Stadtratsvorsitzende zum Gerichtsurteil im Streit mit der AfD: „Stadtrat zu mehrheitlicher Zustimmung zu verpflichten, bleibt ein Unding“

Der hallesche Stadtrat hat eine Klage der AfD verloren. Anlass ist ein Streit um die Sachkundigen Einwohner der Partei. Eine Mehrheit des Stadtrats hat den Antrag der AfD abgelehnt. Doch laut Urteil des Verwaltungsgerichts Halle hätten sie zustimmen müssen.
Für die Stadtratsvorsitzende Katja Müller ist das Urteil schwer nachvollziehbar und ein Unding. Zudem löse es einen „gravierenden rechtlichen Widerspruch nicht auf und lässt viele Fragen offen“, so Müller. So sei unklar, wie es sich „rechtlich damit vereinbaren lässt, dass es in entsprechender Abstimmung jedem Stadtrat offen steht, mit „ja“, „nein“ oder „Enthaltung“ zu stimmen“, das Urteil des Verwaltungsgerichts aber eine Mehrheit vom Stadtrat einfordert. Der Gesetzgeber sei gefragt, „vorhandene Widersprüche aufzulösen und das Verfahren der Prüfung und Berufung von Sachkundigen Einwohnern zu schärfen.“
Die komplette Erklärung von Katja Müller:
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle ist teils schwer nachvollziehbar. Es löst einen gravierenden rechtlichen Widerspruch nicht auf und lässt viele Fragen offen.
Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der Beschluss des Stadtrates vom 19. Dezember 2019, die Sachkundigen Einwohner der AfD-Fraktion mehrheitlich nicht zu berufen, rechtswidrig war. Demnach müsse bei der Abstimmung über die Berufung Sachkundiger Einwohner einer Fraktion eine Mehrheit zustande kommen. Wie sich das rechtlich damit vereinbaren lässt, dass es in entsprechender Abstimmung jedem Stadtrat offen steht, mit „ja“, „nein“ oder „Enthaltung“ zu stimmen, bleibt unbeantwortet. Vor allem drängt sich die Frage auf, warum man die Berufung Sachkundiger Einwohner überhaupt abstimmen lässt.
Wenn der Gesetzgeber jeder Fraktion einen Rechtsanspruch auf ihren generellen und auch personellen Vorschlag einräumt, wäre es weitaus nachvollziehbarer, wenn die Gesetzesgrundlage dann auch so gestaltet ist, dass der Vorschlag einer Fraktion im Stadtrat lediglich zur Kenntnis genommen wird. Eine Abstimmung zu ermöglichen, den Stadtrat aber dabei zu mehrheitlicher Zustimmung zu verpflichten, bleibt ein Unding. Zumal die Frage, wie das Ganze vollstreckt werden soll, ebenfalls unbeantwortet bleibt.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle knüpft die durchaus gegebene Möglichkeit, Sachkundige Einwohner abzulehnen, daran, dass der Stadtrat die Sachkunde eines Personalvorschlags nach Prüfung für nicht gegeben hält. Hierbei ist zunächst völlig unklar, nach welchen Kriterien diese Prüfung stattfinden kann, soll und darf. Zudem fasst das Urteil den Begriff „Sachkunde“ sehr eng, nämlich „bezogen auf das jeweilige Aufgabengebiet des jeweils betroffenen Ausschusses“.
Die Mehrheit des Stadtrates hat bei seiner Entscheidung, die Sachkundigen Einwohner der AfD-Fraktion nicht zu berufen, auch Sachkunde in Demokratie und Verfassungstreue berücksichtigt und hatte nicht pauschal sondern bei ganz konkreten Personen berechtigte Zweifel. Wenn das rechtswidrig ist, ist das ein schwieriges Signal. Auf den Punkt gebracht, würde das auch bedeuten, dass theoretisch jeder vorgeschlagene Verfassungsfeind bspw. in den Planungsausschuss als Sachkundiger Einwohner berufen werden muss, sobald er „nur“ Architekt, Landschaftsplaner oder Hobbyexperte ist. Ob das im Sinne einer wehrhaften Demokratie ist, darf bezweifelt und hinterfragt werden.
Kurzum: Mit dem Urteil bleibt sowohl im konkreten Fall als auch perspektivisch vieles ungeklärt. Hier ist der Gesetzgeber gefragt, vorhandene Widersprüche aufzulösen und das Verfahren der Prüfung und Berufung von Sachkundigen Einwohnern zu schärfen.
