Raub in der Steffensstraße: Rentnerin die Handtasche entrissen
Gegen 17:55 Uhr wurde gestern eine Seniorin in der Steffensstraße beraubt. Der 75-Jährigen kamen zwei bislang unbekannte Täter entgegen, welche ihr plötzlich die Handtasche entrissen und in Richtung Heinrich-Zille-Straße flüchteten. Die Handtasche konnte noch in der Nähe des Tatortes wieder aufgefunden werden, jedoch fehlte der Schlüsselbund der Geschädigten. Zur Spurensuche und –sicherung kamen Kräfte der Kriminalpolizei zum Einsatz.
Diesen feigen hinterlistigen Dieb schnellstmöglich fangen und hart bestrafen. Wer alte wehrlose Menschen überfällt, der muss verachtet werden und hat die härteste Strafe zu erwarten
Wiederwartiges Pack, hart bestrafen.
„An diesem Merkmal entscheiden sich die Handtaschen-Fälle: Nimmt der Täter die Tasche in der Ausnutzung eines Überraschungsmoments mit Schnelligkeit und List an sich, dann begeht er lediglich einen Diebstahl (BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 1, 2 und 4).“
https://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/strafrecht/emeriti/geppertk/veranstaltungen/0708ws/Klausurenkurs/Fall_5.doc
https://de.wikipedia.org/wiki/Raub_(Deutschland)
Es sei denn, der Täter wendet (auch) Gewalt an, um die Wegnahme auszuführen oder erst zu ermöglichen.
§249 Abs.1 StGB
„Wer mit Gewalt … eine fremde bewegliche Sache einem anderen … wegnimmt …“
Die „Handtaschen-Fälle“, in denen nur Diebstahl vorliegt, sind vor allem durch die Gewaltlosigkeit geprägt. Die Definition von „Gewalt“ iSd StGB sollte sitzen. Am besten, du wiederholst sie mal laut für alle.