Umwelthilfe will Diesel-Fahrverbot in Halle einklagen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will für Halle (Saale) ein Fahrverbot für Dieselautos durchsetzen. Nachdem bereits im Sommer eine Klage angedroht wurde, wurde diese Aussage nun von der DUH noch einmal untermauert. Die Klage wird in den kommenden Wochen beim Verwaltungsgericht eingereicht. Halle liegt an der Messstation Paracelsusstraße genau mit sechs Mikrogramm über dem NO2- Grenzwert (40 mg/m³).
Die Stadt hatte bereits zur Androhung im Sommer erklärt, dass aktuell kein Fahrverbot für Diesel-Autos diskutiert werde. Jedoch arbeite man an weiteren Maßnahmen, um die Stickstoffdioxidbelastung zu senken. Vor allem hofft die Stadt auf einen schnellen Fertigbau der Osttangente.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Seit sieben Jahren zeigen die Regierungspolitiker ein großes Herz für Dieselstinker und verweigern gleichzeitig den Bürgern ihr Recht auf saubere Luft. Wir brauchen auf Bundesebene endlich eine ‘Blaue Plakette‘ für saubere Diesel-Fahrzeuge ab Euro 6d. Und auf Landesebene brauchen wir die kurzfristige Umsetzung der Diesel-Fahrverbote. Dass diese rechtlich möglich und auch notwendig sind, haben die Gerichte in Düsseldorf und Stuttgart bereits entschieden.“
Nach Angaben der Europäischen Umweltbehörde (EEA) gehen allein in Deutschland jährlich 12.860 vorzeitige Todesfälle auf die Belastung der Luft mit NO2 zurück. Das sind fast viermal so viel wie durch Verkehrsunfälle ums Leben kommen.
„Die rechtliche Situation ist eindeutig“, sagt Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den genannten Fällen vertritt. „Die Städte sind verpflichtet, alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Grenzwerteinhaltung sicherzustellen. Sie müssen dies schon seit sieben Jahren. Verwaltungsgerichte in München, Düsseldorf und Stuttgart haben klar dargelegt, dass man dazu auf Dieselfahrverbote nicht verzichten kann.“
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 13. September 2016 ebenso wie das Verwaltungsgericht Stuttgart am 26. Juli 2017 geurteilt, dass Diesel-Fahrverbote die derzeit einzige Maßnahme sind, die zur schnellen Grenzwerteinhaltung führt. Beide Verfahren wurden per Sprungrevision an das Bundesverwaltungsgericht übersendet, das am 22. Februar 2018 über die Revision zum Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf entscheiden wird.
„Dass die Durchsetzung geltenden Rechts auf dem Klageweg erst durch einen gemeinnützigen Umweltschutzverband passieren muss, ist ein Institutionen- und Demokratieversagen erster Güte“, sagt Jürgen Resch weiter. „Die Politik hat bisher vor der Automobilindustrie kapituliert und opfert ihr den Umwelt- und Verbraucherschutz sowie die Gesundheit der Bürger. Es ist hochnotpeinlich, dass deutsche Regierungspolitiker von Verwaltungsrichtern daran erinnert werden müssen, dass der Schutz der Gesundheit höchsten Verfassungsrang genießt.“
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