Grausam, wie solche roten Ideologen mit ihren Kinderspielchen die Kommunale Arbeit blockieren. Kann man nur hoffen, dass die Dame den gleich Abflug macht, wie ihre Partei in den Umfragewerten.
Wer glaubt, dass AfD nahe „sachkundige“ Einwohner kommunale Arbeit machen wollen, der kann auch gleich den Abflug machen.
Dein Deckname ist wahrlich Programm.
Warum wie blöd bist du denn schon mal von Demokratie gehört? Leider gibt es die in Deutschland nicht mehr. Durch die große Verdummung der Menschen. Die einfach nicht mehr denken können.
Wer auf Anhieb weiss ob er Männlein oder Weiblein in einer gendergerechten autofreien Kommune ist – wo alles was die Stadt braucht mit Lastenrädern reinkommt , ist allerdings für weitere progressive zukunftsweisende Ratschläge nicht zu gebrauchen
„Demnach müsse bei der Abstimmung über die Berufung Sachkundiger Einwohner einer Fraktion eine Mehrheit zustande kommen.“
Ein Parlament welches nur Abnicken darf, hatten wir schon mal zu Nazi-Zeiten und im Sozialismus.
Ich hoffe die Stadträte lassen sich zu gar nichts zwingen. Dass die AfDler lieber wieder die „guten alten Zeiten“ herbei sehnen, überrascht nicht.
ein „nein“ ist doch kein „kinderspielchen“
Sie hat doch recht. Jeder kann stimmen wie er will. Auch die braunen müssen andere sachkundigen Einwohner nicht wählen.
Da pochen sie drauf aber wenns um sie geht heulen sie sich beim Gericht aus. Peinlich!
Ist ja aber auch Schei…. wenn es im Stadtrat auch noch Menschen gibt die nicht der gleichen Meinung wie alle anderen sind. Noch besser wäre es wenn man die eigene Familie mit unterbringen könnte…
👍👍👍 Da haste sowas von recht !
Warum gibt es eine Abstimmung, wenn die Abstimmung im Grunde irrelevant ist?
Eine gute Frage. Im Prinzip würde eine Festlegung reichen.
Es ist nur über die fachliche Eignung der sachkundigen Einwohner abzustimmen , den linken Stadtrat hat das aber überhaupt nicht interessiert , sondern der hat die abgewählt , die keine linke Weltanschauung hatten u. das ´verstößt gegen das Kommunalverfassungsgesetz.
Ist quatsch, und das weißt du auch selbst. Als sachkundiger Bürger muß man eben auch dazu geeignet sein. Und genau das stellten die ablehnenden Stadträte damals in Frage. Zu Recht offenbar, denn die AfD hat sich in keinster Weise um eine Lösung ihres Paketproblems geschert…
Lies dir das Urteil noch mal durch , bei manchen fällt der Groschen centweise – du hast es bisher noch nicht ansatzweise verstanden.
Demokratie wird von Demokraten also als „Unding“ bezeichnet. Interessant.
Gerichtsurteil, Mandatsfreiheit, Volksherrschaft – alles eins
Genau so stell ich mir die Vorschläge für Sachkundigen Einwohner der Afde vor. Gezielte Desinformation.
Zur Zustimmung „gezwungen“ zu werden ist keine Demokratie.
Und wie war das beim GEZ-Beitrag, als Haselhoff ablehnen wollte? Das Gericht hat entschieden, dass die Abstimmung nur mit „Ja“ möglich ist, alles andere wäre verfassungswidrig. Warum dann nicht auch hier?
Denkst du dir sowas selbst aus?
Nein, siehe hier:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-1bvr275620-rundfunkbeitrag-erhoehung-verfassungsbeschwerde-art-5-gg-streit-sachsen-anhalt/
Lies erst mal vor dem „erklären“. Es gab gar keine Abstimmung. Das war das Problem.
Eine Abstimmung zu machen, deren Ausgang rechtlich bindend vordefiniert ist .. das ist keine Demokratie, das ist tatsächlich ein Unding.
