Sammelklage gegen die Saalesparkasse wegen „Prämiensparen“ zugelassen
Die sogenannte Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Saalesparkasse ist zugelassen. Dabei geht es um Zinsnachzahlungen aus Prämiensparverträgen. Betroffene Verbraucher können sich nun kostenlos in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen.
Mindestens 50 Anmeldungen von Kunden der Saalesparkasse bis 18.11.2020 nötig
Das Verfahren geht nur dann weiter, wenn sich in den kommenden Wochen mindestens 50 Verbraucher registrieren lassen. Passiert dies nicht, wird die Klage abgewiesen. Die Registrierung hat für die Verbraucher den Vorteil, dass Ansprüche während des Verfahrens nicht verjähren können.
Ob der Prämiensparvertrag bereits gekündigt wurde oder nicht, ist dabei gleichgültig. Die Anmeldung kann bis zur mündlichen Verhandlung auch wieder zurückgenommen werden. Ob der eigene Fall zur Klage passt, kann durch den Klage-Check unter https://www.musterfeststellungsklagen.de/saalesparkasse/klage-check geprüft werden. Dort und auf der Webseite des für die Eintragung zuständigen Bundesamts für Justiz finden sich auch Hilfestellungen zur Anmeldung.
Urteil ist bindend
Wie bei allen Musterfeststellungsklagen gilt: Wer sich in das Klageregister eintragen lässt und somit an der Klage teilnimmt, ist an das Urteil gebunden – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Weitere Rechte oder Pflichten bringt die Eintragung nicht mit sich. Insbesondere müssen Verbraucher nicht zur mündlichen Verhandlung erscheinen und sie haben auch dann keine Kosten zu tragen, wenn der vzbv das Verfahren verlieren sollte.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt bietet Beratungen für Kunden der Saalesparkasse an: persönlich in jeder Beratungsstelle oder telefonisch über einen Rückrufservice. Eine Terminvereinbarung ist möglich über das Servicetelefon (0345) 29 27 800 oder über die Online-Terminbuchung.
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