Radler bei Unfall in Trotha verletzt

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  1. K-Ko sagt:

    Selbst wenn Ihr nur die Meldungen abschreibt, fällt Euch der Widerspruch nicht auf?

    > Nach ersten polizeilichen Erkenntnissen beachtete die Fahrerin eines PKW nicht den vorfahrtsberechtigten Radfahrenden.

    Sollte doch dann weitergehen mit

    > Nach ersten polizeilichen Erkenntnissen kam es also zu einer fahlässigen Körperverletzung durch die PKW Fahrerin an einem Radfahrer.

    Das Gesetz sieht im StGB für eine fahrlässige Körperverletzung eine Strafe von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren vor.

    • Nurmalso sagt:

      NaNaNa… Ermittlungen wurden aufgenommen. Steht doch dort. Ich glaube kaum, dass dieses Portal hier „festlegen“ kann, dass es seitens Fahrzeugführer zu einer Körperverletzung kam!? Dann können wir die Ermittlungsbehörden ja gleich abschaffen.
      Und: Wer sagt denn, dass der Radfahrer z.B. seine Beleuchtung eingeschaltet hatte? Oder nicht auf dem Fußweg geradelt kam? Entgegen der Fahrtrichtung? All das ist ja real auch eher Normalfall als Ausnahme… Dann sähe es nämlich auch schon wieder etwas anders aus. Also den Ball immer schön flach halten 😉