Sachsen-Anhalts Lehrer müssen pro Woche eine Stunde länger arbeiten: Oberverwaltungsgericht fällt Entscheidung zur “Vorgriffstunde”
Die sogenannte Vorgriffsstunde für Lehrer in Sachsen-Anhalt ist rechtens. Das Oberverwaltungsgericht hat die Klage zweier Lehrer abgelehnt und damit das Normenkontrollverfahren beerdigt. Mit der Regelung will das Land den Lehrermangel in den Griff bekommen. Die zusätzlichen Stunden können sich die Lehrkräfte vergüten lassen oder auch auf einem Arbeitszeitkonto ansparen, das ab dem Schuljahr 2033/34 abgebaut werden kann. Grundschullehrkräfte müssen 28 statt bislang 27 Unterrichtsstunden sowie Sekundarschul- und Gymnasiallehrkräfte 26 statt 25 Unterrichtsstunden pro Woche ableisten.
Die Anträge seien unbegründet, so das Oberverwatungsgericht. Der Erlass der streitgegenständlichen Regelung im Wege des Verordnungsrechts verstoße nicht gegen den Grundsatz des Parlamentsvorbehalts. Da der Antragsgegner bereits die Pflicht- bzw. Regelstundenzahl für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen des Landes Sachsen-Anhalt auf gesetzlicher Grundlage durch Rechtsverordnung festsetzen durfte, durfte er auch die daran anknüpfende Regelung über die Vorgriffsstundenverpflichtung der Lehrkräfte im Verordnungsweg treffen, heißt es vom OVG. Die Landesregierung habe beim Erlass der umstrittenen Verordnungsregelung auch nicht gegen ihr aus dem Rechtsstaatsprinzip obliegende Begründungspflichten verstoßen. Selbst wenn solche Pflichten im Hinblick auf die streitgegenständliche Regelung bestehen sollten, wäre diesen vorliegend Genüge getan. Welche Ziele die Landesregierung mit der Verpflichtung der Lehrkräfte zur Erteilung einer zusätzlichen Pflichtstunde als Vorgriffsstunde verfolgt und welche tatsächlichen Annahmen sie dabei zugrunde gelegt hat, ist der Begründung des Verordnungsentwurfs schlüssig zu entnehmen, meint das OVG. Die angegriffene Regelung verstößt auch nicht gegen Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz (GG), wonach das Recht des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln ist. Es besteht kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, dass der Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit nicht über 40 Stunden hinausgehen darf, dass die Lebensarbeitszeit eines Beamten nicht phasenweise unterschiedlich bestimmt werden darf oder dass Erhöhungen oder Ermäßigungen der Arbeitszeit vollbeschäftigter Beamter auf teilzeitbeschäftigte Beamte nur proportional übertragen werden dürfen. § 4b ArbZVO-Lehr-LSA verletzt im Hinblick auf die Einbeziehung und Behandlung teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte nicht den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG oder das Diskriminierungsverbot des § 4 Nr. 1 des Anhangs der Richtlinie 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997. Auch sonstige Gleichbehandlungsverstöße liegen nicht vor. Die Einbeziehung von Beamten auf Probe in die Vorgriffsstundenverpflichtung hindert nicht eine beurteilungsfehlerfreie Bewährungsfeststellung. Dass nach § 4b Abs. 3 Satz 1 ArbZVO-Lehr LSA nur tatsächlich erteilte Vorgriffsstunden dem Ausgleichskonto gutgeschrieben oder ausgezahlt werden, ist nicht zu beanstanden. Damit wird bewirkt, dass nur diejenige Lehrkraft in den Genuss des zeitlichen oder finanziellen Ausgleichs gelangt, die zuvor entsprechende Vorleistungen erbracht hat. Für Vorgriffsstunden, die nicht erbracht worden sind, besteht von vornherein kein Kompensationsbedürfnis. Auch die Regelung des Freizeitausgleichs auf der Grundlage einer individuellen Abbauvereinbarung ist laut OVG nicht zu beanstanden.
Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur Normenkontrollklage zweier Lehrer gegen die Einführung einer sogenannten Vorgriffsstunde in Sachsen-Anhalt erklärt Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff: „Mit der Einführung der Vorgriffsstunde haben wir in Sachsen-Anhalt ein wirksames Instrument gefunden, um die Unterrichtsversorgung deutlich zu verbessern. Die Schülerinnen und Schüler in unserem Land haben im letzten Jahr davon entscheidend profitiert. Durch die Vorgriffsstunde gab es weniger Unterrichtsausfälle, sie hat mehr kontinuierliches Lernen ermöglicht. Dem Lehrermangel in ganz Deutschland kann nur durch eine innovative Bildungspolitik begegnet werden. Die Vorgriffsstunde ist hier ein wichtiger Baustein. Daher begrüße ich die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom heutigen Tage.“
Mit der zum 1. April 2023 für fünf Jahre eingeführten Vorgriffsstunde will Sachsen-Anhalt angesichts des Lehrermangels einen Beitrag zu einer besseren Unterrichtsversorgung leisten. Mit der Regelung wurde für alle Lehrkräfte eine zusätzliche wöchentliche Pflichtstunde eingeführt. Diese kann entweder monatlich ausgezahlt oder aber einem Ausgleichskonto gutgeschrieben werden. Ein Abbau der Mehrzeiten ist ab dem Schuljahr 2033/34 möglich. Schwerbehinderte oder begrenzt dienstfähige Lehrkräfte, Lehrkräfte mit Altersermäßigung und befristet beschäftigte Lehrkräfte sind von der Regelung ausgenommen. Mit der Vorgriffsstunde wurde ein zusätzliches Arbeitsvermögen von ca. 500 Vollzeitlehrereinheiten generiert.
„Die katastrophale Unterrichtsversorgung im Land Sachsen-Anhalt kann offensichtlich einfach dadurch beseitigt werden, dass die Unterrichtsverpflichtung aller Lehrkräfte per Dekret erhöht wird,“ so die Klägerin Anke Prellwitz. „Man muss sich nicht wundern, wenn junge Lehrkräfte nicht nach Sachsen-Anhalt kommen, angesichts der derzeitigen Beschäftigungsbedingungen hierzulande.“
Damit werde die Arbeitszeit der Lehrkräfte dauerhaft hoch bleiben und sich der Krankenstand der alternden Lehrerschaft weiter erhöhen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaften (GEW) befürchtet die weitere Fluktuation aus dem Beruf, da Lehrkräfte eben nicht dauerhaft am Limit arbeiten können. Auch für die vielen teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte im Land Sachsen-Anhalt sei das Urteil eine Belastung, so die GEW.
Weiter werde aus diesem Urteil deutlich, dass eine einseitige Erhöhung der Arbeitszeit offensichtlich möglich ist, ohne dass der Arbeitgeber bzw. Dienstherr der Lehrkräfte die tatsächliche Arbeitszeit ermitteln muss, um begründete Entscheidungen fällen zu können, heißt es von der GEW. Eine frühere Rechtsprechung aus Niedersachsen wird damit vom Gericht nicht aufgegriffen, in der jede Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung ohne vorherige Erfassung und Entlastung der Arbeitszeit für unrecht erklärt wurde.
Die Auffassung der Kläger*innen, dass mit der Einführung von Langzeitarbeitskonten, der Auszahlung von Mehrzeiten und der Möglichkeit der Erteilung von Zusatzstunden ein ausreichendes Instrumentarium für das Ministerium für Bildung bestanden hätte, um die Unterrichtsversorgung zu verbessern, steht aus Sicht der GEW nach wie vor.
Leider wurde heute ein Ergebnis des Bildungsgipfels, der mit der Festlegung des Ministerpräsidenten Haseloff zur Erteilung einer Vorgriffsstunde für alle Lehrkräfte ihre zentrale Forderung fand, bestätigt.
Die GEW Sachsen-Anhalt fordert die Landesregierung weiterhin auf, mit ihr in Gespräche einzutreten, um die Folgen der zusätzlichen Stunde für die Beschäftigten abzumildern bzw. über die Erfassung der Arbeitszeit von Lehrkräften zu reden. Nur das wäre ein gutes Signal für die notwendigen demokratischen Prozesse bei der Bewältigung des Lehrkräftemangels in Sachsen-Anhalt.
Eine zwanghafte Erhöhung der Arbeitszeit hat Grenzen. Gerade im Zusammenhang mit dem höheren Alter vieler Lehrkräfte muss klar sein, dass deren Arbeitskräftepotential nicht unendlich ausgebeutet werden kann. Gerade vor diesem Hintergrund ist die Landesregierung aufgefordert, die Arbeitsbedingungen aller Lehrkräfte durch Entlastung und Entbürokratisierung weiter zu verbessern. Es ist auch dringend notwendig, endlich die gesamte Arbeitszeit der Lehrkräfte zu erfassen. Die GEW Sachsen-Anhalt wird selbstverständlich ihre Mitglieder bei individuellen Klagen gegen eine zu hohe Arbeitsbelastung durch die Vorgriffsstunde unterstützen.
