Radler in der Geiststraße kommt in den Straßenbahngleisen zu Fall

10 Antworten

  1. langhans sagt:

    na sowas, keine Kommentar, dass wieder ein PKW-Fahrer schuld sei, außerdem Geiststr.; einige Radfahrer schleichen der Geiststr. entlang – man darf den Rdfahrer ja nicht überholen- größter UNSINN

  2. Radfahrer sagt:

    Wie viele Fahrradunfälle, wie viele Straßenbahnblockaden müssen in der Geiststraße noch passieren, bis die Stadt endlich einsieht, dass das Parken am Straßenrand dort für die weit überwiegende Mehrheit der Hallenser unzumutbare Nachteile bedeutet?

    • bin_gespannt sagt:

      Mindestens so viele wie bei abbiegenden LKW und beim Überqueren von Einmündungen ums Leben kommen.

      Wer solche Regeln erlässt, tötet Menschen. Es ist die Ignoranz der Menschen, die einfach auf ihr Vorfahrtrecht pochen, ohne sich zu vergewissern, ob das auch gefahrlos gewährt wird.

      Da zeigt sich wieder recht haben ist das eine, Gerechtigkeit zu bekommen das andere. Ist der Radfahrer tot, kann ihm keiner mehr Gerechtigkeit geben.

      • hm. sagt:

        Aber seinen Angehörigen.

      • Fred sagt:

        Das ist wohl ein generelles Problem der Menschheit, anderen aufgrund einer Gesetzeslage Vorrechte zu gewähren. Allerdings zählt da auch der sog Vertrauensgrundsatz mit hinein, wonach darauf zu vertrauen ist, daß sich vorschriftsmäßig verhalten wird. Wer sich dessen nicht sicher ist, muß dann sein handeln darauf abstellen, daß sich andere nicht an die Vorschriften halten. Oder sich selbst eben nicht an Vorschriften halten und darauf vertrauen, daß der andere das berücksichtig . Eine Gewähr gibt es allerdings nicht.

        • bin_gespannt sagt:

          Deswegen der oft nicht eingehaltene Paragraf 1 der StVO.

          Gegenseitige Rücksichtnahme.

          Wer als Radfahrer neben einem blinkendem LKW sein Vorfahrtrecht durchsetzen will, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.

          • Radfahrer sagt:

            @bin_gespannt

            Leute wie du benutzen ja § 1 StVO gerne als Joker, um jedes Fehlverhalten zu rechtfertigen. So nach dem Motto, pass gefälligst auf, Radfahrer, ist ja dein Leben!

            Aber der Satz „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ meint eben auch noch etwas anderes. Er definiert einen Vertrauensgrundsatz. D.h. auch im Sinne eines reibungslosen, flüssigen Verkehrs darf man grundsätzlich darauf vertrauen, dass auch andere Verkehrsteilnehmer mit ständiger Vorsicht und gegenseitiger Rücksicht unterwegs sind und sich an die Regeln halten.

            • bin_gespannt sagt:

              „D.h. auch im Sinne eines reibungslosen, flüssigen Verkehrs darf man grundsätzlich darauf vertrauen, dass auch andere Verkehrsteilnehmer mit ständiger Vorsicht und gegenseitiger Rücksicht unterwegs sind und sich an die Regeln halten.“

              Ach so, einfach den anderen Verkehrsteilnehmern vertrauen. Dann würde ja nie ein Unfall entstehen.

              Genau dieses blinde Vertrauen ist an solchen Unfällen schuld.

              Man darf sich nicht immer zu 100 % auf andere verlassen, man muss schon aktiv die Sicherheit im Straßenverkehr mitgestalten.

              • F. sagt:

                naja .. das heißt in der Stvo „Vertrauensgrundsatz“ da sollte man sich schon drauf verlassen können , sonst wird’s ja richtig lustig auf den Straßen. Ausnahmen sind Kinder, alte Menschen und Behinderte .. aber ansonsten ..

                p.s. tz tz tz tz das ich mal @Radfahrer recht geben muss.

              • Oberlehrer sagt:

                „Grundsätzlich“ nicht verstanden.

              • bin_gespannt sagt:

                Die Unfälle zeigen deutlich, dass man sich grundsätzlich nicht darauf verlassen kann, dass andere Verkehrsteilnehmer fehlerfrei fahren.

      • Radfahrer sagt:

        Aha, „bin_gespannt“, du bist also bei jedem tödlichen Unfall dabei gewesen und kannst deshalb mit Sicherheit sagen, dass da jedesmal die Radfahrer rechts an den Lkw vorbeigefahren sind, um sich dann überfahren zu lassen.

        • bin_gespannt sagt:

          Ich habe nicht behauptet, bei jedem Unfall dabei gewesen zu sein. Das ist nur deine Fantasie.

          Wie könnte denn sonst so ein Unfall beim Abbiegen zustande kommen?

          • Allwetterradler sagt:

            „…Wie könnte denn sonst so ein Unfall beim Abbiegen zustande kommen?…

            Variante a) Du stehst bei Rot an der Ampel. Ein Lkw kommt von hinten angefahren und stoppt an der Haltelinie. Es wird Grün, er fährt an, missachtet die „Schleppkurve“ und macht dich mit dem Auflieger platt.

            Variante b) Du fährst auf dem Fahrradstreifen. Ein Lkw überholt dich und zieht unvermittelt rechts rüber.

            • bin_gespannt sagt:

              Bei Variante A würde der LKW ja auch Leitplanke bzw. Ampel beschädigen. Kommt nun nicht so oft vor, wenn LKW abbiegen.

              Zumal der Fahrer den Radfahrer dann bereits gesehen hat.

              Variante B hat nichts mit dem abbiegen an Ampeln zu tun.

              Auch n diesem Fall hätte der Fahrer den Radfahrer vorhergesehen.

              Es geht darum, wenn ein LKW an der Ampel steht und sich während der Rotphase ein Radfahrer von hinten nähert und dann rechts neben dem LKW anhält.

  3. ... sagt:

    „Nach ersten polizeilichen Erkenntnissen kam ein Radfahrer mit einem Reifen, ohne Fremdeinwirkung, in die auf der Straße verlaufenden Schienen und stürzte nachfolgend.“ Was gibt es da zu ermitteln??? Ohne Fremdeinwirkung heißt für mich: zu doof zum Radfahren. Selbstverschulden.

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