Sachsen-Anhalt verbessert den dienstlichen Rechtsschutz für Landesbedienstete – auch für Polizistinnen und Polizisten

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  1. Hüter sagt:

    Guter erster Schritt.
    Als nächstes muss dieses Kuschelgehabe aufhören dürfen, sodass endlich wieder Ordnung herrscht.

  2. Seltener Gast sagt:

    Das war echt überfällig.

  3. MS sagt:

    Dienstlicher Rechtsschutz gerne, diese Verantwortung sollte nicht auf andere abgeschoben werden. Was aber, wenn sich herausstellt, das es tatsächlich ein Fehlverhalten gegeben hat, z.B bei einem Unfall. Müssen die Leute dann hinterher selber zahlen?