Nur wenn die Arbeitsbedingungen an den Schulen in Sachsen-Anhalt wirklich gut sind, werden sich laut GEW auch mehr Bewerber*innen für einen Einstieg in das Berufsleben finden.
„„Die katastrophale Unterrichtsversorgung im Land Sachsen-Anhalt kann offensichtlich einfach dadurch beseitigt werden, dass die Unterrichtsverpflichtung aller Lehrkräfte per Dekret erhöht wird,“ so die Klägerin Anke Prellwitz.“
Es verwundert mich nicht, dass eine GEW-Gewerkschaftsfunktionärin ein Problem mit dem Leistungsprinzip hat, denn mit einem solchen Hintergrund fehlt oft die privatwirtschaftliche Erfahrung.
Ein Lehrer, der nicht damit klarkommt, eine Stunde pro Woche zum Wohle der Schüler mehr zu arbeiten, sollte sich fragen, ob er nicht den falschen Beruf gewählt hat. Dazu kommt, dass die reguläre Wochenarbeitszeit bis zu 48 Stunden betragen kann, wovon die Lehrer in Sachsen-Anhalt noch meilenweit entfernt sind.
Vielleicht sollte man überlegen, mehr Quereinsteiger als Lehrer arbeiten zu lassen, denn die kennen das Leistungsprinzip aus der Privatwirtschaft und sind von daher oftmals die motivierteren Lehrkräfte.
… werden die überzähligen Ferientage (30 Tage Urlaub haben Lehrer in der Regel) gegengerechnet, haben Lehrer eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von zirka 46 Zeitstunden während der Unterrichtszeit.
Die Mehrbelastung gleicht sich theoretisch in der Schülerferienzeit aus.
Daher bedeutet eine Erhöhung des Deputats um eine LWS eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit während der Unterrichtszeit von 46h auf 47,5h.
Ich sehe die „Meile“ nicht.
Du hast wirklich keinerlei Ahnung, wovon du sprichst. Eigentlich also wie immer. Du würdest also Mehrarbeit leisten, die du dann in 10 !!!!!!!!! Jahren vielleicht abbummeln darfst?
Das ist in der Industrie durchaus üblich. Nennt sich Arbeitszeitkonto. Bei Selbstständigen auch Einkommen. Ist nicht einfach, soweit verständlich. Eine Katastrophe, die 100 Ausrufezeichen erfordert, ist was anderes. Das wäre z.b keine Rente, weil die Jugend später zu dumm ist um noch mit den Chinesen oder Indern mitzuhalten.
Ich kenne Arbeitszeitkonten, solche Belehrungen kannst du dir sparen. Aber die werden jährlich ausgeglichen. In diesem Fall können sie die Zeit frühestens nach 10 Jahren abbummeln. Ich bin mir sicher, dass auch du das nicht akzeptieren würdest.
Dir scheint der Hintergrund der Lebenserfahrung zu fehlen. Lehrer sind nicht weit von einer 48h- Woche netfernt und haben ein ungleich höheren Belastungspegel. Quereinsteiger verfügen häufig weder über pädagogische noch über lehrspezifische Qualifikationen. Deswegen kann der Lehrermangel, der aufgrund der extremen Belastungen auftritt, nicht adäquataufgefangen werden.
Wenn es nach dir ginge, wäre unser Bildungssystem spätestens in 5 Jahren irreversibel zerstört.
Lehrkräfte sind erfahrungsgemäß hoch motiviert. Zumindest in den ersten Jahren. Politik, Eltern, Menschen wie du und solche unsinnigen Zwangsmaßnahmen wie o.g machen diese Motivation systematisch kaputt.
Wenn man etwas von leistungsprinzip schreibt, sollte man schon eine wenig Ahnung davon haben, aus welchen Komponenten sich eine „Leistung“ im Arbeitsleben besteht und erbringen lässt.
Vielleicht selbst mal „Arbeit“ ausprobiern und danch nochmal melden… deal?!
Ein Lehrer oder eine Lehrerin, die nicht eine Stunde mehr pro Woche unterrichten will, tut dies zum Wohle ihrer Kinder.
