Südstadt-Center: Geschlossen, gesperrt, vergessen? – Das sagt die Stadt

Dieser Artikel ist die Fortsetzung unserer Berichterstattung vom 20. März 2026. Die Stadt Halle (Saale) hat sich zu den aufgeworfenen Fragen geäußert – mehr als 22 Stunden nach der gesetzten Frist und nach Veröffentlichung unseres ersten Artikels.

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Die Stadt antwortet – zu vielem, aber nicht zu allem

Auf unsere detaillierte Presseanfrage mit konkreten Widersprüchen antwortete die Pressestelle der Stadt Halle am 21. März 2026 um 14:30 Uhr – einem Samstag. Die gesetzte Frist war der 20. März 2026 um 16:00 Uhr. Bei allen rechtlich heiklen Fragen – zur Wirksamkeit der Zustellung, zur Schließung vor formeller Bekanntgabe und zur Verhältnismäßigkeit – verwies die Stadt auf laufende Widerspruchsverfahren:

„Aufgrund laufender Verwaltungs- bzw. Widerspruchsverfahren kann keine weitere Äußerung erfolgen.“

Das ist juristisch nachvollziehbar. Journalistisch ist es jedoch ein klares Signal: Die Stadt kann oder will diese Fragen öffentlich nicht beantworten, weil die Antworten sie in laufenden Verfahren belasten könnten.

Zustellung: War die Schließung rechtswirksam?

In unserem ersten Artikel hatten wir auf einen Widerspruch hingewiesen: Die Stadt behauptet, alle Mieter seien am 04. Februar 2026 per E-Mail informiert worden. Uns liegt jedoch ein Zustellungsnachweis vor, wonach eine Mieterin die Nutzungsuntersagung per Brief erst am 12. Februar 2026 um 10:00 Uhr erhalten hat – eine Woche nach der faktischen Schließung.

Auf die Frage, ab welchem Zeitpunkt die Nutzungsuntersagung gegenüber den Mietern als wirksam gilt und ob eine E-Mail überhaupt eine rechtswirksame Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes darstellt: keine inhaltliche Antwort. Die Stadt verweist auf laufende Verfahren.

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Wohnbereich Treppenhaus E: Keine Antwort auf die entscheidende Frage

Der Nutzungsuntersagungsbescheid vom 02. Februar 2026 erwähnt den Wohnbereich und Treppenhaus E mit keinem einzigen Wort. Dennoch ist dieser Bereich weiterhin gesperrt. Treppenhaus E verfügt nachweislich über einen eigenständigen Flucht- und Rettungsweg, eine geprüfte Brandschutztür, einen funktionierenden Rauchabzug und TÜV-geprüfte Feuerlöscher.

Auf die Frage, auf welcher konkreten Rechtsgrundlage der Wohnbereich in die Nutzungsuntersagung einbezogen wurde, antwortet die Stadt:

„Diese Frage wurde bereits im Rahmen der letzten Anfrage beantwortet.“

Eine direkte Antwort auf die Frage, welche konkreten Mängel im Wohnbereich festgestellt wurden: keine.

Brandwache: Geprüft – aber wie?

Aus dem uns vorliegenden Nutzungsuntersagungsbescheid geht hervor, dass die Objektverwalterin bereits am 22. Januar 2026 eine Brandwache als Übergangslösung vorgeschlagen hatte – mit einem konkreten Firmenangebot, das seit dem 15. Januar vorlag. Die Stadt akzeptierte dies nicht.Auf die Frage, aus welchen fachlichen Gründen die Brandwache als milderes Mittel verworfen wurde:

„Auf diese Frage wurde bereits in der Antwort zur letzten Anfrage eingegangen.“

Konkrete Kriterien, die eine Brandwache hätte erfüllen müssen: nicht genannt.

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Was das Stadtratsdokument verrät

Parallel zu unseren Presseanfragen hat die SPD-Fraktion im Stadtrat Fragen zur Zukunft des Südstadt-Centers gestellt. Die Antwort der Verwaltung, unterzeichnet von Baudezernent René Rebenstorf, enthält mehrere bemerkenswerte Aussagen:

Es gibt bereits Kaufinteressenten. Die Verwaltung bestätigt: „Der Stadt sind Kaufinteressenten bekannt, die an den Eigentümer vermittelt wurden.“ Wer diese Interessenten sind und welche Pläne sie verfolgen, bleibt offen. Verhandlungen laufen „unabhängig von der Stadt.“

Die Stadtbibliothek musste umziehen – auf Kosten der Steuerzahler. Der Umzug der Stadtteilbibliothek Süd kostet 9.520 Euro, der Umzug der Fahrbibliothek weitere 2.808 Euro.

Offene Forderungen der Stadt gegenüber dem Eigentümer werden auf Frage 9 des Stadtrats nicht öffentlich beantwortet.

Neue Mieter haben Interesse – aber nur unter Bedingungen: „Anfragen von Nutzungsinteressierten für das Center gibt es bereits, aber diese Unternehmen erwarten grundlegende Verbesserungen am Gebäude als Voraussetzung für ihren Einzug.“

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Was wir vor Ort gehört haben

Bei unserem Besuch am 19. März 2026 sprachen wir mit dem zuständigen Bauleiter der beauftragten Firma SFC Group. Auf die Frage, ob die festgestellten Mängel eine sofortige Nutzungsuntersagung erfordert hätten, antwortete er:

„Nein, die Mängel hätten im laufenden Betrieb behoben werden können.“

Dies ist keine offizielle Stellungnahme der SFC Group – eine Presseanfrage blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet. Das Zitat ist jedoch durch eine anwesende Zeugin belegt.

Was jetzt kommt

Am 25. März 2026 befasst sich der Stadtrat mit der Zukunft des Südstadt-Centers. Die Verwaltung hat angekündigt, im 2. Quartal 2026 einen Nachfolgetermin mit dem Eigentümer zu vereinbaren, der „die Zukunftsentwicklung des Südstadt Centers adressieren soll.“

Außerdem erwartet die Stadt von der Eigentümerin zeitnah sogenannte Prüfberichte nach § 2 TAnlVO – den Nachweis, dass alle technischen Anlagen ordnungsgemäß zusammenwirken. Erst wenn diese vorliegen und geprüft sind, kann die Nutzungsuntersagung aufgehoben werden.

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5 Kommentare

  1. M sagt:

    Ich bin heute am Center vorbei gefahren. Das Center passt hervorragend in die Umgebung. Die Umgebung wurde von den Bewohnern künstlerisch und klimaneutral gestaltet. (Ironie off)

  2. PaulusHallenser sagt:

    Vielen Dank an den DBH-Autor für seine solide Arbeit und Recherche.

    Die Fragestellungen und die Reaktionen der Stadt darauf sind sehr interessant, sie liefern wertvolle Einblicke.

  3. hoffentlich sagt:

    Hoffentlich verhält sich die Stadtpolitik konstruktiver als die Verwaltung, die offenbar immer nur Forderungen aufmacht, ohne nach Lösungen zu suchen.
    Kann nicht sein, dass so ein großes Stadtteilzentrum für zehntausende Menschen sich selbst überlassen wird. Und es ist nicht nur ein Einkaufszentrum. das stimmt schlicht nicht, dort gibt es Ärzte, Praxen für Physiotherapie und Logopädie, Anwälte, Fitnesstudio, die Stadtbibliothek usw…

  4. Aufmerksamer Beobachter sagt:

    Das ist kein Journalismus.

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