Schlüssel weggenommen: Autofahrerin stoppt betrunkenen Mopedfahrer

Polizei - Symbolbild

6 Antworten

  1. KGS sagt:

    Was für ein gefährlicher Blödsinn.

    Da hatte die Frau ja Glück, daß der Mopedfahrer anscheinend zu besoffen war…Das hätte im Falle eines „der war nüchtern und hatte ne Fleppe“ durchaus auch ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Verbindung mit Nötigung werden können….Alleine ein „Stoppen“, vielleicht sogar ein „Ausbremsen“ ? Dann steht das Ganze auf der Straße…sie hätte sich bei so einem Agrro-Typen durchaus auch eine richtig fette Ordnungsschelle, oder vollendete Prügel einfangen können, und der Mopedschlüssel wäre wieder zurück zum Besitzer gelangt…

    Nur die Polizei darf ein fahrendes Fahrzeug zum Anhalten zwingen. Aktionen a la „Küchenrambo“ werden vom Richter in der Regel härter bestraft , als die eigentlichen Verkehrssünden des anderen Beteiligten zuvor. (Rote Ampel)

    Nichts gegen hinterherfahren und der Polizei melden wo das Fahrzeug gerade ist , aber filmreife Anhalteaktionen mit einer erheblichen Eigengefährdung hinterher verbieten sich auf den Straßen.

    • Seb Gorka sagt:

      Filmreif – du warst also dabei. Warum hast du nicht geholfen? War doch schließlich eine schwache Frau, die sich da als „Küchenrambo“ in allergrößte Gefahr begeben hat. Wär deine Chance als Weißer Ritter gewesen…

      Straftaten, Ordungswidrigkeiten, einschließlich straf- und bußgeldbewehrter Verkehrssünden, werden nach dem Strafrahmen der Strafgesetze bzw. Verordnungen bestraft. Und das von den zuständigen Stellen nach rechtstaatlichen Verfahren, nicht von Internetsheriffs und deren Bauchgefühl.

    • Fadamo sagt:

      Vielleicht besitzt die Heldin Kampfsporterfahrungen .

  2. xyzhalle sagt:

    Einen schönen guten Abend, ich muss jetzt auch mal meinen Senf dazu geben. Im Gegensatz zu ihnen „KGS“ haben ich die Situation live mit verfolgen können als die Frau eingeschritten ist. Sie hat den Rollerfahrer nicht aus der fahrt heraus gestoppt. Der Rollerfahrer kam so ins schwanken das er auf dem Kreuzungsbereich seinen Roller nicht mehr halten konnte und umgekippt ist. Diese Situation hat die Frau genutzt, bevor der Rollerfahrer wieder weiter fahren konnte und hat sich neben diesen gestellt, ist ausgestiegen und hat den Schlüssel in einer schnellen Reaktion abgezogen.

  3. Wilfried sagt:

    Die Dame hat eindeutig Jedermannsrecht wahrgenommen, bei dem eine Gegenwehr ggf. noch weiter strafrechtlich zu ahnden gewesen wäre.
    Macht euch erstmal schlau, bevor ihr hier mit Rambo oder solchem anderen Blödsinn tönt