Schwarzfahren, Diebstahl, Belästigung, Bedrohung: Mann löst innerhalb von wenigen Stunden 6 Polizeieinsätze aus

Ein 42-jähriger hat am Dienstagabend sowie am darauffolgenden Mittwochvormittag innerhalb weniger Stunden gleich mehrfach das Einschreiten der Bundespolizei erforderlich gemacht. Der Mann wurde erstmals am Dienstag, den 24. Juni 2025, um 21:37 Uhr auffällig, als er eine Regionalbahn auf der Strecke von Leipzig nach Weißenfels ohne gültigen Fahrschein nutzte. Während der Fahrt belästigte er andere Reisende, rauchte verbotenerweise im Zugabteil und warf mit Batterien um sich. Den Aufforderungen des Zugpersonals, den Zug zu verlassen, kam der Mann nicht nach.
Um 06:09 Uhr des Folgetages nutzte der Deutsche erneut eine S-Bahn von Halle-Nietleben zum Hauptbahnhof Halle (Saale), wiederum ohne erforderliches Zugticket. Eine Stunde später, um 07:15 Uhr, fiel dieser auf dem Bahnhofsvorplatz durch das Zeigen des verbotenen Hitlergrußes sowie durch das Rufen der zugehörigen Parole auf. Trotz eines bestehenden Hausverbots wurde der Mann um 10:50 Uhr im Hauptbahnhof Halle erneut angetroffen. Wenig später betrat er einen Regionalexpress in Richtung Kassel. Dort versuchte er gewaltsam in die Kabine des Triebfahrzeugführers einzudringen und bedrohte diesen zudem verbal mit körperlicher Gewalt. Die Bundespolizei musste erneut eingreifen und verbrachte den Mann aus dem Zug. Um 12:40 Uhr wurde der Mann ein weiteres Mal auffällig, als er Waren aus einer Verkaufseinrichtung im Hauptbahnhof Halle entwendete, ohne diese zu bezahlen.
In allen Fällen wurde die Identität des Mannes durch Beamte der Bundespolizei festgestellt und diese belehrten ihn bezüglich der begangenen Straftaten. Gegen den Mann wurden unter anderem Ermittlungsverfahren wegen Erschleichens von Leistungen, Bedrohung, Hausfriedensbruchs, Diebstahl sowie des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet.
Warum wird der Mensch nicht in Gewahrsam genommen? Der hat es doch darauf angelegt
Dieses Land ist hoffnungslos verloren. Bis er mal etwas wirklich schlimmes macht und dann will niemend davon gewusst haben.
Morgen geht die Welt unter. Wie jeden Tag.
So unrecht hat Neustädter gar nicht!
Morgen ist es vorbei. Dann sind wir alle Sorgen los.
Mal ehrlich…Wie kann man solch Person noch frei rumlaufen lassen. Es ist doch deutlich zu erkennen das dieser eine klare Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Raub, Androhung von Gewalt, der Gewaltsame versuch ins Führerhaus zu gelangen etc… nö. Ne Belehrung und dann Tschüss. Bis wirklich jemand ernsthaft zu schaden kommt. Man versteht dieses Land echt nicht mehr.
Der rief: “ Sperrt mich ein“, und die Polizei macht DuDuDu.
Was ist denn hier los ?
Die Polizei entscheidet nicht über die Verhängung oder gar Vollstreckung einer Haftstrafe.
So weit können manche nicht denken.
Nein. Aber sie hätten ihn in Gewahrsam nehmen können. Und dafür sorgen können das er vor ein Schnellverfahren kommt.So ein Verhalten macht Schule. Und das führt dazu das die Polizei nicht ernst genommen wird.
Die Polizei darf nur unter bestimmten Voraussetzungen Menschen einsperren und auch nur sehr kurze Zeit.
Die Polizei kann darauf hinwirken, dass ein potentieller Straftäter „vor“ ein Schnellverfahren kommt. Aber dafür sorgen kann sie nicht. Auch hier sind strenge Voraussetzungen zu beachten.
Es ist höchst zweifelhaft, dass das Verhalten „Schule“ macht. Bei wem auch.
Wenn du die Polizei nicht ernst nimmst, weil sie sich an Recht und Gesetz hält, liegt das Problem eher bei dir.
Dann ist die Zunahme der Gewaltkriminalität also reiner Zufall? 🤔
Die Gewaltkriminalität nimmt nicht zu und Gewaltdelikte wurden hier auch nicht verübt.
Hast du dich vielleicht im Artikel geirrt?
Ein §315 StGB, gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr und nur DuDuDu?
Haben die Beamten Lack gesoffen?? Dazu der ganze Rest an Straftaten…Spätestens der Vorfall mit dem Zugführer wäre für ein Verhinderungsgewahrsam mehr als ausreichend gewesen.
Kannst du die Verwirklichung des §315 StGB näher darstellen? Seh ich nicht. Aber du scheinst ja über Fachwissen zu verfügen.
Vielleicht auch noch die gesetzlichen Voraussetzungen des „Verhinderungsgewahrsam“.
Danke