Sonntagsöffnung wird bis Mitte Juni erlaubt

Die Sonntagsöffnung für Lebensmittelgeschäfte in Sachsen-Anhalt wird bis einschließlich 14. Juni verlängert. Das Landesverwaltungsamt hat die Erlaubnis verlängert. Sie gilt an Sonntagen und Feiertagen von 12 bis 18 Uhr.
Die Erlaubnis betrifft folgende Ladengeschäfte und ähnliche Einrichtungen: Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken und Sparkassen, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Filialen der Deutschen Post AG, Zeitungs- und Zeitschriftenhandel, Lebensmittelhandel im Reisegewerbe, Reinigungen und Waschsalons.In Einkaufszentren und Kaufhäusern ist eine Öffnung nur für die vorgenannten Bereiche erlaubt.
Bei Ladengeschäften, die ein Mischsortiment führen, ist eine Öffnung nur zulässig, soweit das nach Absatz 3 zugelassene Sortiment einen nicht nur unerheblichen Anteil am Gesamtsortiment umfasst.Dabei sind die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes in jeweils gültiger Fassung zu beachten.Die Festlegung gilt ab sofort und tritt mit Ablauf des 14. Juni 2020 außer Kraft, soweit sich nicht vorher andere Sachverhalte ergeben.
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