratgeber/anscheinend-oder-scheinbar
eben
Nein, du liegst falsch. „Scheinbar“ würde bedeuten, dass der Fahrer nur vorgab, den Blinker zu benutzen, aber es nicht tat. „Anscheinend“ drückt eine Vermutung meinerseits aus – es hat den Anschein, dass der Blinker gemeint ist.
Es ist deine Formulierung, nicht die der Polizei. Also ist auch dein Verständnis und deine Wertung maßgeblich. Du hast das Wort gewählt und kanntest offenbar dessen Bedeutung nicht.
Hier ist nicht anscheinend der „Blinker“ gemeint. Du glaubst zwar, dass der Blinker gemeint ist, er ist es aber nicht. Er ist nur – aus deiner Sicht – scheinbar gemeint. Dieser Schein trügt (dich).
Alle andere sind übrigens schon viel weiter.
Kannst du denn wenigstens dass und das unterscheiden?
Immernoch falsch. Der (An-)Schein trügt mich zwar, aber es war nicht die Absicht des Verfassers oder der „Signalanlage“, mich zu täuschen. Es kommt auf die Sichtweise an.
Und wie kommst du jetzt auf das/dass? Brauchst du auch da meine Hilfe?
Der Verfasser wollte dich nicht täuschen. Das ist richtig. Du hast dich selbst getäuscht, denn es war zu keiner Zeit der „Blinker“ gemeint. Du hast das aber anscheinend gedacht. Deswegen war – für dich! – nur zum Schein der Blinker gemeint. War er aber nie.
Du schreibst „immer noch“ immer noch zusammen. Das war nie richtig. Nicht nach 1996, nicht vorher, nicht zur Zeit Konrads und nicht zur Zeit Jakobs und Wilhelms.
Meine Güte, wenn du sonst nichts findest, an dem du dich hochziehen kannst. 🙄
Ja, nur die deutsche Sprache. Die mag (oder versteht) nicht jeder…
Hatte der PKW eine Bahnschranke als Blinker?
Wie dem auch sei – gute Besserung!
Nee. Der hat ne Schöpfkelle rausgehalten.
Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass der Radler, wie so oft, Kopfhörer auf hatte. In der Talstraße sind teure neue Radwege, ohne Schäden errichtet worden. Wo ist der Radler denn gefahren. Was nicht geht, vom Unfallort entfernen. Waren die ganz alleine unterwegs?
In der Talstraße gibt es jetzt Radwege? Als ich das letzte Mal dort gefahren bin, gab es überall Bürgersteige, Fußwege, Parkplätze und die Straße. Jedoch nicht einen Radweg. Und weil das so erbärmlich war, wollte ich da nie wieder langradeln.
Wo ist denn der Radweg jetzt eingerichtet worden?
Neu gebaut wurden dort tatsächlich lediglich beidseitig neue Gehwege, welche zwar für Radfahrer (und zwar mit Schrittgeschwindigkeit) freigegeben aber eben nicht verpflichtend sind. Ich fahre dort auch immer auf der Straße, damit ich die Fußgänger nicht störe. Der brave Autofahrer reiht sich hinter mir ein, der aggressive Autofahrer hupt, aber erreicht damit bei mir nichts. Fürs Überholen mit 1,5m Mindestabstand ist es dort zu eng. Aber der Zeitverlust für die Autofahrer beträgt dort nicht einmal eine Minute. Insofern sollten die dort entspannt bleiben. Tja, das hat die Stadt so gebaut und es war sicher auch so gewollt.
Ja, so’n Luchs hat n.dickeres Fell als n Fuchs. Und das braucht man schon, um dort auf der Fahrbahn zu fahren und drängelnde Autofahrer zu ignorieren.
Nein, man braucht nur eine Helmkamera.
Emmi, geht besser wieder schlafen oder dich informieren. Du weißt ja nicht mal, was ein Radweg ist. In der Verkehrserziehung an der Grundschule krank gewesen?
Für euch noch mal in einfachem Deutsch:
Ein aggressives Arschloch im Pkw hupt einen Radfahrer an, bringt ihn dadurch zu Fall und begeht Unfallflucht und unterlassene Hilfeleistung.
😆😆durch Hupen zu Fall gebracht … Lol .. muss ein Schiffshorn gewesen sein .. so wegen Schalldruck und so..
@zappel…neeee war ne einfache autohupe wie kann man da aus dem Schlaf gerissen werden? Radfahrer Schlafradeln durch die Gegend.
Richtig, das Verhalten des Autofahrers ist leider kein Einzelfall, ist asozial und strafbar. Leider fallen die Strafen viel zu mild aus, wenn es überhaupt zu einer Verhandlung kommt. Die Schwurbler machen sich natürlich über verletzte oder totgefahrene Menschen lustig. Echt krass.
MPU für die Rad fahrende Person anordnen und gegebenenfalls das führen von Fahrzeugen im öffentlichen Raum generell zu untersagen.
Was wäre passiert wenn dort ein Einsatzfahrzeug das Martinhorn eingeschaltet hätte? Wäre die Rad fahrende Person dann verstorben?
So jedenfalls kein tragbarer zustand für andere Verkehrsteilnehmer.
Wieso? Was ist anderen Verkehrsteilnehmern passiert?
Die Fahrer von Rettungsfahrzeugen haben Verstand, die schmeißen das Martinshorn nicht erst kurz hinterm Radfahrer an, sondern aus größerem Abstand, um dem Radfahrer Gelegenheit zum rechtzeitigen Räumen zu geben.
Nötigung, Fahrerflucht und unterlassene Hilfeleistung.
Und was macht ihr? Täter-Opfer-Umkehr, wieder einmal.