Stadtratsantrag: Linke wollen Mieterhöhungen bei HWG und GWG auf maximal 2 Prozent im Jahr begrenzen

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11 Antworten

  1. Emmi sagt:

    Aber bitte nicht durch jährliche Mieterhöhungen!!! Das wäre noch kostspieliger

  2. Ex-Vermieter sagt:

    „Von den positiven Auswirkungen auf den kommenden Mietspiegel profitieren wiederum alle.“

    Da sind sie wieder diese Traumtänzer, die meinen, die Welt höre an den deutschen Grenzen auf!

    Jungs, hört mir einfach mal zu:

    Ein Vermieter ist kein Goldesel, der sein Eigentum (Wohnraum) für umsonst anderen zur Verfügung stellt. Er will damit Geld verdienen. Und wenn er damit auf Grund gestiegener Kosten und gedeckelter Miete kein Geld verdienen kann, dann hört sich die Vermietung auf.

    Wer schlau ist, verkauft sein Mietobjekt und legt sein Geld in dividendenstarken Aktien oder hochverzinsten Anleihen an.

    • Alt-Dölauer sagt:

      So hab ich es gemacht. Alles verkauft und anders investiert. Vermieten – nie wieder. Viel Aufwand und kaum Rendite. Wenn ich das auf einen Stundenlohn umrechne, nein danke. Und dann kommen so linke Traumtänzer, die selbst nie was gebacken bekommen haben, und durch ihr Wirtschaftsverständnis nicht nur jede Nation, die sie regiert haben in den Ruin getrieben haben, sondern die Bürger inkl. Mieter gleich mit. Wer als Mieter glaubt, das würde ihm nützen, denkt nur kurzfristig und ist ohne ( Wirtschafts-)Verstand. Und der Stadt als GBG Eigner könnte man Veruntreuung von Steuergeldern und Wettbewerbsverzerrung vorwerfen, wenn sie keine marktgerechten Mieten nimmt.

    • Ebbe04Sand sagt:

      Jawoll, sicher 0,0 Profit aus den Mieten gewonnen. Ihr seid alle so gut und selbstverliebt in die eigenen Geschichten „Vom nicht lohnen“.

  3. Stadtratsbeobacher sagt:

    Hat nicht der Fraktionsvorsitzende der Linken besonders unter Beweis gestellt, wie er mit Geld umgehen kann?

    Am Ende will er nur als Aufsichtsratsvorsitzender in der sich selbst organisierten Wohnung billig wohnen…

  4. PaulusHallenser sagt:

    Die Linkspartei aus dem wirtschaftlichen Zusammenbruch der ehemaligen DDR nichts gelernt. Miterhöhungen, die unter der Inflationsrate liegen und auch sonst steigende Betriebskosten nicht abbilden, lassen jeden Unternehmen kaputtgehen. Die Begrenzung der Miterhöhungen auf 2% ist pures Gift für den Wohnungsbestand der HWG, denn die sind so nicht zu erhalten.

    Bodo Meerheim und seine Partei sollten endlich aus dem Stadtrat verschwinden, denn deren Forderungen ruinieren die Stadt nachhaltig.

  5. Alois Maier sagt:

    Was für ein verlogenerTyp , dieser Meerheim . Die HWG hat die Miete in der Innenstadt um satte zwanzig Prozent erhöht . Wo war denn da der Aufschrei der PDS im Stadtrat . Die Mieterhöhung hat viele Rentner und Bürgergeldempfänger getroffen , die jetzt noch mehr drangsaliert werden vom Jobcenter .

    • PaulusHallenser sagt:

      „Die HWG hat die Miete in der Innenstadt um satte zwanzig Prozent erhöht . Wo war denn da der Aufschrei der PDS im Stadtrat .“

      Alois Maier,
      die Mieterhöhung in Höhe von 20% für HWG-Innenstadtwohnungen geht völlig in Ordnung, denn einerseits sind die Kosten für die Bewirtschaftung von Wohnraum in den letzten Jahren stark gestiegen, andererseits sind die Mieten für Innenstadtwohnungen in Halle im Vergleich zu anderen Großstädten viel zu niedrig, was das Lebensqualität senkt und Investoren von der Schaffung hochwertigen Wohnraums abschreckt.

      „Die Mieterhöhung hat viele Rentner und Bürgergeldempfänger getroffen , die jetzt noch mehr drangsaliert werden vom Jobcenter“

      Seit wann haben Rentner Probleme mit dem Jobcenter? Die bekommen doch ihr Geld von den privaten und gesetzlichen Rentenversicherungen.

