Sachsen-Anhalt vereinfacht Regeln für mobile Hühnerställe

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Eine Antwort

  1. Hinweis sagt:

    „dass eine Baugenehmigung gleichzeitig für mehrere zur Nutzung vorgesehene Standorte auf einem Betriebsgelände erteilt werden kann. Diese Baugenehmigung entfaltet eine Dauerwirkung. Sie kann also auch in den Folgejahren weitergenutzt werden. Für den Bauantrag ist in der Regel kein Bauvorlagenberechtigter erforderlich. Weiterhin sind für die Einreichung des Bauantrages regelmäßig keine bautechnischen Nachweise vorzulegen. Die Prüfung des Bauantrages reduziert sich somit grundsätzlich auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Standorte.“
    Was für ein überflüssiges Bürokratendeutsch – irgendwann ersticken die noch mal dran.