Stadtradt lehnt “Feierabendparken” ab: Supermarktparkplätze in Halle (Saale) werden nach Ladenschluss nicht für Anwohner freigegeben
Supermarktparkplätze werden in Halle (Saale) auch künftig nicht für das Anwohnerparken freigegeben. Der Stadtrat hat einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen Die Linke und FDP / Freie Wähler abgelehnt. Das Votum fiel mit 16 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen aus.
Die antragstellenden Fraktionen hatten ein Modellprojekt vorgeschlagen, um den Parkdruck in Wohngebieten zu mindern. Als mögliche Modellstadtteile wurden die Vogelweide, das Medizinerviertel oder das Johannesviertel genannt. Ziel war es, außerhalb der Öffnungszeiten von Supermärkten eine zusätzliche Nutzung der dortigen Stellflächen für Anwohnende zu prüfen.
Ursprünglich war der Antrag von der Linksfraktion eingebracht worden, später schloss sich die FDP / Freie Wähler an. Die Vorsitzende der Linksfraktion, Katja Müller, verwies darauf, dass es nicht um die Schaffung neuer Rechts- oder Verfahrensgrundlagen gehe. Vielmehr sollte innerhalb der bestehenden Rechtslage geprüft werden, ob Gespräche mit den Betreibern der Parkplätze zu Lösungen führen können. Die Stellungnahme der Verwaltung habe sie in diesem Punkt missverstanden.
Kritik kam unter anderem aus der AfD-Fraktion. Thorben Vierkant sprach von einer „Vergesellschaftung von privaten Problemen“ und äußerte Zweifel an der Umsetzbarkeit. Er nannte mögliche Konflikte bei Reinigung und Winterdienst sowie die Sorge, dass Parkflächen am Morgen noch belegt sein könnten, wenn der Kundenverkehr beginne.
Für die FDP verteidigte Tim Kehrwieder den Antrag. Die gemeinsame Initiative mit der Linken sei aus seiner Sicht ein Zeichen für die Sachlichkeit des Vorschlags. Er betonte den freiwilligen Charakter des Modells und verwies darauf, dass niemand Eigentümern vorschreiben solle, wie sie ihre Flächen zu nutzen hätten. Vielmehr gehe es darum, in Vierteln mit hohem Parkdruck pragmatische Entlastungen zu prüfen.
In ihrer Stellungnahme hatte die Stadtverwaltung darauf hingewiesen, dass die Genehmigung und der Betrieb von Sammelparkplätzen im Rahmen des geltenden Baurechts geregelt seien. Die Betriebszeiten würden in der jeweiligen Baugenehmigung festgelegt. Eine Nutzung außerhalb der Öffnungszeiten, insbesondere nachts zwischen 22 und 6 Uhr, setze Nachweise zum Lärmschutz und Verkehrsaufkommen voraus. Grundsätzlich sei eine Mehrfachnutzung privater Parkplätze bereits heute möglich, sofern diese Voraussetzungen erfüllt seien. Ein Stadtratsbeschluss sei dafür nicht erforderlich.











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