Sachsen-Anhalt lockert die Corona-Beschränkungen

In Sachsen-Anhalt werden die Corona-Beschränkungen weiter gelockert. So dürfen Museen, Gedenkstätten und Bibliotheken ab Montag, 4. Mai, wieder Besucher empfangen. Ladengeschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche können unter bestimmten Bedingungen öffnen. Das gilt auch für Friseure, Massage- und Fußpflegepraxen, Nagel- und Kosmetikstudios sowie Fahrschulen. Das Selbstorganisationsrecht der Kirchen und Religionsgemeinschaften wird nicht mehr eingeschränkt. In Alten- und Pflegeheimen ist ab Montag, 11. Mai, eine Stunde Besuch pro Tag von einer Person erlaubt; die Gäste müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, der vom Heim gestellt wird. Das Besuchsverbot der vergangenen Wochen ist damit aufgehoben. Das legt die 5. Corona-Eindämmungsverordnung fest, die das Kabinett heute beschlossen hat.
Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff betonte: „Neben dem gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung ist es auch notwendig, dass wir schrittweise zu einem normalen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben in unserem Land zurückkehren. Dem dienen die heute beschlossenen Erleichterungen. Für eine Entwarnung ist es dennoch zu früh. Die Pandemie ist nicht überwunden. Daher bitte ich alle Menschen in unserem Land: Halten Sie sich weiter an bestehende Auflagen.“
Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne sagte, es sei ihr wichtig, dass den Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenheime und ihren Angehörigen eine Perspektive aufgezeigt werde. Das Ministerium unterstütze die geplante Besuchsregelung und stelle den Einrichtungen Mund-Nasen-Schutz bereit, damit auch Besucherinnen und Besucher ausgestattet werden können. Wenn es aus Gründen des Gesundheitsschutzes notwendig sei, könnten die Seniorenheime die Besuchserlaubnis einschränken.
Statt nur zu zweit, darf man sich künftig mit bis zu fünf Personen treffen. Die bisher gültigen scharfen Kontaktbeschränkungen, nach denen jedes Verlassen der Wohnung eines triftigen Grundes bedurfte, werden aufgehoben. Die Maskenpflicht in Ladengeschäften und in Bussen und Straßenbahnen bleibt bestehen. Sie gilt künftig aber erst für Kinder ab sechs Jahren. Gehörlose und schwerhörige Menschen, ihre Begleitpersonen und im Bedarfsfall Personen mit denen sie kommunizieren, sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Ausnahmen gelten darüber hinaus für Menschen, denen aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer Schwangerschaft das Tragen einer Maske nicht möglich oder zumutbar ist. Unberührt bleibt die Verpflichtung der Arbeitgeber, die jeweiligen Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten.
Haseloff und Grimm-Benne betonten, vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Infektionen in Sachsen-Anhalt sei es möglich, die Beschränkungen der vergangenen Wochen weiter zurück zu nehmen. Zudem sei Sachsen-Anhalt das Land mit der zweitniedrigsten Verbreitungsrate des Coronavirus. Beide verbanden das jedoch mit einem eindringlichen Appell an die Selbstverantwortung der Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter: „Wichtig ist, dass die Hygiene- und Abstandsregelungen eingehalten werden.“ Es müsse gelingen, Infektionsketten weiter zu unterbinden.
Die Notbetreuung in Kindertagesstätten wird erneut erweitert. Anspruch haben jetzt die Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden, von Schülerinnen und Schülern, von Studierenden und Beschäftigten in Dienstleistungsbetrieben. Spielplätze dürfen ab 8. Mai wieder benutzt werden, wenn die Landkreise dies im Einzelfall oder per Allgemeinverfügung erlauben.
Schwimmbäder und Sportanlagen bleiben geschlossen. Allerdings ist Training im Freien möglich, wenn dabei das Abstandsgebot eingehalten werden kann und Einheiten maximal in Gruppen bis zu fünf Personen stattfinden. Gesundheitsministerin Grimm-Benne: „Das stärkt auch die soziale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen.“
Zudem strebt die Landesregierung unter Voraussetzungen wie einem weiter günstigen Infektionsgeschehen die Öffnung der Gastronomie zum 22. Mai an.
Warum nicht Gaststätten? Die Frisöre sind deutlich näher am Kunden! Jetzt hat man mal begonnen, die Existenzen einer Berufsgruppe zu zerstören, kann man offensichtlich nicht vorzeitig aufhören.
Frisöre und deren Kunden müssen einen MNS Tragen. Die Kellner könnten das ja auch noch. Doch wie soll ich in einer Gaststätte mit MNS Essen oder Trinken?
Finde ich die Verordnung irgendwo?
Was genau gilt für Kosmetiksalons?
Bald hier https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/amtliche-informationen/
Die können sich eine Lockerung abschminken.
Lol
Die Wessistudenten und das Wessilehrpersonal fluten nun langsam zurück nach Halle. Das wird es dann wohl mit den niedrigen Infektionszahlen gewesen sein.
Nicht zu vergessen die Lagerfeld-Ausstellung, da gommse von üwerallher….
@Antiwessi: Pech und selber schuld, wenn du noch im Ost-West-Denken verhaftet bist. Werde mal erwachsen.
Recht haste ^^
@Sebastian Lazic
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Ist natürlich klug ausgedacht. Das nicht randaliert wird im Land wird der Himmelfahrtstag schön mit Auflagen verschönert. Die Kneipen möchten Umsatz machen. Einfach pfui das ihr die Wirte hängen lasst.
Kann man eigentlich mit seinem privaten Auto in der Autobahn fahren in einer andere Stadt z.B nach Berlin,Stuttgart
Mit Sicherheit nicht, vorgesehen ist nämlich das Fahren auf der Autobahn.
Was ist mit der Salzgrotte, wann darf sie wieder öffnen?