Raub mit Messer in der Burgstraße

3 Antworten

  1. Itzig sagt:

    „…eine bedrohliche Personengruppe…“
    Ich selbst habe solche „Gruppen“ (Banden) auch schon in der Nähe von Sozialeinrichtungen gesehen. Eigentlich sollten solche zweifelhaften Auftritte von den Sicherheitskräften (Polizei und Ordnungsamt) bei normaler Streifentätigkeit ( per MTW oder zu Fuß) erkannt und kontrolliert werden. Jetzt wo ich diese Prämisse („…bedrohlich“- usw.) kenne, werde ich solche Informationen auch anders einordnen.

    • Level1Haider sagt:

      Natürlich und für was sollen die kontrolliert werden?
      Und darf jeder Polizeibeamte von sein eigenen Gefühl her entscheiden was bedrohlich ist und was nicht?
      Wie stellst du dir das vor erzähle mal?
      Und wie siehst du das ganze wenn es dich trifft?
      Und nur zur Info.: Die Polizei hat überhaupt kein Recht Verdachtsunabhänige Personkontrollen durchzuführen!
      Das geht bei Verkehrsteilnehmern ( Auto, Roller, Fahrrad etc.) aber nicht wenn du zu Fuß unterwegs bist.
      Ausgenommen sind die sogenannten „gefährlichen Orte und die Rechtswidrigen Waffenverbotszonen.
      Wo kommen wir den hin wenn jetzt Fußgänger einfach mal kontrolliert werden?

      Noch ein kostenloser Tipp von mir: Leg mal dein Handy in eine mit Wasser gefüllte Schüssel und fummel die einzelnen Tasten aus deiner externen Tastatur fals vorhanden 🙂

      • Party- und Eventszene sagt:

        Bitte sei kein bedrohlicher Mensch. Als freiwilliger Helfer beim Weißen Ring kannst du dich besonderst gut angagieren.

      • Ich2 sagt:

        Deine kommataste ist defekt, aber scheinbar nur, bei nutzung innerhalb von sätzen.

      • Muzie sagt:

        Mensch nun lass ihn doch. Er träumt Nachts vom Wahlsieg der Neonazis in blau. Die beschließen dann ganz einfach das jeder kontrolliert werden darf, wann man will. Auch die Grundlose Inhaftierung, Folterung und Tötung, ist dann wieder legitim.
        Also Reichsbürgeranhänger hat man nunmal solche Vorstellungen von einem richtig starken Staat.
        Durchgreifen mit Gewalt und Härte, wie früher, wo alles so schön war.

      • Rebell sagt:

        Kostenloser Tipp von mir, geh dir mal den Kopf waschen, soll helfen das Denkvermögen zu verbessern.

      • 10010110 sagt:

        Die Polizei hat überhaupt kein Recht Verdachtsunabhänige Personkontrollen durchzuführen!

        Und was, wenn die Polizei nun einen Verdacht hat, dass jemand eine Straftat vollbringen könnte oder dass jemand verbotene Gegenstände mitführt?

        • Level1Haider sagt:

          Also mit begründeten Verdacht sollen sie ja machen.
          In dem Beispiel hätten sie auch definitiv die richtigen getroffen.
          Aber man sollte sich halt nicht alles gefallen lassen und kaum einer weiß wie er sich in ner Polizeikontrolle verhalten darf.
          Man darf sich den Verdacht begründen lassen und die müssen ihn auch begründen können.
          Und hier ging es ja nun mal darum das die sowas auf Streife einfach mal kontrollieren sollen.

        • RA Verkehrsrecht sagt:

          Der Verdacht wird dann verdächtigt bis der verdächtige Verdacht doch verdächtig ist.

      • Emmi sagt:

        Du hast sicher Erfahrungen damit

  2. Jörgi sagt:

    Was ist eine bedrohliche Personengruppe? Was sind die äußeren Merkmale?

  3. Atze mit Glatze sagt:

    Typische deutsche Schneeflöckchen. Den Kumpel stehen lassen und Hackengas geben.

  4. PaulusHallenser sagt:

    Vielen Dank an die Polizei-Beamten, die durch ihren schnellen Einsatz den Tatverdächtigen schnell stellen konnten. Es freut mich immer wieder zu lesen, wie durch engagierte Polizisten Straftäter dingfest gemacht werden können. Danke!

  5. Zappelphilipp sagt:

    Bedrohliche Personengruppe….. Soso ist das jetzt ein neues wording für unsere geschätzten Fachkräfte?

  6. Kerkermeister sagt:

    „Gegen den 20-Jährigen wurden strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen.“

    …und? Fehlt da nicht was?

  7. Hopfenundmalzverloren sagt:

    Die Formulierungen werden immer absurder …