Stadt erlaubt verkaufsoffenen Sonntag – Klage vor ver.di?
Die Stadt Halle hat jetzt den verkaufsoffenen Sonntag am 3. November von 13 bis 18 Uhr erlaubt. Am Mittwoch hat die Verwaltung im Amtsblatt die dafür nötige Allgemeinverfügung veröffentlicht. Allerdings könnte die Gewerkschaft ver.di nun noch gerichtlich gegen die Verfügung vorgehen.
Erlaubt wird durch die Stadt die Sonntagsöffnung im Stadtzentrum, begrenzt durch Waisenhausring, Moritzzwinger, Hallorenring, Robert-Franz-Ring, Moritzburgring, Universitätsring und Hansering. Ausgenommen sind Möbel, Haushaltsgroßgeräte, Unterhaltungselektronik und Fahrräder. Damit darf zum Beispiel Saturn nicht öffnen.
An vier Tagen im Jahr ist in Sachsen-Anhalt ein verkaufsoffener Sonntag zu besonderen Anlässen möglich. So hatte die Stadt bereits zum Ostermarkt einen verkaufsoffenen Sonntag vorgesehen. Diesen hatte die Gewerkschaft jedoch erfolgreich weggeklagt. Diesmal wird als besonderer Anlass das Lichterfest angegeben.
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