„Schwarzfahrer“ attackierte Bundespolizisten – sofortige Verurteilung zu vier Monaten Gefängnis

2 Antworten

  1. Wilfried sagt:

    Da wird er ausreichend Gelegenheit zum Ausnüchtern, zum Lernen primitivster Höflichkeitsregeln, zum Erlernen deutscher Rechtsnormen und dem Verhalten gegenüber Polizeibeamten haben.

  2. Dirk Müller sagt:

    Durch ein beschleunigtes Verfahren soll nicht einem „sich Entziehen“ des Straftäters entgegengewirkt werden. Es ist vielmehr so, dass die Täter durch eine schnelle Verurteilung einen klareren Bezug zu ihrer Straftat wahrnehmen.
    Aus meiner Sicht müssen diese beschleunigten Verfahren sehr viel öfter angewendet werden, denn viele Täter sind Wiederholungstäter und haben keinen Respekt vor dem Staat und der Justiz. Mich würde einmal interessieren, was denn die Justizbehörden davon abhält, diese Möglichkeit stärker zu nutzen.