Gerne soll man mehr Quereinsteiger und Quereinsteigerinnen einstellen. Ich habe sie kommen und gehen sehen. Ich habe gesehen, wie ihre Träume vom leichten LehrerInnenleben zerplatzt sind, sie unter der Last zerbrochen sind und dann gekündigt haben. Soviel zum Leistungsprinzip.
Und das Schlimme an der Sache ist nicht nur, dass sie mal wieder den wichtigen Beruf des Lehrers/der Lehrerin in den Dreck ziehen, sondern, dass es bei den Kündigungen der QuereinsteigerInnen nicht bleiben wird, sondern das hunderte gelernte Lehrkräfte folgen werden!
@Paulushallenser
Absolut dämlicher Kommentar. Mal abgesehen davon, dass ihre Kommentare prinzipiell dummes Gequatsche darstellen. Die motivierten Seiteneinsteiger, von denen Sie so schwärmen, scheiden übrigens zu Hauf nach kurzer Zeit wieder aus, weil sie es absolut unterschätzt haben, was da auf sie wartet. Da nützt denen ihre Erfahrung aus der Privatwirtschaft nämlich gar nichts. Und wer keine Ahnung von der Arbeitszeit einer Lehrkraft hat, sollte an der Stelle entweder die Klappe halten oder sich schnellstens als Seiteneinsteiger bewerben. Sie sind herzlich eingeladen, diese Erfahrung zu machen. Für jede gehaltene Stunde wird pauschal eine Stunde für Vorbereitung/Nachbereitung veranschlagt. Kurze Nachhilfe:
27 (mit Vorgriffstunde 28) mal 2= 54 Stunden. Irgendwie deutlich über 40 Stundenwoche. Wie gesagt- dummes Gequatsche kann jeder, unterrichten zum Glück nicht, sonst hätten wir vielleicht tatsächlich solche Menschen wie Sie vor den Kindern stehen. Da lebe ich lieber mit dem Lehrermangel.
@ Paulus, immer nur „dagegen“ sein. Wir leben in einer Demokratie und da darf man schon anderer Meinung sein. Vielleicht war die Klage auch nur zur Feststellung der Rechtmäßigkeit gedacht. Quereinsteigern fehlt oft die pädagogische Komponente oder sie können nicht Kindgerecht erklären. Viele hören ja auch nach kurzer Zeit wieder auf, weil sie dem Stress mit den Kindern und Jugendlichen nicht gewachsen sind.
Das ist die Realität, Paulus.
Hui, da bettelt aber wieder jemand um Gegenwind. Peinlich, wenn negative Zuwendung die einzige Zuwendung im Leben ist. Vielleicht nicht so ein riesiges Lügengespinst aufbauen? Träum schön weiter.
Egal zu welchem Thema, deine Statements sind einfach genial.
Sie zeugen von Unreife, Arroganz, vom Nichtverstehen und Nichtwissen, einfach von all dem, was Politiker ausmacht. Egal, ob so ein kleiner Hansel wie du palaverst, oder die, welche noch weiter oben agieren, ihre ungefragte Meinung in den Ring werfen, es kommt überall nur etwas zum Schaden der Bürger heraus.
Versuch dich einfach mal an produktiver Arbeit und erspar den Leuten hier deine (un)geistigen Ergüsse.
Leistungsprinzip:
Das heißt, dass sich diese Leistung lohnt. Nicht nur in Form einer zusätzlich bezahlten Stunde, sondern darüber hinaus.
In der Privatwirtschaft, sofern das alles so klappt, ist mit hoher Leistung ein Aufstieg verbunden, der sich auch auszahlt, wenn man danach nicht mehr übermäßig leistet.
Beim bloßen bezahlen einer Mehrleistung, ohne jeden nachhaltigen Aufstieg dadurch, grundsätzlich ohne Aufstieg dadurch … das hat überhaupt nichts mit dem Leistungsprinzip zu tun.
Das soll also die Lösung dafür sein, dass den Job keiner machen will. Soso ..
Ich habe ja keine Ahnung, aber um den Job attraktiver zu machen, war das jetzt sicherlich kein Beitrag.
Wenn die Decke zu klein ist, kann man an jedem Zippel ziehen, es wird immer etwas anderes darunter hervorgucken.
Alles nur Flickschusterei. Und Abbau der Mehrzeiten ab 2033/34 soll wohl nen schlechter Witz. Bis dahin sind die Lehrenden vermutlich in der Klapse oder verstorben. Und die Begründung des Gerichts hier 1:1 reinzukopieren, finde ich auch etwas schwach. Liest sich doch kein Schwein durch.
