Schwarzarbeit und Verstoß gegen Mindestlohn im Sicherheitsgewerbe in Sachsen-Anhalt: Zöllner entdecken 56 Auffälligkeiten

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3 Antworten

  1. ON + ON sagt:

    Gerade für langjährige Exknackis ist die Beschäftigung im Sicherheitsgewerbe eine der wenigen niedrigschwelligen Möglichkeit wieder beruflich Fuß zu fassen. Hier einen völlig abgedrehten Mindestlohn von 12,81 € bald 13,64 € zu verlangen, den man als Security-Firma bei keinem Auftraggeber wirtschaftlich untersetzt bekommen, ist vollkommen unrealistisch und bewirkt genau das Gegenteil: die Einstellungshürden werden mit diesem Mindestlohn immer schwieriger!

    • on/off sagt:

      Genau! Und es gibt natürlich keine Möglichkeiten, diesen Mindestlohn zu umgehen. Sollen doch die „Exknackis“ zu Sklavenbedingungen arbeiten, also ohne Mindestlohn, Arbeitszeiten, ordentlichem Vertrag usw.
      Das Problem ist eher, dass man Dienstleistungen immer weiter an Subunternehmer verkaufen kann.

    • PaulusHallenser sagt:

      ON + ON,

      da bin ich ganz Ihrer Meinung.

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