Soll Mitschülerin vergewaltigt haben: Prozess am Landgericht Halle
Am Landgericht in Halle (Saale) beginnt heute der Prozess gegen einen mutmaßlichen Vergewaltiger.
Dem im Januar 2003 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll als Schüler im berufsvorbereitenden Jahr sexuelle Handlungen an einer Mitschülerin gegen deren erkennbaren Willen vorgenommen haben. Dabei soll er die Mitschülerin auch körperlich misshandelt haben.
Der Angeklagte hat die Tat in Abrede gestellt.
Vergewaltigung wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft. Der Angeklagte war zur Tatzeit Heranwachsender, so dass je nach Reife auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu zehn Jahren Jugendstrafe in Betracht kommt.
Mit 16 Jahren sollen sie wählen dürfen, aber Verantwortung müssen sie nicht übernehmen. Wieso werden sie mit über 20 Jahren nicht wie Erwachsene im Strafrecht behandelt?
„Sie“ müssen Verantwortung übernehmen, deshalb die Gerichtsverhandlung.
Für die Anwendung von Jugendstrafrecht spielt das Alter zum Tatzeitpunkt eine Rolle. Die Tat war offenbar nicht in diesem Jahr.
Bei Wahlen werden die Kids erst recht keine Verantwortung übernehmen. Hauptsache die Kids machen die Altparteien glücklich.
Hab ich was verpasst oder begehen Menschen ab 21 keine Straftaten mehr und vergewaltigen oder ermorden gar andere? Sollen wir das allgemeine Wahlrecht jetzt auf 21 oder gar auf 25 setzen? Haben Menschen dieses Alters kein Recht ihren politischen Willen Ausdruck zu verleihen und was hat das alles mit dem Alter für die Anwendung des Jugendstrafrechts zu tun? Neben den ganzen offensichtlichen fragen muss das ja eine friedliche Welt sein in welcher Sie leben.
Ich empfehle die Einweisung in eine professionelle Einrichtung welche ihnen Hilfe leisten kann, mit solcher Art von Wahn sollte man nicht leichtfertig umgehen.