Es ist immer wieder interessant zu lesen, wie andere den Lehrerberuf beurteilen und genau einschätzen können, wie wenig Lehrer*innen arbeiten. Natürlich endet deren Arbeitszeit mit dem Verlassen der Schule. Unterricht wird einmalig vorbereitet und dann jährlich einfach wiederholt. Es gibt keinerlei Verwaltungsaufgaben zu erledigen und Elternarbeit macht sich so nebenbei in der Freizeit. Lehrer*innen dürfen auch regelmäßig auf Klassenfahrt fahren und sich dann im 24-Stunden-Dienst um fremde Kinder mit all ihren Bedürfnissen und Sorgen kümmern. Erstaunlich, dass fast niemand mehr diesen Traumberuf ergreifen will.
Vor allem auch wegen des geringen Korrekturaufwands von Klassenarbeiten und Klausuren, insbesondere der Oberstufe. Da ist eine Stunde keine Seltenheit – pro Exemplar versteht sich. So ist man dann allein mit Abiturprüfungen mindestens 25 Stunden zusätzlich beschäftigt, neben der ansonsten stressfreien Tätigkeit im Unterricht mit immer aufmerksamen, fleißigen, disziplinierten und wertschätzenden Schüler*innen.
Abschließend fordere ich neben der Verpflichtung zur Vorgriffsstunde auch die Verringerung der Ferienzeit auf ein Mindestmaß, um die Lehrer*innen in Sachsen-Anhalt von ihrer Langeweile zu befreien und die Unterrichtsversorgung zu steigern.
Die aaaarmen Lehrer mit dem weeeeeeenigen Geld und den weeeenigen Ferien. Die tun mir ja soooo leid !!! Fangt mal bei Papenburg auf dem Bau an oder in Leuna im Schichtdienst ! Dann habt ihr evtl. einen Grund zu jammern.
Ist doch nicht das Problem; man hat seine Arbeitszeit, seinen Feierabend, gesetzliche Überstundenregelung, keine außerbetrieblichen Aufgaben und Betreuungen, Alles, was außerhalb von Tarif- und anderen Verträgen absolviert werden soll, ist mitbestimmungspflichtig. Und Betriebsräte haben schon eine starke macht, wie auch die Gewerkschaften IG BAU und IG BCE
1 Stunde mehr ist aber auch mehr Vor- und Nachbereitungzeit mehr.
In gewissen Kernfächern knabbern die Lehrer schon jetzt am Limit in diesem Punkt.
Und in den schwachen Klassen zerrt die eine Stunde noch mehr an den Nerven.
Am Ende wird vermutlich der höhere Krankenstand diese Idee zunichte machen.
Problem ist, mehr Geld brauchen die Lehrer nicht bei 13 und aufwärts, Stundenkonto ist eine Wette auf die Zukunft.
Also die Lehrer wollen alle eher in die Entlastung als in eine weitere Belastung.
Genau. Und selbst wenn man auf Teilzeit umstellen würde, hätte man das Problem von Lehersprechtagen und Sitzungen mit der Schulleitung, die deshalb nicht anteilig kürzer werden. Und die Vogriffsstunde würde ich bei Teilzeit in voller Höhe erfolgen.
Das nicht vor 2033 abbaubare Stundenkonto ist vor allem eine versteckte Schuld, die das Land Sachsen-Anhalt anhäuft. Vor dem Hintergrund der Schuldenbremse und möglichen Zahlungsschwierigkeiten wegen der vielen Beamtenpensionen und Altersversorgung der Abgeordneten in der Zukunft, sollte das juristisch und politisch geprüft werden.
Einfach die Arbeitszeit zu erhöhen, die Arbeitsbedingungen weiter zu verschlechtern und das Ansehen des Lehrerinnenberufes weiter zu beschädigen ist garantiert keine „innovative Bildungspolitik“…
Ganz und gar nicht; sie wird das Level der Anwärter auf Burnout und EU massiv erhöhen. Schon jetzt sind Lehrkräfte häufige Besucher bei den entsprehenden Fachmedizinern…
Klar, Quereinsteiger sollen die Lösung sein… Von Pädagogik, Methodik, Didaktik NULL Kenntnisse. Da hilft auch das „Leistungsprinzip“ der freien Wirtschaft nicht im öfffentlichen Dienst. das ist dort nämlich ausgehebelt. Und die Arbeitsfreude wird nicht gesteigert durch Aufdrücken von Mehrarbeit. Im Übrigen ist die Absprungquote von unbedarften Quereinsteigern jenseits der 50%; allein das sollte zu denken geben. Und beim Rest haben wird dann die berufsunfähigkeit durch BurnOut… Fein gemacht, liebes Land.
