Sachsen-Anhalts SPD will Kontaktbeschränkungen für Geimpfte aufheben
Die Kontaktbeschränkungen zwischen und mit geimpften Personen sollen weitgehend aufgehoben werden. Das fordert die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt.
„Wenn alle Bewohnerinnen und Bewohner, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Alten- oder Pflegeheims gegen Covid-19 geimpft sind, gibt es keinen Grund, an drastischen Besuchsbeschränkungen festzuhalten“, sagte Pähle. „Aus meiner Sicht spricht auch nichts dagegen, dass gesellige Veranstaltungen und Versammlungen in den Heimen wieder stattfinden. Bei denen, die schon wirksam geschützt sind, muss nach dem Kampf gegen Corona jetzt der Kampf gegen die Vereinsamung folgen.“
Pähle plädierte dafür, dass in diesem Zusammenhang auch Besuche von geimpften Personen bei ihren Kindern und Enkeln – und umgekehrt – wieder erlaubt werden sollten. „Bei diesen Kontaktbeschränkungen ging es immer darum, die besonders gefährdeten Älteren zu schützen. Jetzt ist dieser Schutz bei vielen durch eine Impfung gegeben. Dann kann und sollte auch Kontakt und Zusammenhalt in den Familien wieder ermöglicht werden“, so die Fraktionsvorsitzende. Voraussetzung sei selbstverständlich der volle Impfschutz durch zwei Impfungen und die anschließende zweiwöchige Wartezeit.
Katja Pähle wies darauf hin, dass Geimpfte in Sachsen-Anhalt mit der seit dem 17. April 2021 geltenden 1. Änderungsverordnung zur 11. Eindämmungsverordnung bereits von Testpflichten befreit seien: „Was Markus Söder gestern groß angekündigt hat, hat Petra Grimm-Benne längst einfach gemacht.“
Ähnlich sieht es der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Krull. “Sobald es absehbar ist, dass jedem, der es will, ein Impfangebot unterbreitet werden kann, müssen die Grundrechte wieder vollständig in Kraft gesetzt werden. Mit der Ankündigung, dass bis spätestens Ende Juni die Impfpriorisierung aufgehoben werden kann, wäre dies ein geeigneter Zeitpunkt, entsprechende Schritte bei der Rückkehr zur Normalität einzuleiten”, sagt er.
“Aktuell ist es in Sachsen-Anhalt vorgesehen, dass vollständig Geimpfte zwei Wochen nach dem letzten Impftermin von der Testpflicht befreit werden”, so Krull. “Andere Verpflichtungen, wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, bleiben jedoch weiterhin in Kraft. Bestehende Einschränkungen, zum Beispiel beim Besuch von Senioreneinrichtungen, müssen der Lage entsprechend aufgehoben werden.”
Derzeit haben 7 % eine Zweitimpfung erhalten… Und was plappern die eigentlich alle nach, was Mama Merkel denen vorkaut!
Gehört wahrscheinlich zum Wahlkampf.