      Dass das Jobcenter Druck auf Bürgergeldempfänger ausübt, ist übrigens völlig richtig, denn es gibt kein Grundrecht auf preisewerte Innenstadtwohnungen für Sozialgeldempfänger. Die können zur Not auch nach Neustadt ziehen, wo es günstigen Wohnraum gibt, oder noch besser, diese Leute suchen sich bezahlte Arbeit, um so eine schöne Innenstadtwohnung anmieten zu können.

      • Luft nach oben sagt:

        So isses!

      • PaulusHallenser schwurbelt mal wieder... sagt:

        „Seit wann haben Rentner Probleme mit dem Jobcenter?“

        Wo genau steht das? Der Rest ist auch wieder nur Quark, wie üblich.

        • XYZ sagt:

          Steht im Beitrag weiter oben – LESEN !!

          Alois Maier 4. September 2023 um 14:21 Uhr
          Was für ein verlogenerTyp , dieser Meerheim . Die HWG hat die Miete in der Innenstadt um satte zwanzig Prozent erhöht . Wo war denn da der Aufschrei der PDS im Stadtrat . Die Mieterhöhung hat viele Rentner und Bürgergeldempfänger getroffen , die jetzt noch mehr drangsaliert werden vom Jobcenter

          • @Dummschwätzer sagt:

            Auf die Idee, dass das erwähnte Jobcenter sich nur auf die Bürgergeldempfänger bezieht, kommst du also nicht? Hast du einen Schulabschluss?

  6. längst überfällig sagt:

    Ja wo isser denn eigentlich der Mietspiegel?

  7. Stefan S sagt:

    Gute Sache, finde ich gut.

  8. Ur-Hallenser sagt:

    Dann kann ich, als Vermieter, auch jährlich um 2% bzw. 3% die Miete erhöhen, prima.

    • blubb sagt:

      Nein, kannst du nicht. Nur aller 3 Jahre und das auch nur, wenn vergleichbare Wohnungen in direkter Umgebung nachweislich höhere qm-Kaltmieten aufweisen.

      • huch! sagt:

        „Während des Mietverhältnisses können die Parteien eine Erhöhung der Miete vereinbaren.“

        • @Dummschwätzer sagt:

          Warum sollten Mieter ohne Grund eine höhere Miete akzeptieren? Zahlst du beim Bäcker auch immer noch 1€ mehr als du eigentlich zahlen musst?

          • huch! sagt:

            Wenn der Bäcker einen höheren Preis verlangt (steht ihm frei; sogar „ohne Grund“) und ich möchte das Brot trotzdem haben, dann zahle ich selbstverständlich. Anders: Ich akzeptiere den höheren Preis.

            Wenn nicht, dann zwingt mich weder der Bäcker, noch irgendwer sonst, den das Brot zu kaufen.

            Schön, dass du das Prinzip verstanden hast. Ok, vermutlich nicht verstanden, aber doch (aus Versehen) korrekt angewendet. Ja, beim Kaufvertrag gilt das gleiche Prinzip. Aber vielleicht mietest du dein Brot auch. Wer weiß….

          • @huch-Troll sagt:

            Unterliegt der Brotkauf beim Bäcker dem Mietgesetz?
            Das Mietgesetz wurde einst erfunden, um Mieter vor der Gier der Vermieter zu schützen. Da gelten also Regeln, die weder Bäcker, noch Fleischer noch Möbelhäuser betreffen.
            Und nun erkläre nochmal, warum Mieter einfach so (ohne Grund wie z.B. einen Sanierungsmehrwert) für denselben Mietgegenastand plötzlich mehr zahlen wollen sollten, wenn Mietgesetze ihn vor negativen Folgen durch Nichtzustimmung schützen.

      • bin gespannt sagt:

        Das alles ohne Mietspiegel. 🙂 🙂 🙂

        Ach blubb du Dummerle.

  9. Besitzer sagt:

    Ich als Vermieter bestimme wie hoch die Miete sein wird. Ich!

  10. Nebelkerze sagt:

    Ein Großteil der Mieter von HWG und GWG beziehen Sozialhilfe oder Bürgergeld. Es ist schlicht eine Umverteilung von staatlichen Geldern. Die Argumentation von Meerheim ist eine billige Nebelkerze! Was ist der wahre Grund für den Antrag?!