Schwarzfahren, Diebstahl, Belästigung, Bedrohung: Mann löst innerhalb von wenigen Stunden 6 Polizeieinsätze aus

15 Antworten

  1. Emmi sagt:

    Warum wird der Mensch nicht in Gewahrsam genommen? Der hat es doch darauf angelegt

  2. Neustädter sagt:

    Dieses Land ist hoffnungslos verloren. Bis er mal etwas wirklich schlimmes macht und dann will niemend davon gewusst haben.

  3. vivi sagt:

    Mal ehrlich…Wie kann man solch Person noch frei rumlaufen lassen. Es ist doch deutlich zu erkennen das dieser eine klare Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Raub, Androhung von Gewalt, der Gewaltsame versuch ins Führerhaus zu gelangen etc… nö. Ne Belehrung und dann Tschüss. Bis wirklich jemand ernsthaft zu schaden kommt. Man versteht dieses Land echt nicht mehr.

  4. Hallenser sagt:

    Der rief: “ Sperrt mich ein“, und die Polizei macht DuDuDu.

    Was ist denn hier los ?

    • Rechtsstaat ist los sagt:

      Die Polizei entscheidet nicht über die Verhängung oder gar Vollstreckung einer Haftstrafe.

      • Robert sagt:

        So weit können manche nicht denken.

      • Der Rentner sagt:

        Nein. Aber sie hätten ihn in Gewahrsam nehmen können. Und dafür sorgen können das er vor ein Schnellverfahren kommt.So ein Verhalten macht Schule. Und das führt dazu das die Polizei nicht ernst genommen wird.

        • denke bitte soweit sagt:

          Die Polizei darf nur unter bestimmten Voraussetzungen Menschen einsperren und auch nur sehr kurze Zeit.

          Die Polizei kann darauf hinwirken, dass ein potentieller Straftäter „vor“ ein Schnellverfahren kommt. Aber dafür sorgen kann sie nicht. Auch hier sind strenge Voraussetzungen zu beachten.

          Es ist höchst zweifelhaft, dass das Verhalten „Schule“ macht. Bei wem auch.

          Wenn du die Polizei nicht ernst nimmst, weil sie sich an Recht und Gesetz hält, liegt das Problem eher bei dir.

          • 10010110 sagt:

            Es ist höchst zweifelhaft, dass das Verhalten ‚Schule‘ macht. Bei wem auch.

            Dann ist die Zunahme der Gewaltkriminalität also reiner Zufall? 🤔

            • denke bitte soweit sagt:

              Die Gewaltkriminalität nimmt nicht zu und Gewaltdelikte wurden hier auch nicht verübt.

              Hast du dich vielleicht im Artikel geirrt?

  5. Kraftradler sagt:

    Ein §315 StGB, gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr und nur DuDuDu?

    Haben die Beamten Lack gesoffen?? Dazu der ganze Rest an Straftaten…Spätestens der Vorfall mit dem Zugführer wäre für ein Verhinderungsgewahrsam mehr als ausreichend gewesen.

    • möchte lernen sagt:

      Kannst du die Verwirklichung des §315 StGB näher darstellen? Seh ich nicht. Aber du scheinst ja über Fachwissen zu verfügen.

      Vielleicht auch noch die gesetzlichen Voraussetzungen des „Verhinderungsgewahrsam“.

      Danke