Schulschwänzern geht es an den Kragen: Sachsen-Anhalt verschärft Vorgehen bei Schulpflichtverletzungen

Im Kampf gegen Jugendkriminalität hat der Landtag von Sachsen-Anhalt ein ressort- und fachbereichsübergreifendes Herangehen beschlossen. Eine der festgelegten Maßnahmen ist die Anpassung des Erlasses zur Meldung von Schulpflichtverletzungen, damit entsprechende Meldungen früher erfolgen und an die für Schulpflichtverletzungen zuständige Behörde kommuniziert werden. Die Erlassänderung hat das Ministerium für Bildung nun veröffentlicht.

Für Lehrkräfte enthält der neue Erlass eine klare Handlungsanleitung zum Umgang mit einer möglichen Schulpflichtverletzung. Darüber hinaus besteht die wesentliche Änderung darin, dass die Frist zur Kontaktaufnahme mit den Personensorgeberechtigten bei anhaltendem unentschuldigtem Fehlen (tage- oder stundenweise) von bisher einer Woche auf drei Tage verkürzt wurde. Auch die Frist zur Meldung der Schulpflichtverletzung an die zuständige Behörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt) wurde ausgeschärft.

Bildungsministerin Eva Feußner: „Die Verschärfung des Vorgehens bei Schulpflichtverletzungen und Schulabsentismus ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Jugendkriminalität. Durch die frühzeitige Meldung und konsequente Handhabung können wir gezielt intervenieren und den betroffenen Schülerinnen und Schülern sowie ihren Familien Unterstützung bieten, um sie wieder in den schulischen Alltag zu integrieren. Darüber hinaus ist der Kampf gegen Schulabsentismus wesentlich bei der Verhütung von Schulabbruch.“

Hintergrund:

Die aktive Form der Schulverweigerung zeichnet sich dadurch aus, dass Schülerinnen und Schüler wiederholt unentschuldigt der Schule fernbleiben. Hierbei kann es sich sowohl um stundenweises als auch um tageweises Fernbleiben handeln, das sich bis zur völligen Schulabsenz ausdehnen kann. Schulen sind gehalten, der Schulverweigerung in erster Linie mit pädagogischen und erzieherischen Mitteln vorbeugend und vermittelnd zu begegnen.

Der Erlassänderung ging eine Beteiligung bzw. Anhörung voraus, zu der alle Landkreise und die kreisfreien Städte sowie der Landeseltern- und der Landesschülerrat dazu aufgerufen waren, Stellungnahmen abzugeben.

Der Erlass und die dazugehörige Handlungsanleitung zum Umgang mit einer möglichen Schulpflichtverletzung sind hier zu finden: https://mb.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesjournal/Bildung_und_Wissenschaft/Erlasse/Schulpflichtverletzungsrunderlass.pdf

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24 Antworten

  1. Seher sagt:

    Na da kann die Schule gleich einen extra Mitarbeiter einstellen. Schon in der fünften Klasse gibt’s einige Kinder welche ständig fehlen.

  2. Alt Nazi sagt:

    Wer der Indoktrination nicht folgt oder folgen lässt (Elternde der Kinder) muss aufs schärfste bestraft werden!

  3. Emmi sagt:

    Ich finde, es wird Zeit, dass hier was verändert wurde. Eine Entschuldigung wegen Krankheit kann von den Eltern am gleichen Tag erfolgen, telefonisch oder per E-Mail.

    • 10010110 sagt:

      Kinder, die die Schule schwänzen, tun das relativ selten mit dem Einverständnis (oder Wissen) der Eltern.

  4. Der letzte Satz... sagt:

    … „Schulen sind gehalten, der Schulverweigerung in erster Linie mit pädagogischen und erzieherischen Mitteln vorbeugend und vermittelnd zu begegnen.“ „Verschärftes Vor- und an den Kragen gehen“- Made in Germany

  5. PaulusHallenser sagt:

    Die Jugendkriminalität damit bekämpfen zu wollen, in dem man Schulschwänzer in den Schulunterricht zwingt, wird nicht funktionieren, denn die kriminellen Jugendlichen werden dann halt ihre Straftaten nach dem Unterricht und in den Schulferien begehen. Das Verdrängen von Symptomen bringt einfach nichts.

    Dazu kommt, dass die Schulpflicht ein Überbleibsel aus autoritären Zeiten ist. Jeder sollte selbst entscheiden, ob er eine Schule besuchen will oder nicht. In Österreich kann zum Beispiel der Wissenserwerb auch über die Eltern zu Hause erfolgen.

