Sozialministerium will Krankenhausförderung in Sachsen-Anhalt mehr als verdoppeln
Sachsen-Anhalts Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration will die Förderung für Krankenhäuser in den kommenden beiden Jahren mehr als verdoppeln. Die Mittel sollen von jetzt 48,8 Millionen in zwei Schritten auf 104,5 Millionen Euro im Jahr 2021 steigen. Das sei Gegenstand der aktuellen Haushaltsverhandlungen, sagte Sozialministerium Petra Grimm-Benne heute in Magdeburg. Zudem werde darüber nachgedacht, ein spezielles Kreditprogramm für Krankenhäuser aufzulegen. Dazu sei man mit der Investitionsbank im Kontakt. Ein entsprechendes Programm hatte es in Sachsen-Anhalt letztmals in den 90er Jahren gegeben. Hintergrund ist der große Investitionsstau an Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt.
Grimm-Benne: „Dass wir mehr Investitionen brauchen, ist unbestritten.“ Aktuell sei erreicht, dass die Gelder des Bundes-Strukturfonds vollständig gegenfinanziert werden können. Sachsen-Anhalt legt auf jeden Bundes-Euro einen zusätzlichen Euro aus Landesgeld und muss garantieren, dass die Fördersummen insgesamt eine bestimmte Linie nicht unterschreiten. Aus dem Geld werden zum Beispiel Neu- und Umbauten am Altmarkklinikum in Gardelegen und Baumaßnahmen in Schönebeck finanziert. Ziel ist, die Versorgungsstruktur zu verbessern.
Im Haushaltsjahr 2020 soll die Pauschalförderung aufgestockt werden, von 43,8 auf 54,5 Millionen Euro. Damit könnten Kliniken mehr kleinere Baumaßnahmen, aber auch Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände sowie Geräte finanzieren. Insgesamt stünden damit im kommenden Jahr dann 71,5 Millionen Euro aus verschiedenen Titeln zur Verfügung, 2021 dann sogar 104,5 Millionen Euro. Grimm-Benne: „Ich hoffe, dass es trotz haushalterischer Zwänge gelingt, die Fördermittel deutlich zu erhöhen.“ Derzeit ist Sachsen-Anhalt bei den Krankenhausinvestitionskosten pro Einwohner bundesweit Schlusslicht.
Ein Umsteuern sei umso wichtiger, da auf Bundesebene Veränderungen des Abrechnungssystems für Krankenhäuser in der Diskussion seien, betonte die Ministerin. Diese würden die finanziellen Freiräume der Krankenhäuser zur Umsetzung eigener unternehmerischer Entscheidungen voraussichtlich sehr einschränken.
Laut Krankenhausfinanzierungsgesetz sind die Bundesländer und gesetzliche Krankenkassen für die Krankenhausfinanzierung gemeinsam zuständig. Dabei sind die Aufgaben genau beschrieben: das Land trägt die Verantwortung für die Investitionskosten, die Kassen für die laufenden Betriebskosten im Rahmen der Krankenhausfinanzierung.
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