Schwarzfahrer versteckt sich im Zug-Klo und Ausweis im Schlüpfer
Am Samstag, den 14. Dezember 2019 informierte eine Zugbegleiterin das Bundespolizeirevier Halle gegen 05.45 Uhr über zwei männliche Personen in einer S-Bahn auf der Strecke Leipzig-Halle. Die Reisenden hatten sich in der Zugtoilette eingeschlossen und wollten sich so der Fahrscheinkontrolle entziehen. Eine alarmierte Streife der Bundespolizei stand bei Ankunft des Zuges auf dem Hauptbahnhof Halle, auf Bahnsteig 11 bereit. Die Beamten kontaktierten die betroffene Zugbegleiterin und klopften anschließend an der Toilettentür.
Dabei gaben sie sich als Bundespolizisten zu erkennen. Die zwei Männer öffneten die Tür. Der 20-jährige Tatverdächtige verhielt sich den Bundesbeamten gegenüber kooperativ, händigte seinen Personalausweis aus und konnte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seinen Weg fortsetzen. Da er keinen Fahrschein bei sich führte, muss der Deutsche mit einer Strafanzeige wegen einer Leistungserschleichung rechnen. Sein zwei Jahre jüngerer Begleiter war weniger einsichtig. Er verhielt sich von Anfang an sehr aggressiv und äußerst gereizt gegenüber den eingesetzten Beamten. Zudem nahm er mehrmals eine bedrohliche Körperhaltung ein. Er zeigte einen ungültigen Fahrschein vor, der bereits am Vortag entwertet wurde. Einen Ausweis wollte er den Beamten keineswegs aushändigen und war nicht bereit seine Identität preiszugeben beziehungsweise den Beamten zur Personalienfeststellung auf die Dienststelle zu folgen.
Daraufhin wurde der 18-Jährige unter Anwendung von Polizeitechniken aus dem Zug geführt und zur Dienststelle gebracht. Auf dem Weg zur Wache sperrte der Deutsche sich wiederholt gegen die polizeilichen Maßnahmen und versuchte sich mehrfach loszureißen. Auch mussten sich die eingesetzten Bundesbeamten zahllose Beleidigungen des Heranwachsenden anhören. Bei der sich anschließenden Durchsuchung auf der Dienststelle wurde der Personalausweis in seiner Unterhose aufgefunden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte er die Dienststelle wieder verlassen. Ihn erwarten gleich mehrere Anzeigen wegen Betrug, Verweigerung der Angaben zur Person, Beleidigung sowie Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.
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