Spielhallen bleiben geschlossen: Klage gegen Teil-Lockdown abgelehnt
Mit der neuen Corona-Eindämmungsverordnung sind auch wieder Spielhallen in Sachsen-Anhalt dicht gemacht worden. Und sie bleiben auch geschlossen. Das Oberverwaltungsgericht hat den Eilantrag eines Unternehmens aus Halle abgelehnt, das hier zwei Spielhallen betreibt.
Die Schließung der Spielhallen sei geeignet und erforderlich, um das legitime Ziel der Vermeidung von neuen Infektionsketten und damit verbunden der Eindämmung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zum Schutz von Leben und Gesundheit zu erreichen, so das Gericht. Die Regelung sei unter Berücksichtigung der weiten Einschätzungsprärogative des Verordnungsgebers bei derzeitiger Betrachtung auch verhältnismäßig im engeren Sinne. Insbesondere stehe der Eingriffszweck in einem angemessenen Verhältnis zu dem hiermit verbundenen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit.
Zudem werde der Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Betreiber von Spielhallen dadurch gemildert, dass sog. „Neue Corona-Hilfen“ für Unternehmen, die von der zielgerichteten, zeitlich befristeten Maßnahme des „Teil-Lockdowns“ betroffen sind, geschaffen worden seien, die über die bestehenden bisherigen Unterstützungsprogramme deutlich hinausgingen.
Auch eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von Spielhallen sei laut OVG mit der Regelung nicht verknüpft. Die unterschiedliche Behandlung von Spielhallen und den weiterhin geöffneten Ladengeschäften, Einkaufszentren, Friseuren, Nagelstudios und Sonnenstudios sei nach summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage von sachlichen Gründen getragen und gerechtfertigt.
Prima. Jetzt gehen wir noch einen Schritt weiter. Wenn die Gewerbefreiheit plötzlich nicht mehr so unschlagbar hoch hängt, dann machen wir doch bitte alle Spielhallen dauerhaft dicht, die eben nicht die gesetzlich geforderten 200m von Kinder- und Jugendeinrichtungen bzw. Einrichtungen, die vorwiegend von Kindern und Jugendlichen genutzt werden, entfernt liegen!
Corona seis gedankt, Gewerbefreiheit zur Hölle, Spielhalle wird jetzt dicht gemacht. Die schützende Hand vom Landesverwaltungsamt ist dann auch dahin! Gute Entscheidung, damit kann man arbeiten!
Tja, so klatschts dann eben machmal gewaltig im Kontor!
Es fehlt an Kontrollen durch das zuständige Ordnungsamt. Die jedoch kuschen und Kontrollen in Spielhallen finden nur selten statt!
Oh na klar, Spielhallen sind lebensnotwendig und da hat man auch keine Kontakte wo man sich abstecken kann. Und die Klagen auch noch. Soviel Solidarität hätte ich denen gar nicht
zugetraut
Richtig so wer braucht in dieser Situation schon eine Spielhalle
Die Spielhallen werden von vielen zwielichtigen Gestalten aufgesucht. Geld speziell Münzen sind dort im regelmäßigem Umlauf, also hohes Ansteckungspotential. Schließen und ganz zum Schluss öffnen oder gar nicht mehr. Aber da gehen ja viele Steuern flöten…
für manche Leute ist das ein kalter Entzug,,
Denen für manche gut tut/tat. Schon beim ersten Lockdown haben sich viele von ihrer Spielsucht entschleunigt bzw. den ersten Schritt auf dem Weg der Abstinenz genommen!
Hier zu klagen ist ja wohl aussichtslos. Die Richter werden niemals anders entscheiden.
Getreu dem Sprichwort “ Beiße nie in die Hand die dich füttert !
Die Gier der „Pechindustrie“ kennt mal wieder keine Grenzen! Einfach nur beschämend wie Spielhallenbetreiber versuchen in einer Pandemie auch noch Leute abzuzocken! Nicht zu vergessen, dass die Automaten nur so von Viren wimmeln. Die Ansteckungsgefahr geht demnach nicht nur von anderen Spieler/Personal aus, sondern auch von den Spielautomaten.
Schon beim ersten Lockdown haben sich einige Spielsüchtige oder Menschen mit problematischen Spielverhalten entschleunigt und sich für die Abstinenz entschieden. Menschen mit Spielsucht, problematischen Spielverhalten und Angehörige können sich gerne an die SHG Glücksspiel Halle (Saale) – Game Over oder an Suchtberatungsstellen der Stadt Halle (Saale) wenden!
Vollkommen richtig, daß die Spielhöllen zu bleiben. Von dem gesparten Geld können die Leute sich dutzende Masken kaufen.