Straßenbahn und Rettungswagen kollidieren in Halle-Neustadt – keine Verletzten, RTW war nicht auf Einsatzfahrt

Keine Antworten

  1. Zappelphilipp sagt:

    Und wieder eine Tram in der Werkstatt ….. 🤔

  2. Verkehrsregler sagt:

    Und wieder ein traumatisierter Straßenbahnfahrer…!

  3. 🤔🤔🤔 sagt:

    Und wieder zwei Schwätzer.

  4. Hallore sagt:

    Nur weil der RTW keine Signalfahrt hatte, heißt das nicht dass er keinen Auftrag hatte bzw. keinen Einsatz.

    Er hätte auch eine stille Fahrt haben können, dies wird zum Beispiel bei nicht lebensbedrohlichen Einsatzfahrten gemacht.

    Im Übrigen muss bei einer Signalfahrt sich auch an die StVO gehalten werden, nur hat der RTW vor allen Verkehrsteilnehmern Vorrang.

  5. RTW sagt:

    Stille Fahrt aber Blaulicht an.
    Wenn weder Blaulicht noch Martinshorn, hat der RTW sich genau wie jeder andere an die StVO zu halten.

  6. Hallenserin1968 sagt:

    Warum guckt man (oder Frau) als Fahrer nicht in den Rück- bzw. Seitenspiegel, wenn man verbotener Weise wenden will – noch dazu, wenn man nicht mal 150 m vorher an einer Haltestelle vorbei gefahren ist?

    • : sagt:

      Wenn es verboten ist, dann am besten gar nicht wenden. Wird schon seinen Grund haben.

      Ach nee. Das Verbot ist bestimmt wieder von den Grünen, da muss man natürlich zivilen Ungehorsam zeigen. Iss klar.