Teleskopschlagstock griffbereit in Jackentasche: Diebstahl mit Waffe im Hauptbahnhof

Am Sonntag, den 4. Dezember 2022 kam es gegen 18:30 Uhr zu einer Diebstahlshandlung in einem Geschäft im Hauptbahnhof Halle/S. Ein 35-jähriger Mann steckte mehrere Lebensmittel in einen Beutel und begab sich anschließend zur Kasse, wo er lediglich zwei Flaschen Bier bezahlte und die Lebensmittel in seiner Tasche unterschlug.
Anschließend verließ er den Laden. Eine Angestellte des Geschäfts, welcher der Diebstahl aufgefallen war, informierte einen Sicherheitsmitarbeiter der Bahn. Dies bekam eine Streife der Bundespolizei, welche sich ebenfalls in der Haupthalle befand, mit. Der deutsche Tatverdächtige konnte gestellt werden.
Bei der anschließenden Durchsuchung seiner Sachen stellten die Beamten neben dem Diebesgut einen Teleskopschlagstock fest und sicher. Diesen führte der Mann griffbereit in seiner Jackentasche. Dies bringt den Mann Anzeigen wegen eines Diebstahls mit Waffen, eines Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie eines Verstoßes gegen das Führungsverbot innerhalb einer Waffenverbotszone ein. Zusätzlich hierzu erteilte ihm die Mitarbeiterin des Geschäftes ein unbegrenzt gültiges Hausverbot für den betroffenen Laden.
„Teleskopschlagstock griffbereit in Jackentasche“
Was soll er denn machen? Darf er sich nicht gegen die marodierenden Horden aus der Wüste wehren?
Titel: „Diebstahl mit Waffe im Hauptbahnhof“
Text: „Bei der anschließenden Durchsuchung seiner Sachen stellten die Beamten neben dem Diebesgut einen Teleskopschlagstock fest und sicher.“
Also hatte die Waffe gar nichts mit dem Diebstahl zu tun?
Wird hier wieder Hass und Hetze verbreitet?
Letztens haben die eine alte Frau verhaftet, die nur Butter stehlen wollte. Als Begründung sagte sie dann, dass sie nach langer Zeit endlich wieder Butter schmecken wollte, ihre Rente reicht nicht mehr. War am Tulpenbrunnen bei den Netto.
Soll jetzt keine Rechtfertigung sein, aber ein bisschen neutraler könnte es schon gehen.
DBH übernimmt aber gemäß eigener Aussage die Meldung 1:1 von der Pressestelle.
„Was soll er denn machen?“
Nicht stehlen.
Oder wenigstens nicht mit einem griffbereiten Teleskopschlagstock in der Tasche stehlen.
Deine restlichen Ammenmärchen kannst du stecken lassen.
Der Diebstahl mit Waffen ist im Strafgesetzbuch in einem eigenen Paragraphen geregelt (§ 244 StGB). Hier ist allein entscheidend, dass die Waffe mitgeführt wird, sie muss zur Erfüllung des Straftatbestandes nicht eingesetzt werden. Von daher ist die Formulierung im Artikel einfach nur eine akkurate, auf diesen Paragraphen abstellende Sachverhaltsbeschreibung und hat mit der Verbreitung von Hass und Hetze nichts zu tun.
Hast du ihr sie dann gekauft?
Ist es für den paulanergarten nicht etwas zu kalt?🤔
Wollen immer mehr Bewohner in Halle/Saale zu „Chicago Hinterhof-Gestalten“ mutieren?