Stadtratsvorsitzende zum Gerichtsurteil im Streit mit der AfD: „Stadtrat zu mehrheitlicher Zustimmung zu verpflichten, bleibt ein Unding“

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57 Antworten

  1. Moses sagt:

    Grausam, wie solche roten Ideologen mit ihren Kinderspielchen die Kommunale Arbeit blockieren. Kann man nur hoffen, dass die Dame den gleich Abflug macht, wie ihre Partei in den Umfragewerten.

    • Blindschleiche sagt:

      Wer glaubt, dass AfD nahe „sachkundige“ Einwohner kommunale Arbeit machen wollen, der kann auch gleich den Abflug machen.

      • Studioso sagt:

        Dein Deckname ist wahrlich Programm.

      • winter sagt:

        Warum wie blöd bist du denn schon mal von Demokratie gehört? Leider gibt es die in Deutschland nicht mehr. Durch die große Verdummung der Menschen. Die einfach nicht mehr denken können.

      • Freiluftirrenhaus sagt:

        Wer auf Anhieb weiss ob er Männlein oder Weiblein in einer gendergerechten autofreien Kommune ist – wo alles was die Stadt braucht mit Lastenrädern reinkommt , ist allerdings für weitere progressive zukunftsweisende Ratschläge nicht zu gebrauchen

    • Abstimmungszwang=Demokratie? sagt:

      „Demnach müsse bei der Abstimmung über die Berufung Sachkundiger Einwohner einer Fraktion eine Mehrheit zustande kommen.“

      Ein Parlament welches nur Abnicken darf, hatten wir schon mal zu Nazi-Zeiten und im Sozialismus.

      Ich hoffe die Stadträte lassen sich zu gar nichts zwingen. Dass die AfDler lieber wieder die „guten alten Zeiten“ herbei sehnen, überrascht nicht.

    • klaus sagt:

      ein „nein“ ist doch kein „kinderspielchen“

    • Martin sagt:

      Sie hat doch recht. Jeder kann stimmen wie er will. Auch die braunen müssen andere sachkundigen Einwohner nicht wählen.
      Da pochen sie drauf aber wenns um sie geht heulen sie sich beim Gericht aus. Peinlich!

  2. Klingelingeling sagt:

    Ist ja aber auch Schei…. wenn es im Stadtrat auch noch Menschen gibt die nicht der gleichen Meinung wie alle anderen sind. Noch besser wäre es wenn man die eigene Familie mit unterbringen könnte…

  3. Gucki sagt:

    Warum gibt es eine Abstimmung, wenn die Abstimmung im Grunde irrelevant ist?

    • Leser sagt:

      Eine gute Frage. Im Prinzip würde eine Festlegung reichen.

      • linke Antidemokraten sagt:

        Es ist nur über die fachliche Eignung der sachkundigen Einwohner abzustimmen , den linken Stadtrat hat das aber überhaupt nicht interessiert , sondern der hat die abgewählt , die keine linke Weltanschauung hatten u. das ´verstößt gegen das Kommunalverfassungsgesetz.

        • Pressesprecher sagt:

          Ist quatsch, und das weißt du auch selbst. Als sachkundiger Bürger muß man eben auch dazu geeignet sein. Und genau das stellten die ablehnenden Stadträte damals in Frage. Zu Recht offenbar, denn die AfD hat sich in keinster Weise um eine Lösung ihres Paketproblems geschert…

          • Borniertheit blockiert Hirn sagt:

            Lies dir das Urteil noch mal durch , bei manchen fällt der Groschen centweise – du hast es bisher noch nicht ansatzweise verstanden.

  4. Demokrat sagt:

    Demokratie wird von Demokraten also als „Unding“ bezeichnet. Interessant.

  5. Lutzebach sagt:

    Der Stadtrat tut Menschen Unrecht nur weil diese in deren Augen, das falsche
    Parteibuch haben oder einfach nur Sachkunde besitzen. Ich merke das Frau
    Müller mit einer Niederlage schwer umgehen kann. Was qualifiziert so ein Verhalten ?
    Der Stadtrat sollte im Sinne seiner Aufgaben dem Wohl der Wähler nachkommen
    und durch Organtreue die Zusammenarbeit gewährleisten.

    • 10010110 sagt:

      Weil es Nazis und braunes Gesindel ist , deshalb !

    • Stadtratsbeobacher sagt:

      Nein, die AfD hat zum Beispiel eine Repräsentantin aus dem Flamberg-Haus der IB aufgestellt.

      Da dürfen doch die Stadträte im Sinne von § 43 (1) Satz 1 KVG LSA entscheiden.

      • fragjanur sagt:

        Aha, und was konkret hat diese Frau verbrochen?
        Hat sie mehr Menschenleben auf dem Gewissen als die Mauerschützenpartei unserer Stadtratsvorsitzenden?

  6. Adam O. sagt:

    Weil dieser unfähige Stadtrat aus Prinzip generell jegliche Anträge oder Vorschläge der AfD ablehnt. Deshalb finde ich das Urteil schon gut so. Warum sollte nicht ein Architekt im Planungsausschuss mitarbeiten können? Jeder, der mehr Ahnung hat als ihr, sollte willkommen sein. Man sieht ja, was dabei rauskommt, wenn man ungebildete Leute ohne jegliche berufliche Erfahrung zu Ministern macht…

  7. Rosenrot sagt:

    Wörterbuch: definieren-bestimmen, festlegen. Wie definiert K. Müller einen Verfassungsfeind eigentlich? Und wer sind diese konkreten Personen? Auch hier sind viele Fragen für die Einwohner von Halle offen.

