Regionalbahn beschmiert: Graffitisprayer in Halle wurde gestellt

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  1. Worschd sagt:

    Eieiei, es heißt seit bald 30 Jahren Halle (Saale), und nicht Halle/Saale.

  2. Dümmliche Zeitgeistformulierungen sagt:

    Was ist das eigentlich jedesmal für ein lächerlicher Aufkleber?

    Wenn bei euch jemand einbricht, lobt ihr doch auch nicht, mit welcher Geschicklichkeit der Einbrecher bei euch eingebrochen ist, er aber bitte woanders einbrechen soll.

    • auch mal still sein sagt:

      Einbruch ist auch kein Geschick, Schlösser öffnen, ohne sie zu beschädigen (und ohne Schlüssel natürlich) hingegen schon. Allerdings ist Graffiti auch kein Einbruch, wie auch Äpfel keine Birnen sind.

  3. Detlef sagt:

    Soll der sein Geschmiere auch wieder abschrubben

  4. Schnellrichter sagt:

    „Der junge Mann muss sich nun wegen Sachbeschädigung sowie des unerlaubten Aufenthaltes im Gleis verantworten.“

    Viel zu kompliziert! S´wird Zeit, das Strafrecht zu reformieren, analog dem Strassenverkehrsrecht:

    1.mal sprühen: Schadensersatz + 3 Monate Knast
    2.mal sprühen: Schadensersatz + 6 Monate Knast
    3.mal sprühen: Schadensersatz + 12 Monate Knast

    Unerlaubter Aufenthalt im Gleisbereich:

    1.mal: 1 Monat einsitzen
    2.mal: 3 Monate einsitzen
    3.mal: 6 Monate einsitzen

    Das ergibt dann bei dem jungen Mann sofern es das 1.mal war:

    Schadensersatz + 4 Monate Knast

    Problem gelöst. Nächstes Problem bitte!