Sachsen-Anhalt lockert: Kinos, Kneipen, Sportstudios, Schwimmhallen und Theater dürfen öffnen, Besuchsverbot in Krankenhäusern wird aufgehoben, Veranstaltungen bis 250 Gäste möglich
Sachsen-Anhalt setzt weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen ab 28. Mai um. So dürfen Bildungs-, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen wieder öffnen dürfen wie zum Beispiel Schwimmbäder, Sportstudios, Kinos, Theater, Freizeitparks und Volkshochschulen. Reisen aus touristischem Anlass nach Sachsen-Anhalt sind für Gäste aus Deutschland dann möglich. Auch Schankwirtschaften wie Kneipen und Bars dürfen ab 28. Mai unter denselben Auflagen, wie sie für Gaststätten gelten, wieder öffnen.
Private Feiern mit bis zu 20 Teilnehmern sind ebenfalls ab 28. Mai wieder möglich. Zudem sind dann Fachveranstaltungen, Tagungen oder Delegiertenversammlungen, Trauungen und Beisetzungen mit einer Teilnehmerzahl von bis zu 100 Personen gestattet. Ab 1. Juli steigt die Teilnehmerzahl auf 250.
Das Besuchsverbot für Krankenhäuser wird aufgehoben, Tageskliniken der psychiatrischen und geriatrischen Fachgebiete können wieder öffnen.
Ab dem 2. Juni werden Kindertageseinrichtungen und Horte wieder öffnen, zugleich wird Schulsport möglich sein. Auch Beratungsstellen können ab 2. Juni öffnen. Hygiene- und Abstandsvorschriften müssen weiter beachtet werden.
Die Landesregierung hat sich auf ihrer heutigen Sitzung auf einen Zeitplan für eine Rückführung der Covid19-Eindämmungsmaßnahmen verständigt. „Die beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zeigen Wirkung. Das belegen die zurückgehenden Infektionszahlen in Sachsen-Anhalt. Sie geben uns die Möglichkeit, schrittweise weitere Erleichterungen zu beschließen. Um eine Perspektive für die Menschen und Unternehmen in Sachsen-Anhalt aufzuzeigen, hat das Kabinett heute den Sachsen-Anhalt-Plan beschlossen“, so Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff. Haseloff hat den Zeitplan gemeinsam mit Sozialministerin Petra Grimm-Benne und Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert vorgestellt.
Zunächst wird das Kabinett am 26. Mai die sechste Eindämmungsverordnung beschließen.
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