Rettungsdienst wird zum Jahresanfang 2018 ausgeschrieben
Die Neuausschreibung der Rettungsdienstleistungen in Halle (Saale) soll zum 1. Januar 2018 erfolgen. Das kündigte Tobias Teschner, Fachbereichsleiter Ordnung und Sicherheit, am Donnerstag im Ordnungs- und Umweltausschuss an. Die Ausschreibungsunterlagen werden gerade vorbereitet.
Den von mehreren Stadträten gewünschten Eigenbetrieb Rettungsdienst wird es nicht geben. Mit diesem Eigenbetrieb sollte eine bessere Bezahlung der Rettungsdienstmitarbeiter ermöglicht werden, zahlreiche Stadträte wünschen sich den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst hierfür. Doch das ist rechtlich nicht machbar, so steht es in einem Gutachten, dass im Ausschuss erläutert wurde. Laut Rettungsdienstgesetz des Landes seien Rettungsdienstsleistungen über externe Anbieter abzudecken. Über eine Art Feuerwehrprivileg können Städte mit Berufsfeuerwehr einen angemessenen Anteil der Leistungen selbst erledigen, in Halle liegt dieser derzeit bei einem Viertel der Leistungen. Den Rest teilen sich Ambulance Merseburg, ASB und DRK.
Das Gutachten rechnet durch einen Eigenbetrieb aber auch mit „beträchtlichen Kostensteigerungen“, wie ein Vertreter der mit der Erstellung des Gutachtens beauftragten Firma erläuterte. Er sprach von 3 bis 4 Millionen Euro. Auch beim Rettungsdienst gelte der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Zudem herrsche bei den Krankenkasse die Haltung vor, ein kommunales Modell abzurechnen. Aus diesem Grund rechnet der Gutachter mit einem Rechtsstreit und erheblichen Haushaltsrisiken. „Es wird ein Streit werden, dessen Ausgang wir nicht prognostizieren können.“ Zudem hätte ein EIgenbetrieb auch Auswirkungen auf dem Katastrophenschutz. Viele Mitarbeiter des Rettungsdienstes engagieren sich ehrenamtlich beim Katastrophenschutz der Hilfsorganisationen. Durch einen Eigenbetrieb würde die Verknüpfung zwischen Rettungsdienst und Katastrophenschutz verloren gekappt, die Einsatzerfahrung gehe laut Gutachten verloren.
Enttäuscht vom Gutachten zeigte sich Johannes Krause (SPD), der keinen Hehl daraus machte, einen Eigenbetrieb zu favorisieren. Die Gründe für diese Überlegung sei unter anderem die schlechte Bezahlung und die damit einhergehende Abwanderung der Fachkräfte gewesen. Er habe den Eindruck, der Gutachte lehne den Eigenbetrieb gleich von vornherein ab, es werde den Räten keine Wahlfreiheit gelassen. Krause verwies zudem auf den Kreis Mansfeld-Südharz, der ebenfalls einen Eigenbetrieb Rettungsdienst besitzt. Für den Gutachter ist das aber kein Widerspruch. Denn dort wurde der Eigenbetrieb noch nach alten gesetzlichen Regelungen gegründet, inzwischen aber gelten andere rechtliche Voraussetzungen. „Ich bin froh, dass das Gutachten Möglichkeiten und Grenzen aufzeigt“, erklärte Eberhard Doege (CDU). „Deshalb muss sich nun mancher von seiner WUnschvorstellung verabschieden.“ Ein solcher Wunsch ist die Bezahlung. TVöD kann dabei nicht in der Ausschreibung festgehalten werden. Doch der Gutachter zeigte trotzdem Möglichkeiten auf, wie die Räte die Bezahlung verbessern können. Er schlug vor, eine angemessene Vergütung als Qualitätsmerkmal mit hoher Priorität in der Ausschreibung festzuhalten, ebenso das Engagement im Katastrophenschutz. So könnte man Billiganbieter mit Dumpinglöhnen ausschließen. Dass die Bezahlung als Qualitätsmerkmal gelten kann, hängt mit der schwierigen Personalsituation zusammen. Ausreichend qualifizierte Mitarbeiter können nur durch eine angemessene Bezahlung engagiert werden, andernfalls wandern diese in Regionen mit besseren Löhnen ab.
Vielen Dank Herr Eberhard Diege, das meine Wunschvorstellung von einer angemessenen Bezahlung, für sie absolut irrelevant ist. Möge Karma sie bestrafen, mit einem Qualitativ unangemessenen Rettungsdienst. Denn sie hoffentlich niemals brauchen.
Herrn Döge sollte man im Ernstfall nur auf der Straße versorgen, auf Grundlage der Niedrigentlohnung. Damit ist er doch, im Gegensatz zu anderen Ländern, noch gut bedient. Und man hat das Gebot der Hilfeleistung nicht verletzt. Ansonsten mag er sich danach selbst helfen, wird ja bei seinem Salär nicht unmöglich sein…
Weiß jemand, wer der Gutachter war?
Das Gutachten hing an glaube einer Stadtratsvorlage dazu mal dran.
Wieder Erwarten war das nicht Rauschenbach oder eine andere Gefälligkeit, sondern anscheinend der einzig nennenswerte Rettungsdienst-Gutachter, den es anscheinend in Deutschland gibt. Von der Seite schien das ok gewesen sein.
„Wunschvorstellung verabschieden“… Den Wunsch nach keiner 48, 60 oder sogar 72h/Woche, den Wunsch nach angepasster Entlohnung um als Endzwannziger neben seinem Beruf vielleicht auch mal eine Familie gründen zu können! Leider geht in Halle wohl nur eines!
Aber Herr Doege, ich hoffe sie wissen dass man sich immer zweimal im Leben sieht und wir bekommen sie alle früher oder später. Die Versorgung erhalten Sie angepasst an ihre Vorstellungen!
Prima, sage ich da als schon öffter betroffener Bürger dieser Stadt; es grüßt der „Konzern Stadt“.
Der Rettungsdienst ist seit Jahren das Stievkind in der Medizin! Die Mitarbeiter erbringen eine gute Arbeit, werden aber nicht dafür honoriert. Aller 4bis 5 Jahre eine neue Ausschreibung, die Mitarbeiter sind im ungewissen werde ich beim neuen Anbieter weiterbeschäftigt? Auch die Betreiber des Rettungsdienstes überlegen eine Investition zu tätigen (moderne Technik und Fahrzeuge), wenn der Vertrag nur 4 Jahre läuft.Bei Wind und Wetter , Tag und Nacht im Einsatz für unsere Bürger. Die Mitarbeiter verdienen ein ordentliche Bezahlung. Bezahlung nach dem Tarif des öffentlichen Dienst hat es schon gegeben. Nach der Ausgliderung vom Land hatte sich mein Gehalt fast halbiert, aus diesem Grund habe ich nach 15 Jahren RD verlassen. Ich wollte Sicherheit für mich und meine Familie.Dieses haben die Mitarbeiter momentan nicht!!!
Ich kann den Rettungsdienst nur ausdrücklich Loben. Wer diesen schlecht behandelt sollte sehr schnell seine dringende Hilfe benötigen – er denkt fix anders.
Super. Wenn der politische Wille fehlt einen Berufsstand aufzuwerten, ist den Betroffenen auch durch Winkelzüge in der Ausschreibung nicht zu helfen. Der absolute Hohn ist für mich, daß die Mitarbeiter des Rettungsdienstes auch noch indirekt wegen ihres ehrenamtlichen Engagements bestraft werden.