Samurai-Schwert, Flinte, Schlagstock: Prozess am Landgericht gegen zwei Männer wegen bewaffneten Drogenhandels

Am Landgericht in Halle (Saale) beginnt heute ein Drogenprozess.
Dem im Januar 1985 geborenen Angeklagten W. wird bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit bewaffnetem Handeltreiben mit Cannabis in Tateinheit mit Zuwiderhandlung gegen ein für den Einzelfall erteiltes Waffenverbot und in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz einer Schusswaffe sowie von Munition zur Last gelegt. Dem im Dezember 1981 geborenen Angeklagten H. wird Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit verbotenem Besitz von Cannabis und in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz einer Schusswaffe vorgeworfen.
Der Angeklagte W. soll spätestens seit 2024 einen umfangreichen Betäubungsmittelhandel betrieben haben. Der Angeklagte H. soll dem Angeklagten W. seine Garage und sein Wohnhaus in Halle als Betäubungsmitteldepots zur Verfügung gestellt haben. Als Gegenleistung soll der Angeklagte H. vom Angeklagten W. Betäubungsmittel zum Eigenkonsum erhalten haben. Bei Durchsuchungsmaßnahmen im Oktober 2024 soll der Angeklagte W. zum Zwecke des Weiterverkaufs an einen gesondert verfolgten Abnehmer ca. 23 Gramm Methamphetamin und 0,7 Gramm Heroin mit sich geführt haben. Zur Absicherung des Geschäfts soll er in seiner Umhängetasche griffbereit ein Taschenmesser aufbewahrt haben. Im Pkw des Angeklagten W. seien ca. 93 Gramm Methamphetamin, das ebenfalls zum Weiterverkauf bestimmt gewesen sei, aufgefunden worden. Im Seitenfach der Fahrertür hätten sich ein Schlagstock und ein Pfefferspray zur Absicherung von Betäubungsmittelgeschäften befunden, obwohl dem Angeklagten W. von der Waffenbehörde der Besitz und Erwerb von erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Waffen und Munition untersagt worden sei. In der Werkstatt des Angeklagten W. seien ca. 1.031 Gramm Methamphetamin, 117 Gramm Cannabis und 4,8 Gramm Ecstasy aufgefunden worden. Zur Absicherung seiner Betäubungsmittelgeschäfte habe der Angeklagte W. auf einem Sofa ein Messer und eine ungeladene CO₂-Druckgaswaffe aufbewahrt. Daneben habe er eine Flinten-Patrone verwahrt. Im Erdgeschoss des Wohnhauses des Angeklagten H. seien ein ungeladenes Mehrladegewehr und eine Bockbüchsflinte gefunden worden. Im Keller des Wohnhauses hätten sich ca. 143 Gramm Cannabis und 507 Gramm 4-CMC befunden. Das Betäubungsmitteldepot im Keller hätten die Angeklagten dadurch abgesichert, dass sie an der Kellertreppe zugriffsbereit ein Samurai-Schwert aufbewahrt hätten. Im Obergeschoss seien weitere 13,5 Gramm 4-CMC zum Eigenkonsum aufgefunden worden. Außerdem habe sich dort noch ca. 1 Gramm Methamphetamin befunden
Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten W. eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, dem Angeklagten H. eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
Drogen verbieten ganz einfach.
Wie soll man sich noch wohl und sicher fühlen? Am schlimmsten ist es am Riebeckplatz,dort verstehst du kein Wort wenn du kein Arabisch oder Türkisch kannst
Wär es nicht sinnvoller, Waffen zu verbieten? Oder Fremdsprachen?
Dann lern einfach die grundlegenden Idiome. Damit kannst du abschrecken…