    • t-haas sagt:

      Ahja, die nehmen dann auch die Prüfungen ab und erteilen Abgangszeugnisse? Weil, kann ja jeder…

      • PaulusHallenser sagt:

        t-haas,

        die Prüfungen für die Schulabschlüsse werden an den Schulen durchgeführt, also alles ganz normal.

    • Vor seinen... sagt:

      … Veröffentlichungen sollte sich auch ein selbsternannter „Leistungsträger“ bzgl. seiner Thesen absichern. Einfach suchen nach „Österreich Schulpflicht“. Es fördert Erstaunliches zu Tage.

    • Und ergänzend sei... sagt:

      … angemerkt, dass der mögliche häusliche Unterricht mindestens gleichwertig einer öffentlichen Schule sein muss. Heißt also, die im Kaffeehaus kellnernde Mutter kommt dafür ebenso wenig in Betracht, wie der Fiaker lenkende Vater.

      • Eigentor sagt:

        Lol, wie ein Schlaumeier-10-Sekunden-Googler nach 2h zurückrollt und seine Aussage relativiert. So etwas find ich sehr amüsant.

        Und natürlich weiß der Schlaumeier auch was in diesem Zusammenhang „gleichwertig“ bedeutet. Und natürlich ist es auch ganz sicher so einfach geklärt, wie er das beschreibt.

        So viel zum Thema „Vor seinen Veröffentlichungen sollte …[man sich] seiner Thesen absichern“

  6. Herlich sagt:

    Komisches System. Gehst nicht in die Schule bezahlts Strafe, gehst nicht arbeiten bekommst Geld.

  7. Dicker sagt:

    Das werden die neuen grünen

  8. Jürgen sagt:

    Das böse System will nur der AfD die Wähler entziehen. Weil niemand mit Grips sein Kreuz mit Häkchen bei dieser Partei setzen würde.

  9. Hauptsache da sagt:

    Dürfen im Gegenzug auch die Eltern gegen Unterrichtsausfälle wegen chronischen Lehrermangels vorgehen?

  10. Echter Fall (mich) sagt:

    Und was ist wenn man aus psychischen Gründen einfach nicht mehr kann? Und damit meine ich auch dass man es nicht schafft sich Hilfe zu suchen und sich von der Schule abzumelden…

    • 10010110 sagt:

      Durch die frühzeitige Meldung und konsequente Handhabung können wir gezielt intervenieren und den betroffenen Schülern sowie ihren Familien Unterstützung bieten, um sie wieder in den schulischen Alltag zu integrieren.

      (Hervorhebung durch mich)

      • Sebastian Orlach sagt:

        Was oft zu einem Teufelskreis führt, weil der Druck durch das Ziel sich „wieder in den schulischen Alltag zu integrieren“ immer gegeben ist und auf Grund der verfliegenden Zeit immer größer wird.

  11. Sirah sagt:

    Ich sehe derartige Auswüchse tatsächlich kritisch. Ich Deutschland herrscht Schulpflicht, die Schulen können aber in keinster Weise Qualität, Aufsicht, Schutz einzelner Schüler*innen vor Mobbing und Gewalt etc. oder eine Vorbereitung auf die Berufswelt gewährleisten. Dieses Versagen spiegelt sich in den sehr unterschiedlichen Chancen von Kindern abhängig von der sozialen Schicht wieder. Dieses Versagen kann man mit viel Sozialarbeit, günstigen Freizeitangeboten und sozialem Wohnungsbau abmildern. Dann würde auch Kriminalität etc. weniger werden. Zwang wird nicht helfen wenn es keine Alternative oder Perspektive gibt.

    • Und warum können sie es... sagt:

      … nicht gewährleisten? Weil die Lehrkräfte von Staatswegen genau so enteiert sind, wie Polizisten. Wehe man fasst Chantal oder Kevin mal an, oder fordert oder Sanktioniert gar. Da stürzt sich gleich der gesamte Elternrat auf die/den Bedauernswerte(n) und die Politik staunt Bauklötze und fragt, wie immer, wie das nur möglich sein kann.

      • bla sagt:

        Es reicht schon, wenn viele Schulen lehrkräftemäßig chronisch unterbesetzt sind, da muss nichts „enteiert“ werden.

  12. : sagt:

    Sowas wird als Kampf gegen Jugendkriminalität verkauft. Einfach lächerlich.