  8. Also sagt:

    Von der Müller erwarte ich solchen Unsinn. Die kapiert nicht, wie Demokratie läuft. Eine Zumutung diese Person.

  9. Der Seher sagt:

    Linke werden sich daran gewöhnen müssen, dass in 2 Jahren Linke und Grüne nicht mehr existieren.
    CDU/AfD oder CDU mit Sahra sind dann am Zuge. Also prustet euch nicht auf.

  10. 10010110 sagt:

    Komm in den Rat und sag es ihr genauso ins Gesicht du Feigling !

    • blubb sagt:

      Andere Feigling nennen und selber unter dem Namen eines langjährigen Users posten – genau mein Humor!

  11. Urteil nicht verstanden sagt:

    Ich verstehe das Urteil so, dass der Stadtrat auch weiterhin einzelne Vorschläge/Personen als Sachkundiger Einwohner ablehnen kann, aber nicht pauschal die ganze AFD Liste.

  12. Franz2 sagt:

    Ich würde beim nächsten Mal wieder genau so abstimmen. Seltsam, das Demokratieverständnis der AfD-Fanboys … „ihr müsst aber dafür stimmen …!!!“ Einen Scheiss muss man.

  13. Itzig sagt:

    Die Frau Müller, deren Abwanderung in „höhere Funktionen“ nach Thüringen unerklärlich (oder doch nicht) gestoppt wurde, scheint ihre Profilierung im Stadtrat von Halle weiterhin zu betreiben. Leider merkt sie dabei scheinbar nicht, dass die von ihrer Partei eingeforderte Demokratie sie selbst in die Annalen der Vergangenheit versetzen wird!

  14. Stadtratsbeobacher sagt:

    Frau Müller kann einfach auf § 43 (1) Satz 2 KVG LSA verweisen: „Sie sind an Aufträge
    und Weisungen nicht gebunden.“

    Also dürfen die Stadträte weiterhin den Antrag aus guten Gründen ablehnen, dann muss halt das Landesverwaltungsamt oder ein Verwaltungsgericht eine „Ersatzvornahme“ anordnen.

    • Malte sagt:

      Ohne Gründe sogar. Ersatzvornahme ist was anderes und nicht einschlägig. Lernst du gar nichts bei deinen Beobachtungen?

  15. Demokrat sagt:

    § 43 (1) Satz 2 KVG LSA gilt aber weiterhin

  16. stephan sagt:

    Vielleicht hilft ja mal ein Blick ins Kommunalverfassungsgesetz. Da steht drin, daß die Fraktionen die Mitglieder der Ausschüsse benennen (§47). Das hat die AFD offenbar getan. Anschließend stimmt das Kommunalparlament zu (§49). Die einzigen Gründe, die das Gesetz kennt, um einen sachkundigen Bürger abzulehnen: Mitgliedschaft im Kommunalparlament, Angestellter bei der Kommune oder zu hohe Zahl an Berufungen. Das wars. Kann man jetzt gut finden oder nicht, aber selbst Verfassungstreue oder Bekenntnis zur Demokratie werden im Gesetz nicht genannt. Ist aber auch schwer vorzustellen, wie ehrenamtliche Stadträte die Verfassungstreue von jemandem beurteilen wollen. Sowas können eigentlich nur Gerichte, wenn z.B. einzelnen Extremisten die Wählbarkeit per Gerichtsbeschluss entzogen wird. Und diese Fälle sind so selten…da lohnt sich nicht mal das recherchieren.

  17. reiner sagt:

    Sind die Stadträte in der Lage, vorgeschlagene Sachkundige Einwohner zu deren Sachkunde in Demokratie und Verfassungstreue zu beurteilen?
    Mithin, können sie also jeden x-beliebigen Menschen danach beurteilen?
    Braucht es dazu einen Befähigungsnachweis, oder geht’s nach Bauchgefühl oder auch nach Parteidisziplin?

  18. Emmi sagt:

    Mir fällt auf, dass Frau Müller scheinbar eine Flatrate am Gericht hat. Findet sie sich noch raus?

  19. jep sagt:

    So isses.

  20. JEB sagt:

    Wenn eine Frau Müller von Verfassungsfeinden spricht , kann sie ja nur ihre Partei meinen.

    • Sozialpunktesystem sagt:

      Die Müller hat offensichtlich große intellektuelle u. mentale Probleme diese rechtsstaatliche Entscheidung des Gerichtes zu akzeptiern u. sie wird sie wohl auch nicht umsetzen.

      • Malte sagt:

        Braucht sie mit der Kommunalverfassung Sa-Anhalts auch nicht. Die ist da nämlich eindeutig. Und kein Stadtrat etc kann zu solcher geforderten Stimmabgabe gezwungen werden

  21. BESORGTER Hallenser sagt:

    Wann begreift die Vorsitzende endlich was geltendes Recht ist und hat schon über die Medien den zu Unrecht suspendierenden OB Wiegand aus dem Rathaus geworfen!!!

    • besonderer Verdienst sagt:

      Da vermischt du zwei Dinge . Bei den AFD-SKE gehts um die falsche Gesinnung , bei Wiegand um dutzende Dienstvergehen. Gesinnungsmässig liegen die Genossin Müller u. der Ex SPD-Genosse Wiegand gar nicht so weit auseinander , Die Linke u. die SPD sind beides linke Parteien.

  22. Hallenser55 sagt:

    Gewählt ist gewählt. Und wenn das einigen nicht passt ist das ihre Sache.
    Aber eine Demokratie funktioniert nun mal nicht so das man eine Partei „abwürgen“ kann weil sie nicht ins politische Weltbild passt. Das muss man schlichtweg aushalten