Nein, ist es nicht. Stadtparlamente sind an die Regeln gebunden die von übergeordneten Parlamenten (Land, Bund, EU) geschaffen werden. Die Kontrolle obliegt Gerichten. Die Akzeptanz dieser Regel ist wieder Bestandteil einer Demokratie. Wenn man das nicht mehr will, sollte man einen Diktator bestellen, da arbeiten derzeit an alle dran, nur der Diktator heißt jeweils anders, und die im Lager enden sind anders.
Welche dieser Regeln gibt Abstimmungsergebnisse vor?
Die Gründe für die Entscheidung steht in der Begründung… Der Richter legt das Gesetz aus. Wenn das Gesetz unklar formuliert ist, ist das nicht die Schuld des Richters, sondern der Politik. Bananengesetze reifen erst in der Rechtsprechung.
Frage war:
„Welche dieser Regeln gibt Abstimmungsergebnisse vor?“
auf
„Stadtparlamente sind an die Regeln gebunden…“
Gibt keine solchen Regeln. War klar. Wieder nur geschwätzt.
Der Stadtrat tut Menschen Unrecht nur weil diese in deren Augen, das falsche
Parteibuch haben oder einfach nur Sachkunde besitzen. Ich merke das Frau
Müller mit einer Niederlage schwer umgehen kann. Was qualifiziert so ein Verhalten ?
Der Stadtrat sollte im Sinne seiner Aufgaben dem Wohl der Wähler nachkommen
und durch Organtreue die Zusammenarbeit gewährleisten.
Weil es Nazis und braunes Gesindel ist , deshalb !
Nein, die AfD hat zum Beispiel eine Repräsentantin aus dem Flamberg-Haus der IB aufgestellt.
Da dürfen doch die Stadträte im Sinne von § 43 (1) Satz 1 KVG LSA entscheiden.
Aha, und was konkret hat diese Frau verbrochen?
Hat sie mehr Menschenleben auf dem Gewissen als die Mauerschützenpartei unserer Stadtratsvorsitzenden?
Weil dieser unfähige Stadtrat aus Prinzip generell jegliche Anträge oder Vorschläge der AfD ablehnt. Deshalb finde ich das Urteil schon gut so. Warum sollte nicht ein Architekt im Planungsausschuss mitarbeiten können? Jeder, der mehr Ahnung hat als ihr, sollte willkommen sein. Man sieht ja, was dabei rauskommt, wenn man ungebildete Leute ohne jegliche berufliche Erfahrung zu Ministern macht…
Wenn er braunes Gedankengut in seiner Fachexpertise hat, ist er fachlich ungeeignet. Hast du das jetzt endlich mal verstanden?
Einmal noch, los.
Wörterbuch: definieren-bestimmen, festlegen. Wie definiert K. Müller einen Verfassungsfeind eigentlich? Und wer sind diese konkreten Personen? Auch hier sind viele Fragen für die Einwohner von Halle offen.
Von der Müller erwarte ich solchen Unsinn. Die kapiert nicht, wie Demokratie läuft. Eine Zumutung diese Person.
Linke werden sich daran gewöhnen müssen, dass in 2 Jahren Linke und Grüne nicht mehr existieren.
CDU/AfD oder CDU mit Sahra sind dann am Zuge. Also prustet euch nicht auf.
Komm in den Rat und sag es ihr genauso ins Gesicht du Feigling !
Andere Feigling nennen und selber unter dem Namen eines langjährigen Users posten – genau mein Humor!
Ich verstehe das Urteil so, dass der Stadtrat auch weiterhin einzelne Vorschläge/Personen als Sachkundiger Einwohner ablehnen kann, aber nicht pauschal die ganze AFD Liste.
Einen solchen Antrag hat die afd aber nicht eingereicht, sondern nur eine komplette Liste.
Ich würde beim nächsten Mal wieder genau so abstimmen. Seltsam, das Demokratieverständnis der AfD-Fanboys … „ihr müsst aber dafür stimmen …!!!“ Einen Scheiss muss man.
Da ist wieder ein linker Extremist schlauer als das Gericht, lustig irgendwie.
Für einen Extremisten hat Franzl nicht das Zeug dazu.
Klar, es sind alle linke Extremisten, die nicht bei der AfD mitziehen … leg‘ dich wieder hin !
Die Frau Müller, deren Abwanderung in „höhere Funktionen“ nach Thüringen unerklärlich (oder doch nicht) gestoppt wurde, scheint ihre Profilierung im Stadtrat von Halle weiterhin zu betreiben. Leider merkt sie dabei scheinbar nicht, dass die von ihrer Partei eingeforderte Demokratie sie selbst in die Annalen der Vergangenheit versetzen wird!
