Reisende am Hauptbahnhof Halle hatte offene Geldstrafe über 1350 Euro und muss nun 90 Tage in Haft

Am Montag, den 27. Januar 2025 kontrollierten Beamte der Bundespolizei um 21:30 Uhr eine 53-Jährige in der Haupthalle des Hauptbahnhofes Halle (Saale). Bei dem anschließenden Abgleich ihrer Personalien im Informationssystem der Polizei wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg per Vollstreckungshaftbefehl nach ihr suchte. Wegen Diebstahls geringwertiger Sachen verurteilte sie das Amtsgericht Aschersleben bereits im Januar des vergangenen Jahres zu einer Geldstrafe von 1350 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen. Weder zahlte die Deutsche den auferlegten Geldbetrag, noch stellte sie sich, trotz zuvor ergangener Ladung, dem Strafantritt.
Demnach erließ jene Staatsanwaltschaft im Juli den Haftbefehl. Diesen eröffneten die Beamten der Gesuchten, nahmen sie fest und für die weiteren Maßnahmen mit auf das nahegelegene Bundespolizeirevier. Bei ihrer Durchsuchung stellten die Beamtinnen neben einem Taschenmesser in der Jackentasche diverses Diebesgut im Rucksack der Frau fest und im Weiteren sicher. Nach eingehender Belehrung gab sie zu, jene Waren aus einem Lebensmittelgeschäft im Hauptbahnhof Halle (Saale) entwendet zu haben, ohne diese zuvor zu bezahlen. Den haftabwendenden Betrag konnte die 53-Jährige nicht aufbringen und wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Sie erhält eine weitere Strafanzeige wegen Diebstahls. Die ausschreibende Behörde erhielt Kenntnis von der Vollstreckung des Haftbefehls.
Unbelehrbar
Sie wird vermutlich ganz zufrieden sein, 3 Monate Vollverpflegung in warmer Zelle.
Wir hatten im Betrieb eine Reinemachefrau, die setzte sich im Spätherbst in einen Interzonenzug, wurde an der Grenze rausgefischt und verbaxchtre den Winter im Gefäöngnis. Sie hat es mir selbst erzählt.
Was für ein Schwachsinn. Die Frau Stahl Lebensmittel oder Kleinkram, was letztendlich niemandem wirklich wehgetan hat. Dafür muss jetzt der Steuerzahler 10 000 € Haftkosten + Justizkosten zahlen. Und nach zwei Wochen geht es von vorn los weil das Problem der Dame ungelöst bleibt. Das Geld könnte man wirklich besser einsetzen.
Diese Frau hatte schon geklaut. Und nun wieder. Und arbeitet auch wohl nicht.
Sicher ist das Bürgergeld nicht riesig, aber man dürfte damit sparsam leben können.
Zu DDR-Zeiten hätte die im Knast wohl arbeiten müssen, zB. für die Ikea.
Ein Jahr, bzw. bis zu 7 Monate konnte sie also ungehindert tun und lassen was sie wollte und nur durch eine zufällige Kontrolle wurde sie ihrer Strafe zugeführt, ernsthaft?
Sowas ähnliches habe ich mir auch gedacht. Dass man überhaupt nach einer Straftat laufengelassen wird bis man freiwillig vor Gericht erscheint, ist das Grundproblem. Das sorgt nur für Mehraufwand und unnötige Kosten.