Trotz Nachfrage nicht ausreichend Unterlagen vom Investor: Stadtrat kündigt Fördervereinbarung zur Scheibe C
Die Scheibe C in Halle-Neustadt droht eine Bauruine zu bleiben. Am Mittwoch hat der Stadtrat mit großer Mehrheit (34 Ja, 5 Nein, 10 Enthaltungen) die Fördervereinbarung gekündigt. Damit gibt es keine Städtebau-Fördermittel. Auch der Bund hat schon seine Förderanlagen gekündigt. Damit fehlen dem Investor nur fast 9 Millionen Euro Fördermittel. Der wollte eigentlich rund 300 Wohnungen in dem Hochhaus einrichten. Bereits 2015 wurden die ersten Förderanlagen gestellt. Das Gebäude wurde zwischenzeitlich entkernt. Doch es geht immer nur schrittweise voran.
Laut einem Anwalt für die Stadtverwaltung erhalte man seit zweieinhalb Jahren trotz mehrfacher Schreiben keine Unterlagen, ebenso erhalte man keine Aussagen zur Baukostenerhöhung. Denn die bislang angegebenen Baukosten stammen aus dem Jahr 2019, also noch vor Corona und der Ukraine-Krise. Bernhard Bönisch (CDU) zeigt sich verwundert, warum ein Jurist und nicht die Stadt antwortet. Wie Baudezernent Rebenstorf gebe es zu jeder Äußerung der Stadt sofort ein Schreiben der Anwälte des Investors.
Doch nicht alle Stadträte sind dafür. Die Stadt habe keine Vorteile von der Kündigung, aber dafür Risiken, meinte Klaus Hänsel (FPD). Er befürchtet eine Schadensersatzklage des Investors gegen die Stadt. Man habe keine Not, die Fördervereinbarung zu kündigen. „Dieser Antrag passiert einfach zur Unzeit“, sagte Hänsel. Die Stadt solle sich mit dem Investor zu Gesprächen zusammensetzen.
Die Scheibe sei für Halle-Neustadt wichtig und die Stadt habe auch ein großes Interesse an einer Fertigstellung, sagte Sven Thomas (Hauptsache Halle), der aber für die Beendigung der Fördervereinbarung plädiert, wozu es nach der Fördermittelrücknahme durch den Bund keine andere Möglichkeit gibt.
Es könne nicht sein, dass sich die Verwaltung völlig aus der Diskussion heraushalte, kritisierte auch Johannes Menke (Hauptsache Halle). Wie Baudezernent Rebenstorf sagte, habe es mehrfach Gespräche mit dem Investor gegeben. Doch irgendwann komme man zu dem Schluss, dass dies nichts mehr bringe. Der Anwalt für die Stadt verwies darauf, dass ja eigentlich der Förderzeitraum schon zu Ende ist und deshalb formal gar keine Kündigung nötig ist. Die Verwaltung habe sich aber dennoch dafür entschieden.
Typische Immobilienheuschrecke.