SPD Sachsen-Anhalt rebelliert gegen Obergrenze
Am Dienstag haben sich CDU, CSU und SPD in den Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt, dass der Familiennachzug bis Ende Juli 2018 ausgesetzt bleibt und anschließend auf 1.000 Personen pro Monat begrenzt wird.
Diese Einigung widerspricht der Beschlusslage der AG Migration und Vielfalt in der SPD Sachsen-Anhalt, teilt die Arbeitsgruppe mit. „Diese Einigung geht zu Lasten von Menschen in Notsituationen und ist ein Erfolg der CSU und auch der AfD. Die Begrenzung des Familiennachzugs ist de facto die vollständige Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Familiennachzug für Geflüchtete mit subsidiärem Schutz“, sagt der Vorsitzende der AG Igor Matviyets. „Die SPD hat sich in den vergangenen Jahren gegen diese restriktive Politik zur Wehr gesetzt und nur einer zeitlich begrenzten Aussetzung im Jahr 2016 zugestimmt. Dieser Beschluss sollte nun regulär auslaufen und den Familiennachzug wieder ermöglichen.“ Bei dieser Frage der Humanität sei die SPD verpflichtet auf der Seite der Menschenrechtsorganisationen zu stehen. „Familiennachzug ist keine Last, sondern ein Motor für gelingende Integration. Wenn die Union eine Politik gegen Menschenrechte machen will, dann braucht sie hierfür offensichtlich andere Partner!“
Der asylpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, Oliver Kirchner, kritisiert dagegen diese Überlegungen. „Nur wer als Flüchtling anerkannt ist, sollte in Deutschland ein Bleiberecht auf Zeit erhalten. Gleiches fordert die AfD seit jeher in Sachen Familiennachzug, der nur anerkannten Flüchtlingen bedingt gewährt werden darf. Sogenannte subsidiär Schutzbedürftige sind nicht aufgrund von Flucht und Vertreibung, und zudem meist illegal, in unser Land gekommen“, teilt Kirchner mit. „Ihnen den Familiennachzug zu gestatten, hält die AfD für falsch. Das sieht laut einer aktuellen Allensbach-Studie die Mehrheit der Deutschen (58 Prozent) genauso. Die zukünftige Merkel-Regierung ignoriert damit den Willen unserer Bürger weiterhin stoisch. Die AfD fordert daher, den Familiennachzug für subsidiär Schutzbedürftige dauerhaft auszusetzen. Und auch die Härtefallregelung muss dringend präzisiert werden. Eine dauerhafte Familienzusammenführung kann nur in den jeweiligen Herkunftsländern erfolgen.“
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