Frau Müller kann einfach auf § 43 (1) Satz 2 KVG LSA verweisen: „Sie sind an Aufträge
und Weisungen nicht gebunden.“
Also dürfen die Stadträte weiterhin den Antrag aus guten Gründen ablehnen, dann muss halt das Landesverwaltungsamt oder ein Verwaltungsgericht eine „Ersatzvornahme“ anordnen.
Ohne Gründe sogar. Ersatzvornahme ist was anderes und nicht einschlägig. Lernst du gar nichts bei deinen Beobachtungen?
§ 43 (1) Satz 2 KVG LSA gilt aber weiterhin
Vielleicht hilft ja mal ein Blick ins Kommunalverfassungsgesetz. Da steht drin, daß die Fraktionen die Mitglieder der Ausschüsse benennen (§47). Das hat die AFD offenbar getan. Anschließend stimmt das Kommunalparlament zu (§49). Die einzigen Gründe, die das Gesetz kennt, um einen sachkundigen Bürger abzulehnen: Mitgliedschaft im Kommunalparlament, Angestellter bei der Kommune oder zu hohe Zahl an Berufungen. Das wars. Kann man jetzt gut finden oder nicht, aber selbst Verfassungstreue oder Bekenntnis zur Demokratie werden im Gesetz nicht genannt. Ist aber auch schwer vorzustellen, wie ehrenamtliche Stadträte die Verfassungstreue von jemandem beurteilen wollen. Sowas können eigentlich nur Gerichte, wenn z.B. einzelnen Extremisten die Wählbarkeit per Gerichtsbeschluss entzogen wird. Und diese Fälle sind so selten…da lohnt sich nicht mal das recherchieren.
Fachliche Expertise ist gefraagt, und die war eben bei einigen der Paketvorschläge nicht gegeben.
Die AfD wollte bestimmt Hallmarkt-Heike als „fachkundig“ berufen 😀
Horhorhor, jetzt hastes der AfD aber mal so richtig gegeben! Du Held!
Jo, die kann aber auch was an der Flasche. Und mach Heike mal nicht schlecht und wirf Sie in einen Topf mit dem braunen Abschaum. Das hat Sie nicht verdient!
Sonst heißt es doch immer die Blauen, passt also bestens.
Sind die Stadträte in der Lage, vorgeschlagene Sachkundige Einwohner zu deren Sachkunde in Demokratie und Verfassungstreue zu beurteilen?
Mithin, können sie also jeden x-beliebigen Menschen danach beurteilen?
Braucht es dazu einen Befähigungsnachweis, oder geht’s nach Bauchgefühl oder auch nach Parteidisziplin?
Mir fällt auf, dass Frau Müller scheinbar eine Flatrate am Gericht hat. Findet sie sich noch raus?
So isses.
Wenn eine Frau Müller von Verfassungsfeinden spricht , kann sie ja nur ihre Partei meinen.
Die Müller hat offensichtlich große intellektuelle u. mentale Probleme diese rechtsstaatliche Entscheidung des Gerichtes zu akzeptiern u. sie wird sie wohl auch nicht umsetzen.
Braucht sie mit der Kommunalverfassung Sa-Anhalts auch nicht. Die ist da nämlich eindeutig. Und kein Stadtrat etc kann zu solcher geforderten Stimmabgabe gezwungen werden
Ach ja, die Kommunalverfassung. Wer kennt sie nicht.
Wir sind echte Fachexperten.
Wann begreift die Vorsitzende endlich was geltendes Recht ist und hat schon über die Medien den zu Unrecht suspendierenden OB Wiegand aus dem Rathaus geworfen!!!
Da vermischt du zwei Dinge . Bei den AFD-SKE gehts um die falsche Gesinnung , bei Wiegand um dutzende Dienstvergehen. Gesinnungsmässig liegen die Genossin Müller u. der Ex SPD-Genosse Wiegand gar nicht so weit auseinander , Die Linke u. die SPD sind beides linke Parteien.
Gewählt ist gewählt. Und wenn das einigen nicht passt ist das ihre Sache.
Aber eine Demokratie funktioniert nun mal nicht so das man eine Partei „abwürgen“ kann weil sie nicht ins politische Weltbild passt. Das muss man schlichtweg aushalten