Regionalbahn beschmiert: Graffitisprayer in Halle wurde gestellt
Am Sonntag, den 7. Januar 2024 erhielt die Bundespolizei gegen 19:15 Uhr fernmündlich die Meldung durch Bahnmitarbeiter, dass derzeit im Bereich des Güterbahnhofes Halle/Saale ein Zug besprüht wird. Zwei sofort alarmierte Streifen der Bundespolizei begaben sich zum Einsatzort.
Ein 22-Jähriger konnte durch einen Sicherheitsmitarbeiter der Bahn bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte festgehalten werden. Die Beamten nahmen den Deutschen zur Weiterführung der notwendigen strafprozessualen Maßnahmen vorläufig fest und mit zur Dienststelle. Bei dem Tatobjekt handelt es sich um eine Regionalbahn, welche mit schwarzer und silberner Farbe auf circa 50 Quadratmeter besprüht wurde.
Bei der anschließenden Durchsuchung des vorläufig Festgenommenen und seiner mitgeführten Sachen im Bundespolizeirevier Halle/Saale fanden die Beamten mehrere Spraydosen, die sichergestellt wurden. Der junge Mann muss sich nun wegen Sachbeschädigung sowie des unerlaubten Aufenthaltes im Gleis verantworten.
Eieiei, es heißt seit bald 30 Jahren Halle (Saale), und nicht Halle/Saale.
Was ist das eigentlich jedesmal für ein lächerlicher Aufkleber?
Wenn bei euch jemand einbricht, lobt ihr doch auch nicht, mit welcher Geschicklichkeit der Einbrecher bei euch eingebrochen ist, er aber bitte woanders einbrechen soll.
Einbruch ist auch kein Geschick, Schlösser öffnen, ohne sie zu beschädigen (und ohne Schlüssel natürlich) hingegen schon. Allerdings ist Graffiti auch kein Einbruch, wie auch Äpfel keine Birnen sind.
Soll der sein Geschmiere auch wieder abschrubben
„Der junge Mann muss sich nun wegen Sachbeschädigung sowie des unerlaubten Aufenthaltes im Gleis verantworten.“
Viel zu kompliziert! S´wird Zeit, das Strafrecht zu reformieren, analog dem Strassenverkehrsrecht:
1.mal sprühen: Schadensersatz + 3 Monate Knast
2.mal sprühen: Schadensersatz + 6 Monate Knast
3.mal sprühen: Schadensersatz + 12 Monate Knast
Unerlaubter Aufenthalt im Gleisbereich:
1.mal: 1 Monat einsitzen
2.mal: 3 Monate einsitzen
3.mal: 6 Monate einsitzen
Das ergibt dann bei dem jungen Mann sofern es das 1.mal war:
Schadensersatz + 4 Monate Knast
Problem gelöst. Nächstes Problem bitte!