Schlüssel weggenommen: Autofahrerin stoppt betrunkenen Mopedfahrer
Heute früh gegen 00:30 Uhr wurde die Polizei in die Große Steinstraße gerufen. Eine 36-jährige Frau hatte dort einen Kleinkraftroller gestoppt. Die Frau war mit einem Ford unterwegs. Das Zweirad war ihr kurz zuvor auf ihrer Fahrbahn entgegengekommen und überfuhr am Hansering eine Ampel bei Rot. Nachdem sie das Kleinkraftrad gestoppt hatte, zog sie einfach den Schlüssel vom Gefährt ab. Die herbeigerufenen Beamten nahmen Atemalkoholgeruch beim Fahrer des Kleinkraftrades wahr. In der weiteren Folge verhielt sich der 30-jährige Mann gegenüber den Beamten aggressiv und leistete Widerstand, so dass man ihm eine Handfessel anlegen musste. Es stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Gegen den Mann wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.
Was für ein gefährlicher Blödsinn.
Da hatte die Frau ja Glück, daß der Mopedfahrer anscheinend zu besoffen war…Das hätte im Falle eines „der war nüchtern und hatte ne Fleppe“ durchaus auch ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Verbindung mit Nötigung werden können….Alleine ein „Stoppen“, vielleicht sogar ein „Ausbremsen“ ? Dann steht das Ganze auf der Straße…sie hätte sich bei so einem Agrro-Typen durchaus auch eine richtig fette Ordnungsschelle, oder vollendete Prügel einfangen können, und der Mopedschlüssel wäre wieder zurück zum Besitzer gelangt…
Nur die Polizei darf ein fahrendes Fahrzeug zum Anhalten zwingen. Aktionen a la „Küchenrambo“ werden vom Richter in der Regel härter bestraft , als die eigentlichen Verkehrssünden des anderen Beteiligten zuvor. (Rote Ampel)
Nichts gegen hinterherfahren und der Polizei melden wo das Fahrzeug gerade ist , aber filmreife Anhalteaktionen mit einer erheblichen Eigengefährdung hinterher verbieten sich auf den Straßen.
Filmreif – du warst also dabei. Warum hast du nicht geholfen? War doch schließlich eine schwache Frau, die sich da als „Küchenrambo“ in allergrößte Gefahr begeben hat. Wär deine Chance als Weißer Ritter gewesen…
Straftaten, Ordungswidrigkeiten, einschließlich straf- und bußgeldbewehrter Verkehrssünden, werden nach dem Strafrahmen der Strafgesetze bzw. Verordnungen bestraft. Und das von den zuständigen Stellen nach rechtstaatlichen Verfahren, nicht von Internetsheriffs und deren Bauchgefühl.
Vielleicht besitzt die Heldin Kampfsporterfahrungen .
Einen schönen guten Abend, ich muss jetzt auch mal meinen Senf dazu geben. Im Gegensatz zu ihnen „KGS“ haben ich die Situation live mit verfolgen können als die Frau eingeschritten ist. Sie hat den Rollerfahrer nicht aus der fahrt heraus gestoppt. Der Rollerfahrer kam so ins schwanken das er auf dem Kreuzungsbereich seinen Roller nicht mehr halten konnte und umgekippt ist. Diese Situation hat die Frau genutzt, bevor der Rollerfahrer wieder weiter fahren konnte und hat sich neben diesen gestellt, ist ausgestiegen und hat den Schlüssel in einer schnellen Reaktion abgezogen.
Die Dame hat eindeutig Jedermannsrecht wahrgenommen, bei dem eine Gegenwehr ggf. noch weiter strafrechtlich zu ahnden gewesen wäre.
Macht euch erstmal schlau, bevor ihr hier mit Rambo oder solchem anderen Blödsinn tönt
Wie immer … aus wilfrieds ecke nur dummschwatz.