Schwarzfahren, Bedrohung, Notrufmissbrauch: Betrunkener beschäftigt die Polizei mehrfach
Am Mittwoch, den 6. November 2024 nutzte ein Fahrgast um 22:30 Uhr einen Regionalexpress von Halle (Saale) nach Magdeburg und legte bei der Fahrausweiskontrolle einen abgelaufenen Fahrschein vor. Daraufhin stellte ihm der Zugbegleiter eine Fahrpreisnacherhebung aus, was der Mann zum Anlass nahm, diesen zu beleidigen und zu bedrohen. Der Bahnbedienstete informierte die Bundespolizei, welche eine Streife zum Halt des Zuges am Bahnhof Köthen entsandte. Es erfolgte die Identitätsfeststellung und eine fahndungsmäßige Überprüfung. Der Deutsche wurde belehrt und mit den Tatvorwürfen des Betruges, der Beleidigung und Bedrohung aus der polizeilichen Maßnahme entlassen.
Doch damit nicht genug: Nur etwa eine Stunde später, um 23:45 Uhr informierte die Polizeiinspektion Halle (Saale) das Bundespolizeirevier Halle (Saale) über einen soeben eingegangenen Notruf eines Mannes auf Bahnsteig zwölf des Hauptbahnhofes Halle (Saale). Sofort verständigte Einsatzkräfte begaben sich umgehend zum genannten Bahnsteig und trafen auf einen stark alkoholisierten Mann, den sie bereits von der Personenkontrolle zuvor kannten. Der parallel, von der Rettungsleitstelle, verständigte Rettungsdienst konnte nach seinem Eintreffen keine Notwendigkeit einer ambulanten oder stationären Behandlung erkennen. Daraufhin versuchte der Mann erneut den Notruf zu wählen und wurde von den eingesetzten Bundespolizisten belehrt, dass es sich bei Missbrauch von Notrufen um eine Straftat handelt und er dies unterlassen sollte.
Der 51-Jährige hatte ein gültiges Hausverbot für den Hauptbahnhof Halle (Saale) inne, konnte keine Reiseabsichten glaubhaft machen und sollte deshalb den Hauptbahnhof verlassen. Der Aufforderung kam er nicht nach und wehrte sich auch gegen den Versuch der Einsatzkräfte, ihn hinaus zu begleiten so sehr, dass er gefesselt und zur Dienststelle der Bundespolizei mitgenommen werden musste. Auf dem Revier stellten die Einsatzkräfte einen Atemalkoholwert von 2,82 Promille bei ihm fest. Er erhält weitere Strafanzeigen wegen des Missbrauchs von Notrufen, Hausfriedensbruchs sowie Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.
Straffreiheit, weil er sich seines Handelns nicht bewusst war oder 😀
Vielleicht mal über andere Maßnahmen nachdenken in der Justiz.
Die Justiz verkauft keinen Alkohol.
Nee, doppelte Strafe, weil er sich vorsätzlich in Rausch gesetzt hat, und um den Hausfriedensbruch zu legitimieren…