Achja, das wollt ich noch sagen: Die Lehrer, die „zum Wohle der Schüler“ arbeiten, kannste an einer hand abzählen…
So sieht der schlanke Staat aus . Keine Beamten bei Bahn . Post und Lehrern sowie keine Wehr-oder Dienstpflicht .
Warum Lehrer überhaupt Beamte sind, erschließt sich niemandem.
Es sind größtenteils keine beamten in Sachsen-Anhalt, weil dem land das damals zu teuer war. Man hat nachgezogen, und Schulleiter etc nachverbeamtet. In Einzelfällen(?) werden auch Gymnasiallehrer jetzt verbeamtet… (Aber da lasse ich mich gern korrigieren). Real- und Sekundarlehrer sind Angestellte, mit allen Vor- und Nachteilen.
Die Richter sind nicht neutral und entscheiden im Sinne der Bildungspolitik. Dadurch wird der Lehrermangel nicht behoben. Die arbeitenden Lehrer werden noch mehr belastet. Aber das interessiert das OVG nicht
Nun, nicht umsonst ist man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand. Ban bekommt bei Gericht auch nicht recht, sondern nur ein Urteil.
Während Lokführer für weniger Arbeitszeit kämpfen dürfen und unser Land lahmlegen, bekommt ein anderer Berufsstand einfach eine höhere Arbeitszeit aufgebrummt.
Bis heute wurde diese Zusatzstunde in vielen Fällen noch nicht einmal bezahlt, weil der Verwaltungsaufwand dafür viel zu groß ist.
Kritiker könnten einwenden, dass die Lehrerstunde nur 45 Minuten hat. Auch diese Rechnung geht nicht auf. Es gibt Tage, da ist die erste Pause am Ende des Arbeitstages. Täglich 15 oder gar 30 Minuten Pause (eine Zeit ohne jegliche Verpflichtungen) sind utopisch.
Wenn mein Arbeitgeber die Auszahlung mir nach Mehrarbeit zustehender geldwerter Vorteile verzögert, würde ich diesen er- und abmahnen. Wahrscheinlich würde ich den Fall direkt nach einem ersten Schreiben dem Rechtsschutz meiner Gewerkschaft übergeben.
„Mit der Einführung der Vorgriffsstunde haben wir in Sachsen-Anhalt ein wirksames Instrument gefunden, um die Unterrichtsversorgung deutlich zu verbessern.“
Und wenn man die Stundenzahl verdoppeln würde – da würde sich erst die Situation entspannen! So eine Milchmädchenrechnung! Lehrer belegen sowieso schon Spitzenplätze bei den Burnout-Patienten. Die Vorgriffsstunde wird einfach den Krankenstand und die Kündigungsrate der Lehrer erhöhen, bis es sich wieder auf dem vorigen Niveau einpegelt.
Übrigens verfolgt das Land immer noch mit aller Härte Jugendliche und Eltern, die das Schulangebot nicht wahrnehmen wollen.
Vor 20 Jahren hat Sachsen-Anhalt die hier ausgebildeten Lehrer in den Westen ziehen lassen. Hier wurden sie damals nicht gebraucht und dass die damals aktiven Lehrer irgendwann in Rente gehen würden, konnte damals wirklich keiner ahnen. Vermutlich gingen die Planer von einer Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 80 aus. Lustig zu hören, wenn die Ausforschung jedes einzelnen Bürgers beim Zensus mit Planungssicherheit begründet wird. Die Wahrheit ist: Niemand in der Regierung plant irgendwas. Die sind immer von allen Entwicklungen total überrascht.
Ja, die Dorgerloh-Bullerjahn-Politik wird uns noch über Jahre beschäftigen. Was die kaputt gemacht haben, ist so schnell nicht zu kittten.
Streikt doch auch mal richtig So wie die Lokführer
Keine Bange, nach Ende der Friedenspflicht wird das schon vorbereitet…
Macht das Land Sachsen-Anhalt mit der Vorgriffsstunde und einer Abbaumöglichkeit nicht vor 2033 versteckte Schulden? Warum greift hier die Schuldenbremse nicht?